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AK-
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WAS IST WOHNUNGSEIGENTUM?
Vor der näheren Befassung mit dem Wohnungseigentum muss man sich
noch einige Grundsätze zum Eigentum an Grund und Boden vor Augen
führen.
Eigentum an Liegenschaften,
Gebäuden und Wohnungen
Grundsätzlich gibt es nach der österreichischen Rechtsordnung keine
Möglichkeit, nur Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung zu sein,
ohne nicht auch gleichzeitig Eigentümer des Grundes und Bodens zu
sein, auf dem das Haus/die Wohnung steht. (Ausnahmen davon stellen
das Baurecht und das sogenannte Superädifikat dar - auf diese Spezial-
formen wird hier nicht näher eingegangen.)
Auch wenn man beim Eigentum an Grund und Boden immer wieder vom
„Grundstück“ spricht („mir gehört dieses Grundstück“), ist dies rechtlich
gesehen eigentlich nicht korrekt. Gegenstand des Eigentumsrechtes bei
Grund und Boden ist nämlich die
„Liegenschaft“
. Eine Liegenschaft kann
auch aus mehreren Grundstücken (Parzellen) bestehen.
Eine Liegenschaft ist in ihrem Ausmaß im öffentlichen Grundbuch be-
schrieben, für jede Liegenschaft gibt es im Grundbuch eine eigene „Einla-
gezahl“; eine Liegenschaft wird daher oft auch als „Grundbuchkörper“
bezeichnet.
Eigentumsrechte an einer Liegenschaft sind auch mit verschiedenen
Pflichten verbunden. Diese Pflichten können gegenüber der Gemeinde,
gegenüber den Eigentümern von Nachbarliegenschaften und auch ge-
genüber den anderen Miteigentümern der eigenen Liegenschaft beste-
hen. Eigentum - egal ob eine Person alleiniger Eigentümer ist oder meh-
rere Personen gemeinsam Eigentümer sind - hat man also vorrangig an
der
Liegenschaft
(Grundstück/e samt den eventuell darauf errichteten
Gebäuden), nicht aber nur am Gebäude allein oder nur an einer einzelnen
Wohnung in einem Gebäude. Der Grundsatz lautet also: Kein Eigentum an
einer Wohnung ohne (Mit-) Eigentum an der Liegenschaft.