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AK-

Infoservice 75

Lehrverhältnis und Präsenz-,

Ausbildungs-, Zivildienst

Alle Arbeitnehmer (Lehrlinge) die zum Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivil-

dienst bzw. ArbeitnehmerInnen die zum Ausbildungsdienst einberufen

werden, haben dies dem/der ArbeitgeberIn (Lehrberechtigten) unverzüglich

nach der Zustellung des Einberufungsbefehles bzw. des Zuweisungsbe-

scheides mitzuteilen. Mit der Mitteilung wird der besondere Kündigungs-

und Entlassungsschutz wirksam.

Während der Leistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes

bleibt das Lehrverhältnis aufrecht, die vier Monate übersteigende Zeit

wird aber nicht auf die Lehrzeitdauer angerechnet. Für die auf die fest-

gesetzte Lehrzeit noch fehlende Zeit, ist dem Lehrling vom/von der Lehr-

berechtigten ein Ergänzungslehrvertrag anzubieten. Wird der Präsenz-,

Ausbildungs- oder Zivildienst während der Weiterverwendungszeit an-

getreten, so wird der Fortlauf der Weiterverwendungszeit durch die Leis-

tung dieser Dienste gehemmt.

Bei Lehrverhältnissen, die dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständi-

genvorsorgegesetz (Abfertigung neu) unterliegen hat der/die Lehrberech-

tigte für die Dauer des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes Beiträge

an den zuständigen Krankenversicherungsträger zur Weiterleitung an

die entsprechende Betriebliche Vorsorgekasse zu leisten, die Höhe der

Beiträge wurde mit 1,53% der fiktiven Bemessungsgrundlage in Höhe

des Kinderbetreuungsgeldes (nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz)

festgelegt.

Lehrlinge können einen Aufschub der Einberufung zum Präsenzdienst

bzw. der Zuweisung zum Zivildienst beantragen, sofern sie noch keine

Lehrabschlussprüfung abgelegt haben. Der Antrag auf Aufschub wegen

der bevorstehenden Lehrabschlussprüfung muss die voraussichtliche

Zeit, in der die Prüfung stattfindet sowie eine Bestätigung der zuständigen

Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer enthalten und ist bei der

Ergänzungsabteilung des für den Lehrling zuständigen Militärkommandos

bzw. bei der Zivildienstserviceagentur einzubringen.