

AK
-Infoservice
7
20% anzuwenden. Das Warmwasser ist jedoch mit einem Umsatz-
steuersatz von 10% zu versteuern.
Die Betriebskosten sind also Teil des Mietzinses. Der Mietzins ist, sofern
kein späterer Zahlungstermin vereinbart ist, am Fünften eines jeden Ka-
lendermonats zu entrichten.
Exkurs:
Die Umsatzsteuer beträgt derezit:
10%
Miete bei Vermietung einer Wohnung zu Wohnzwecken
Betriebskosten einer Wohnung
Warmwasserkosten einer Wohnung
20%
Heizkosten einer Wohnung
Mitgemietete bewegliche Einrichtungs-
gegenstände in der Wohnung
2.2. Die Aufteilung der Betriebskosten/Betriebskostenschlüssel
Insoweit zwischen dem Vermieter und allen Mietern des Hauses schrift-
lich nichts anderes vereinbart ist, bestimmt sich der Anteil eines Miet-
gegenstandes an den gesamten Betriebskosten des Hauses nach dem
Nutzflächenschlüssel;
das ist das Verhältnis
Nutzfläche des jeweiligen Mietgegenstandes
Gesamtnutzfläche des Hauses
Die Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder einer
sonstigen Räumlichkeit abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf
der Wände befindlichen Durchbrechungen. Treppen, offene Balkone und
Terrassen sowie Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Ausstat-
tung nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind, sind bei
der Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen. Hingegen sind
Loggien – also Balkone oder Terrassen, die nur nach einer Seite hin offen,
sonst aber von Wänden umfasst sind – bei der Berechnung der Nutzflä-
che voll einzubeziehen. Die Gesamtnutzfläche des Hauses errechnet sich
aus der Summe der Nutzfläche aller vermieteten Mietgegenstände und
der Nutzfläche der vom Vermieter benützten Mietgegenstände und der
Nutzfläche der vom Vermieter trotz ihrer Vermietbarkeit nicht vermieteten
Mietgegenstände.