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ABKÜRZUNGS- UND BEGRIFFSERKLÄRUNGEN
Teilweise werden die nachfolgend erklärten Begriffe in dieser Broschüre
weiter hinten noch ausführlicher erläutert.
ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch)
Dieses wichtigste Gesetzbuch aus dem Privatrechtsbereich enthält neben
vieler anderer Bestimmungen die grundlegenden Vorschriften über
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das Eigentumsrecht an sich,
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die Rechtsverhältnisse von Miteigentümern,
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den Abschluss von Verträgen,
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die allgemeinen Verwalterpflichten,
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den Schadenersatz.
WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
Dieses Gesetz enthält die grundlegenden Bestimmungen über das Woh-
nungseigentum, die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die
Beschlussfassung in der (Wohnungs-) Eigentümergemeinschaft und über
die Verwaltung der Liegenschaft. Seit dem 01.07.2002 gilt das Wohnungs-
eigentumsgesetz (WEG) 2002, bis dahin war das Wohnungseigentumsge-
setz (WEG) 1975 gültig. Das WEG 2002 enthält zwar viele Regelungen, die
schon im WEG 1975 enthalten waren, jedoch wurden auch einige neue
Bestimmungen geschaffen.
KSchG (Konsumentenschutzgesetz)
Dieses Gesetz enthält Schutzbestimmungen für Verbraucher im Geschäfts-
verkehr mit Unternehmen. Da Käufer bzw. Besitzer von Eigentumswoh-
nungen in der Regel Verbraucher sind und sowohl Bauträger, Wohnungsei-
gentumsorganisatoren als auch Hausverwaltungen Unternehmen sind,
sind die Schutzbestimmungen dieses Gesetzes auf die vertraglichen Be-
ziehungen der angesprochenen Personengruppen anwendbar.
MRG (Mietrechtsgesetz)
Die meisten Mietverträge unterliegen zumindest teilweise diesem Gesetz,
das einige wesentliche mietrechtliche Vorschriften des ABGB zugunsten
der Mieter abändert.