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AK

-Infoservice

Zu den

Einnahmen

zählen:

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Die von den Mietern eingenommenen Hauptmietzinse samt Erhal-

tungs- und Verbesserungsbeitrag.

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Ein fiktiver Mietzins für Objekte, die der Vermieter selbst nutzt. Je nach

Ausstattung des Objektes sind pro m

2

der Kategorie-D-Zins oder 50%

oder 75% oder 100% des Richtwertes (in Tirol derzeit 6,58 €/m

2

) an-

zusetzen.

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Q

Ein fiktiver Mietzins für Objekte, die der Vermieter trotz ihrer Vermiet-

barkeit mehr als 6 Monate (bei Durchführung einer Standardanhebung

mehr als 18 Monate) leer stehen lässt. Je nach Ausstattung des Ob-

jektes sind pro m

2

150% der oben (bei der Selbstnutzung) genannten

Werte anzusetzen (in Wien derzeit 4,91 €/m

2

).

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Ein fiktiver Mietzins (Kategoriemietzins) für Objekte, die ein Wohnungs-

eigentümer benützt oder vermietet.

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25% der Werbeeinnahmen aus der Vermietung von Fassaden- oder

Dachflächen

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Öffentliche Zuschüsse

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Beträge, die der Vermieter aufgrund von illegalen Ablösen erhält (selbst

wenn die Ablöse an den Mieter bereits zurückgezahlt werden muss-

te!).

Auf der

Ausgabenseite

sind auszuweisen:

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Die durch Rechnungen belegten Kosten von Erhaltungs- und Verbes-

serungsarbeiten (die also nicht als Betriebskosten verrechnet werden

dürfen!).

ACHTUNG!

Die Kosten von Verbesserungsarbeiten dürfen aber nur soweit in der

Hauptmietzinsabrechnung verrechnet werden, als keine Erhaltungs-

arbeiten anstehen bzw die Deckung der Kosten der Erhaltungsarbei-

ten ohne „Gefahr“ eines § 18-Mietzinserhöhungsverfahrens möglich

ist. Der Hauseigentümer kann also nicht die gesamte Mietzinsreser-

ve für den Einbau eines Liftes und für die Standardanhebung von

Wohnungen (Verbesserungsarbeiten) aufbrauchen und wegen der

Reparatur des Daches (Erhaltungsarbeit) eine Erhöhung der Haupt-

mietzinse in einem Verfahren nach § 18 MRG durchsetzen.