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Dem WEG ermöglicht es, das Miteigentum an einer Liegenschaft mit dem
Recht, eine bestimmte Wohnung auf dieser Liegenschaft ausschließlich
zu nutzen und darüber alleine zu verfügen, zu verbinden. Dieses Recht
nennt man
Wohnungseigentum
.
Was ist Miteigentum?
Manchmal sind mehrere Personen gemeinsam Eigentümer derselben Sa-
che. Diese Personen haben dann jeweils das sogenannte Miteigentum,
ihnen miteinander und gemeinsam gehört die ganze Sache. Das kann
auch bei Liegenschaften der Fall sein.
Miteigentum an einer Liegenschaft bedeutet, dass die Liegenschaft und
das darauf errichtete Gebäude mehreren Personen gemeinsam gehören.
Alle gemeinsam sind Eigentümer der Liegenschaft samt Gebäude, jeder
einzelne ist Miteigentümer der Liegenschaft und des darauf errichteten
Gebäudes.
Miteigentum wird bei Liegenschaften auch oft
„schlichtes“ Miteigentum
genannt, um es vom Wohnungseigentum, das bei Liegenschaften eine
Sonderform des Miteigentums ist, zu unterscheiden.
Das Eigentumsrecht ist zwischen den Miteigentümern nach Bruchteilen
aufgeteilt, jeder Miteigentümer hat einen sogenannten
„ideellen“ Anteil
an der Gesamtliegenschaft. Der Anteil wird in Bruchzahlen angegeben, zB
1/2, 1/10, 2/5.
Mit der Bezeichnung
„ideeller“ Anteil
wird ausgedrückt, dass einem ein-
zelnen Miteigentümer an und für sich kein realer Teil gehört. Wenn etwa
drei Personen je zu 1/3 Miteigentümer eines Grundstückes mit einem da-
rauf errichteten Haus sind, gehört nicht etwa einem Miteigentümer das
rechte Drittel des Hauses, dem zweiten das mittlere Drittel und dem drit-
ten das linke Drittel; allen drei Miteigentümern gehören Liegenschaft und
Haus gemeinsam.