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-Infoservice

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Die Erhöhung der Mietzinse erfolgt in dem Ausmaß, als es zur Finanzie-

rung der nicht gedeckten Erhaltungsarbeiten notwendig ist. Werden dazu

Eigenmittel der Vermieter oder Fremdmittel (Bankdarlehen) verwendet,

zählen die Kosten der Geldbeschaffung, der Verzinsung und der Tilgung

zu den Kosten der Erhaltungsarbeiten.

In diesem Verfahren haben alle Mieter Parteistellung. Das heißt: Die Mieter

werden – zumeist durch Anschlag am „schwarzen Brett“ im Haus – zur

Verhandlung geladen. Im Aushang im Haus werden die Nutzflächen und

Ausstattungskategorien der Wohnungen so angegeben, wie sie der Ver-

mieter bekannt gegeben hat. Stimmen diese Angaben nicht, muss man

sofort Einwendungen z. B. gegen eine falsche Kategorieeinstufung seiner

Wohnung erheben. In der Verhandlung kann jeder Mieter Einwendungen

gegen die Erhöhung (zB komplette Dacherneuerung ist nicht erforderlich,

eine – kostengünstigere – Reparatur reicht aus) bzw gegen die Höhe der

Hauptmietzinsreserve vorbringen.

Die Schlichtungsstelle bzw das Gericht prüft

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die Höhe der Hauptmietzinsreserve (hier ist die Mitwirkung der Haupt-

mieter besonders wichtig),

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die Notwendigkeit der vom Vermieter behaupteten Arbeiten,

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die Angemessenheit der Kosten anhand der Kostenvoranschläge und

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inwieweit die finanziellen Erfordernisse durch die Hauptmietzinsreser-

ve und die in den nächsten zehn Jahren zu erwartenden Hauptmiet-

zinseinnahmen nicht gedeckt sind.

Mit der Entscheidung wird festgelegt, um welchen Betrag und für wel-

chen Zeitraum der Hauptmietzins erhöht werden darf.

Die Erhöhung der Hauptmietzinse erfolgt üblicherweise auf 10 Jahre. Bei

Sanierungsarbeiten (siehe unten) werden Erhöhungen auch für einen Zeit-

raum von 15 Jahren bewilligt.

Die Erhöhung kann vor oder nach Durchführung der Arbeiten beantragt

werden. Aufgrund der besseren Nachvollziehbarkeit des Bedarfs an Er-

haltungsarbeiten ist es aber üblich, dass der Antrag vorher gestellt wird.

Wenn sich der Vermieter verpflichtet, die Erhaltungsarbeiten binnen ei-

ner angemessenen Frist zu beginnen und durchzuführen, kann auch eine