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AK-
Infoservice
Arbeitsinspektion
Die Einhaltung der Vorschriften über den Jugendarbeitsschutz über-
wachen die Arbeitsinspektorate; diese haben vor Bewilligung von Aus-
nahmen und vor Erlassung von Verfügungen in Angelegenheiten, die die
Arbeitsverhältnisse Jugendlicher betreffen, unter anderem auch die Jugend-
schutzstelle der jeweils zuständigen Arbeiterkammer anzuhören.