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AK-

Infoservice

Sie müssen vor der erstmaligen Verwendung an Maschinen, bei Arbeiten

mit Gasen, Chemikalien oder bei Arbeiten auf gefährlichen Arbeitsstellen

über das bei der Verrichtung solcher Arbeiten notwendige Verhalten so-

wie über die bestehenden Schutzvorkehrungen und deren Handhabung

unterwiesen werden.

Diesen Unterweisungen ist ein Mitglied des Betriebsrates (Jugendvertrau-

ensrates) beizuziehen. Sie sind mindestens einmal jährlich durchzuführen.

Zusammengefasst ergibt sich, dass der/die ArbeitgeberIn alle Maßnah-

men zu treffen hat, die für ein sicheres Arbeiten des/der Jugendlichen

erforderlich sind. Im Gegensatz zu erwachsenen ArbeitnehmerInnen hat

er/sie dabei nicht nur die physischen und psychischen Veränderungen

des/der Jugendlichen zu berücksichtigen, sondern auch, dass sich der/

die Jugendliche erst in der beruflichen Entwicklung befindet und daher

noch über kein so ausgeprägtes Gefahrenbewusstsein verfügt, wie es für

manche Berufe notwendig wäre.

Jugendlichenuntersuchung

Die Jugendlichenuntersuchungen sind Vorsorgeuntersuchungen. Sie ha-

ben das Ziel, hauptsächlich bei Jugendlichen auftretende Erkrankungen

möglichst frühzeitig zu erkennen und durch Beratung oder medizinische

Maßnahmen allenfalls notwendige Schritte zu veranlassen. Daneben ist

es auch wichtig, die Einstellung der Jugendlichen zur Erhaltung der Gesund-

heit mit ihrem Arbeitsumfeld in Verbindung zu bringen.

Dem/Der ArbeitgeberIn kommt insofern eine wichtige Aufgabe zu, als er/

sie die Jugendlichen über den Sinn dieser Untersuchungen zu belehren,

sie zurTeilnahme anzuhalten und ihnen die erforderliche Freizeit unter Fort-

zahlung des Entgelts zu gewähren hat.