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AK-

Infoservice

Arbeitsinspektion

Die Einhaltung der Vorschriften über den Jugendarbeitsschutz über-

wachen die Arbeitsinspektorate; diese haben vor Bewilligung von Aus-

nahmen und vor Erlassung von Verfügungen in Angelegenheiten, die die

Arbeitsverhältnisse Jugendlicher betreffen, unter anderem auch die Jugend-

schutzstelle der jeweils zuständigen Arbeiterkammer anzuhören.