Previous Page  70 / 88 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 70 / 88 Next Page
Page Background

68

AK

-Infoservice

im eigenen Namen an die Mieter (Wohnungseigentümer) weitergibt, dann

sind auch bei der Fernwärme der Vermieter bzw die Wohnungseigentü-

mergemeinschaft als Wärmeabgeber definiert.

Voraussetzung für die Anwendung des HeizKG ist weiters,

Q

Q

dass in den einzelnen Nutzungsobjekten Vorrichtungen zur Ermittlung

der jeweiligen Verbrauchsanteile (zum Beispiel die bekannten „Ver-

dunstungszähler“ auf Heizkörpern oder elektronische Wärmemengen-

zähler) vorhanden sind,

oder

Q

Q

es muss zumindest eine Verpflichtung bestehen, dass Messeinrich-

tungen anzubringen sind. Diese Verpflichtung muss dann noch durch-

gesetzt werden, um eine verbrauchsabhängige Abrechnung zu errei-

chen.

Ausstattung der Nutzungsobjekte mit Messvorrichtungen

Die Verpflichtung zur Ausstattung der Nutzungsobjekte mit Messvorrich-

tungen kann sich zum Beispiel bereits aus Auflagen ergeben, die ein Bau-

träger zur Erlangung von Wohnbauförderungsmitteln zu erfüllen hat.

Das HeizKG selbst sieht aber auch vor, dass jeder Bewohner eines Hau-

ses mit gemeinsamer Wärmeversorgungsanlage die Ausstattung mit

Messvorrichtungen und somit eine verbrauchsabhängige Abrechnung bei

der Schlichtungsstelle (bzw bei Gericht in den Gemeinden, in denen keine

Schlichtungsstelle eingerichtet ist) beantragen kann. Weil natürlich kein

unsinniger Aufwand getrieben werden soll, ist dieses Verlangen nur unter

bestimmten Voraussetzungen möglich:

1. Beeinflussbarkeit des Wärmeverbrauchs:

Um Energiekosten nach

dem Verbrauch verteilen zu können, ist es natürlich wesentlich, dass der

einzelne Wärmeabnehmer überhaupt einen entsprechenden Einfluss auf

den Energieverbrauch hat.

Bei oberflächlicher Betrachtung wird man meinen, dass jeder, der die

Heizkörper in seiner Wohnung mehr oder weniger stark aufdrehen kann,

damit den Energieverbrauch für seine Heizung überwiegend beeinflusst.

In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass es immer wieder Gebäude gibt,