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THEMA:
JUNGE & AUSBILDUNG
A
rbeiten, wo andere Urlaub ma-
chen! Das ist die Realität für
knapp 2.000 Jugendliche, die
ihre Berufsausbildung im Tiroler Tou-
rismus absolvieren und die klopfenden
Herzens auf die in wenigen Tagen be-
ginnende Wintersaison blicken.
Klopfenden Herzens, weil es sich
für viele Lehrlinge zwischen Früh-
und Abenddienst tatsächlich ausgehen
dürfte, auf den schönsten Pisten der
Alpen mit Skiern und Snowboards
ihre Schwünge zu ziehen. Klopfenden
Herzens, weil das turbulente Leben
(und Nachtleben) in den brummenden
Tourismushochburgen junge Menschen
freilich nicht ganz kalt lassen kann.
Klopfenden Herzens aber schließlich
auch, weil es ja kein Geheimnis ist, wie
viele Überstunden die meisten Jugend-
lichen in dieser Branche zwischenWeih-
nachten und Ostern zu leisten haben.
Alljährlich sind die Expertinnen und
Experten der AK-Jugendabteilung mit
Beschwerden von jungen Köchinnen
und Köchen, Restaurantfachleuten
und Hotel- und Gastgewerbeassisten-
tinnen bzw. Assistenten in Ausbildung
konfrontiert, die von Wochenarbeits-
zeiten jenseits der 50, 60 Stunden und
häufig auch weit darüber berichten.
Dass ihre Lehrbetriebe auf diese Weise
verwaltungsrechtliche Straftatbestän-
de verwirklichen, nehmen die Jungen
ohnehin achselzuckend zur Kenntnis.
Dass ihre übermäßige Arbeitsleistung
aber in aller Regel unbezahlt bleibt und
häufig nicht einmal bedankt wird, das
tut weh.
<<
Ausbildung.
Rund 2.000 Lehrlinge im Tourismus starten oft mit Wochenarbeitszeiten jenseits
der 50, 60 Stunden in die Wintersaison. Mit den AK Tipps klappt‘s hoffentlich bei der Bezahlung!
AK
REPORTER
Das Weihnachtsgeld gehört in Österreich wie das Urlaubsgeld zu den sogenannten „Sonderzahlungen“.
Diese sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern in den jeweiligen Branchenkollektivverträgen
geregelt. Das heißt, es gibt auch Branchen ohne Sonderzahlungen. Die Höhe des Weihnachtsgel-
des ist unterschiedlich geregelt. Während in den meisten Kollektivverträgen Sonderzahlungen in
der Höhe je eines Montagsentgelts vorgeschrieben werden, gibt es auch Branchen, in denen
deutlich weniger gezahlt wird. Der genaue Zeitpunkt, zu dem das Weihnachtsgeld bezahlt werden
muss, ist im Kollektivvertrag und damit unterschiedlich geregelt. Und wer noch nicht das ganze
Kalenderjahr im Betrieb arbeitet, bekommt meist nur anteiliges Weihnachtsgeld. Genaue Aus-
künfte gibt´s bei der AK-Jugendabteilung, Tel. 0800 / 22 55 22-1566.
Infobox Weihnachtsgeld:
Martin ist Kochlehrling im 2. Lehrjahr. Er lernt im
Gasthof Weisses Rössl in Innsbruck, einer von
116 „Ausgezeichneten Tiroler Lehrbetrieben“.
Zu Weihnachten ist viel los -
viele Weihnachtsfeiern, viele
Touristen und auch sonst
wird´s nicht langweilig.
Hochkonzentriert bereiten Martin
und sein Kollege Markus (3. Lehr-
jahr) Tortellini für die Gäste vor.
Wer viel kocht, darf auch selbst gut essen.
Martin beim gemeinsamen Mittagessen mit
dem Praktikanten.
Bloß nicht die
Küche
anzünden
!
So ...
und jetzt noch schön
anrichten, dann kann´s
raus zu den Gästen.
Martin mit seinem Küchenchef.
Von ihm hat er schon viel gelernt.
Und zu Weihnachten
gibt`s auch mehr Geld -
das sogenannte Weih-
nachtsgeld. Martin sam-
melt seine Lohnzettel ...
... und ordnet sie
in der Lehrlings-
mappe der AK ein.
Du willst mehr wissen zum Thema Weihnachtsgeld und über
die „Ausgezeichneten Tiroler Lehrbetriebe“? Schau rein unter
oder
€€
Jetzt gfrei i mi no auf einen
Glühwein mit meinen Kollegen
am Christkindlmarkt.
Guten
Appetit!
Mahlzeit!
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s
Leise rieseln
die Überstunden
CHECKLISTE
VOR DEN VORHANG
Lehrberufe
im Klartext
IKB-Lehrlinge
mit Future-Ideen
J
eder Lehrling erhält zu Beginn
seiner Ausbildung das sogenann-
te Berufsbild als Richtlinie einer or-
dentlichen Berufsausbildung. Dort
ist geregelt, welche Fertigkeiten und
Kenntnisse in einem bestimmten
Lehrberuf vermittelt werden müs-
sen. Aber all zu oft verschwindet das
kompliziert formulierte Werk in einer
Schublade. Das wollte die AK Tirol
ändern und hat die Berufsbilder von
zehn Lehrberufen in eine leichter ver-
ständliche Sprache umschreiben las-
sen. In Form einer Checkliste können
die Lehrlinge einfacher überprüfen,
ob ihre Ausbildung tatsächlich quali-
tätvoll und umfassend stattfindet. Für
Lehrberechtigte kann dieser Kontroll-
plan im betrieblichen Alltag zur Orga-
nisation hilfreich sein.
Berufsbilder verständlich formu-
liert gibt es für die Lehrberufe Einzel-
handel-Lebensmittel, Büro, Tischlerei,
Restaurantfachfrau/Restaurant-
fachmann, Maurerin/Maurer, Kraft-
fahrzeugtechnik,
Köchin/Koch,
Installations- und Gebäudetechnik,
Friseurin/Friseur und Elektrotechnik.
Mehr dazu auf
unter Jugend/Ausbildungsunterlage.
W
as muss sich ändern, um das
Arbeitsleben zu verbessern?
Wie kann man den Berufsalltag ver-
schönern oder den Berufseinstieg
erleichtern? Mit diesen Vorgaben
veranstaltete die AK Tirol den Pro-
jektwettbewerb future@work für jun-
ge Menschen. Es gab eine Fülle von
Vorschlägen und Ideen. Aber nicht
nur das: Die Lehrlinge der Innsbru-
cker Kommunalbetriebe (IKB) gin-
gen noch weiter und brachten ihre
Vorschläge, mit denen sie sich beim
AK-Wettbewerb beteiligt hatten,
gleich in ihren Betrieb ein.
Die Vorschläge der IKB-Lehrlinge
sind in der Chefetage und bei der
Personalvertretung auf offene Oh-
ren gestoßen, es entwickelte sich
ein gemeinsamer Umsetzungspro-
zess zu Themen wie mehr Gehalt,
flexiblere Zeitmodelle für tech-
nische Lehrlinge, den persönlichen
Computereinstieg, die Idee eines
Lehrlings des Monats oder regel-
mäßige Lehrlingsaktivitäten im Be-
trieb. AK Vizepräsidentin Verena
Steinlechner-Graziadei, Personal-
vertreterin bei den IKB: „Wir sind
begeistert, dass die Vorschläge der
Jungen so durchdacht sind, dass
wir sie konkret umsetzen können.
Personalvertretung und IKB-Füh-
rung unterstützen die jungen IKB-
Lehrlinge voll bei ihren anspruchs-
vollen Projekten.
Das Beispiel IKB ist ein ganz
starkes Signal, was erreicht wer-
den kann, wenn im Betrieb alle an
einem Strang ziehen und auch die
Lehrlinge von Anfang an eingebun-
den und respektiert werden.“
Arbeiten,
wo andere Urlaub machen, heißt es für Heinz und mit ihm für insgesamt
2.000 Tourismuslehrlinge.
Foto:UweAnnas /Fotolia.de
Foto:Fotowerk/Fotolia.com
Nr. 46, Dezember 2012
Minderjährige Lehrlinge
Hier die wichtigsten rechtlichen
Regelungen für die Arbeit minderjäh-
riger Lehrlinge.
tägliche Höchstarbeitszeit:
9 Stunden
wöchentliche Höchstarbeitszeit:
40 Stunden
tägliche Nachtruhe:
12 Stunden
Wochenfreizeit:
2 zusammenhängende
ganze Tage pro Woche
tägliches Arbeitsende:
spätestens 23 Uhr
Sonntagsarbeit:
jeden 2. Sonntag erlaubt
Menschen, die es mit ihren Ansprü-
chen und deren Befriedigung super
genau nehmen wollen, wählen ohne-
hin nicht unbedingt einen Beruf in der
Tourismuswirtschaft. Allen anderen
rät die AK Jugendabteilung dringend,
durch die Führung wahrheitsge-
treuer, lückenloser und leserlicher
Arbeitszeitaufzeichnungen zumindest
die Chance auf eine wenigstens teil-
weise Abgeltung zu wahren.