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2.4. Die Vorschreibung der Betriebskosten
Dem Vermieter/seiner Hausverwaltung stehen gemäß § 21 Abs 3 und 4
MRG prinzipiell zwei Möglichkeiten der Vorschreibung von Betriebskos-
ten offen. Es sind dies die Jahrespauschalverrechnung, die in der Praxis
fast ausschließlich gewählt wird, oder die Einzelvorschreibung.
Jahrespauschalverrechnung
Der Vermieter darf zur Deckung der
im Laufe eines Kalenderjahres
fällig
werdenden Betriebskosten zu jedem Monatsfünften einen
gleichbleiben-
den Teilbetrag
vorschreiben. Die Höhe der in einem Kalenderjahr vor-
geschriebenen Teilbeträge, die zur Deckung der in diesem Kalenderjahr
anfallenden Betriebskosten verwendet werden, ist aus dem Gesamtbe-
trag der tatsächlich angefallenen Betriebskosten des vorausgegangenen
Kalenderjahres zu errechnen. Im Falle einer zwischenzeitlichen Erhöhung
der Betriebskosten, was in der Praxis aufgrund der jährlichen Verteuerung
der Tarife, Gebühren und Kosten immer der Fall ist, kann der Vermieter
bzw seine Hausverwaltung die Summe der im vorausgegangenen Kalen-
derjahr angefallenen Betriebskosten um maximal 10% erhöhen und den
so ermittelten Betrag auf 12 Monate umgelegt den Mietern vorschreiben.
BEISPIEL:
Im Jahr 2015 werden in einem Haus (1400 m
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Wohnnutzfläche) mo-
natlich € 2.500,– Betriebskostenpauschale (im gesamten Jahr also
€ 30.000,–) auf alle Mieter aufgeteilt und verrechnet. Der Mieter X mit
einer Wohnnutzfläche von 70 m
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(Betriebskostenanteil 5%) bezahlt
monatlich € 125,– Betriebskosten. Der Vermieter (Hausverwalter)
darf mit 5. Jänner 2016 nun nicht einfach die Betriebskostenakonto-
zahlungen des Vorjahres um 10% erhöhen (von allen Mietern monat-
lich € 2.750,–, vom Mieter X monatlich € 137,50 verlangen). Er muss
erst die tatsächliche Höhe der Betriebskosten des Jahres 2015 er-
mitteln. Betrugen sie z. B. € 28.744,21, so darf er für die Bemessung
der monatlichen Vorschreibung diesen Betrag um maximal 10% er-
höhen. Somit errechnet sich für 2016 ein Betrag von € 31.618,63 :
12 = € 2.634,89 maximale monatliche Betriebskostenvorschreibung
für alle Objekte; für den Mieter X errechnen sich monatlich maximal
€ 131,74.