Tiroler Arbeiterzeitung - page 8

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THEMA:
RECHT & KONSUMENT
S
o wie Paul geht es vielen Ver-
sicherten, wissen die AK Pro-
fis vom Konsumentenschutz.
Denn rund 15 Prozent der Versiche-
rungsanfragen betreffen die Kündi-
gung von Verträgen. Oft werden Kün-
digungen zurückgewiesen, weil die
Kündigungsfristen nicht eingehalten
wurden.
In manchen Fällen - wie auch bei Paul
- geht es nur um ein paar Tage. Denn
bei der Kündigung der Haushaltsver-
sicherung wegen Übersiedelung muss
diese jedenfalls zeitgerecht vor dem
Umzug beim Versicherer eintreffen.
Und das hat Paul versäumt.
Wohnungswechsel
Bei einem Wohnungswechsel oder ei-
ner Übersiedlung ins Ausland besteht
die Möglichkeit, den Haushaltsver-
sicherungsvertrag zu kündigen. Der
Wohnungswechsel muss dem Versi-
cherer mitgeteilt werden. Bei dieser
Gelegenheit kann der Vertrag mit Wir-
kung auf den Tag vor Umzugsbeginn
gekündigt werden. Wichtig: Die Kün-
digung muss jedenfalls zeitgerecht vor
dem Umzug beim Versicherer eintref-
fen. Wenn vom Kündigungsrecht kein
Gebrauch gemacht wird, gilt die Ver-
sicherung während des Umzuges und
dann auch in der neuen Wohnung.
Laufzeit wählen
Allgemein gilt: Wählen Sie die Laufzeit
des Vertrages bewusst aus. Bei zu lan-
ge gewählten Laufzeiten kann es sein,
dass Verträge aufgrund geänderter Le-
bensumstände wie zum Beispiel Fami-
lienplanung, Scheidung oder Arbeits-
losigkeit gekündigt werden müssen.
Versicherungsverträge haben in der
Praxis die unterschiedlichsten Vertrags-
laufzeiten, die sich (je nach Sparte) aus
dem Vertrag bzw. gesetzlichen Grund-
lagen ergeben. Die Grundlaufzeit vieler
Versicherungsverträge beträgt 3 Jahre.
Wichtige Ausnahmen sind die Kfz-
Haftpflichtversicherung (1 Jahr) sowie
Lebensversicherungsverträge (mit Ka-
pitalbildung), die zumeist Laufzeiten
länger als 10 Jahre aufweisen. Die
vorzeitige Kündigung von kapitalbil-
denden Lebensversicherungen ist fast
immer ein Verlustgeschäft – der Rück-
kaufswert ist häufig geringer als die
Summe an einbezahlten Prämien.
Nehmen Sie Aussagen von Versiche-
rungsberatern kritisch unter die Lupe,
die ihnen weismachen wollen, die
Kündigung einer Lebensversicherung
sei „kein Verlust“.
Dauerrabatte
Länger als drei Jahre laufende Verträ-
ge haben häufig einen Dauerrabatt für
Ihre freiwillige längere Bindung. Bei
vorzeitiger Auflösung des Vertrages ist
der Dauerrabatt zurückzuzahlen. Ach-
tung: Nicht jede Dauerrabatt-Klausel
ist laut Oberstem Gerichtshof rechts-
konform. Prüfen Sie daher die Klausel
vor Vertragsabschluss.
Kündigungsfristen
Lesen Sie Ihre Kündigungsrechte und
die bei Kündigung einzuhaltenden
Kündigungsfristen im Vertrag nach.
Obwohl aufgrund einer gesetzlichen
Änderung für viele Erklärungen (z.B.
auch Kündigungsschreiben) bereits
die „geschriebene Form“ (z.B. E-Mail
oder Fax) ausreicht, sollte eine Kün-
digung schon aus Beweiszwecken –
am besten schriftlich eingeschrieben
(mit Rückschein) erfolgen. Für eine
wirksame Kündigung ist das Einlan-
gen eines Schreibens beim Versiche-
rer maßgeblich, nicht das Datum des
Poststempels.
<<
VERSICHERUNG
Kein All-Risk bei
Handy-Polizze
E
gal ob Diebstahl, Bedienungs-
fehler, Ungeschicklichkeit oder
Wasserschaden. Beim Kauf eines
Handys werden oft zusätzlichHandy-
versicherungen angepriesen. Aber
Achtung: Handyversicherungen bie-
ten regelmäßig keine „All-Risk“ De-
ckung und in den Bedingungen gibt
es zahlreiche Ausschlüsse. Manche
sehen beispielsweise vor, dass es
keine Entschädigung von der Versi-
cherung gibt, wenn das Handy „auch
nur kurzfristig unbeaufsichtigt“ war
oder nicht mit „üblicher Sorgfalt“
verwahrt bzw. benutzt wurde. Auch
Schäden durch Verlieren, Verges-
sen, unbeaufsichtigtes Liegenlas-
sen, Verschleiß oder Schäden, die
durch Vorsatz oder grobe Fahrläs-
sigkeit entstehen, sind regelmäßig
nicht gedeckt.
Der AK Tipp:
Vor Abschluss ei-
ner Handyversicherung alle Ver-
sicherungsbedingungen
genau
studieren und dabei insbesondere
auf Verpflichtungen des Kunden bei
der Verwahrung bzw. Nutzung des
Handys bzw. auf Ausschlüsse von
der Leistungspflicht achten. Zudem
auf Selbstbehalte achten, die oft in
den Bedingungen enthalten sind.
Zudem auch auf unterschiedliche
Leistungsumfänge der jeweiligen
Angebote, die sich auch in der Be-
zeichnung „Standard-Schutz“ oder
„Premium-Schutz“ ausdrücken kön-
nen und die dementsprechend un-
terschiedlich kosten, ist zu achten.
Versicherung
richtig kündigen!
Kein Frust unterm
Weihnachtsbaum
Shoppen.
Trotz aller Hektik gilt auch kurz vor Weihnachten: Wer sich
schon vor dem Einkauf informiert, kann nachträglichen Ärger vermeiden.
A
lle Jahre wieder stellen sich
viele Beschenkte die gleiche
Frage: Kann ich das Geschenk
umtauschen? Muss die kaputte Kame-
ra auf Gewährleistung ausgetauscht
werden oder greift die Garantie? Rund
um Umtausch, Gewährleistung und
Garantie herrscht gerade am Heiligen
Abend oft viel Unklarheit. Hier die
wichtigsten Infos.
Gewährleistung.
Ist ein Pro-
dukt bereits beim Kauf mangelhaft, so
greift die gesetzliche Gewährleistung.
Der Händler ist dazu verpflichtet, den
Mangel zu beheben, das Produkt aus-
zutauschen oder den Kaufpreis zurück
zu erstatten. Die Frist zur gerichtlichen
Geltendmachung der Gewährleistung
beträgt bei beweglichen Sachen zwei
Jahre.
Garantie.
Im Gegensatz zur Ge-
währleistung ist die Garantie nicht ge-
setzlich geregelt. Es handelt sich dabei
um eine freiwillige Zusage von Händ-
lern oder Herstellern. Sie stehen unter
bestimmten Bedingungen für Mängel
an ihren Waren ein. Durch diese Zu-
sage wird die Garantie zum Vertrags-
bestandteil und damit verbindlich. Die
Art und der Umfang im Garantiefall
sind abhängig vom Inhalt der Bedin-
gungen.
Umtausch.
Vielen wissen nicht,
dass es kein gesetzliches Umtausch-
oder Rückgaberecht gibt. Es wird von
vielen Firmen freiwillig eingeräumt,
wenn bestimmte Fristen und Bedin-
gungen eingehalten werden. Der Kauf-
preis wird dem Kunden dabei nicht au-
tomatisch rückerstattet. Er kann meist
nur ein anderes Produkt wählen. Wer
nichts Passendes findet, muss sich mit
einem Gutschein zufrieden geben.
<<
Falsch geschenkt.
Kein Problem, wenn Umtausch möglich ist oder vereinbart wurde.
Nr. 46, Dezember 2012
Ärgerlich.
Paul und seine Familie sind umgezogen. Er wollte die Übersiedelung nutzen, die
Haushaltsversicherung zu kündigen. Wie sich jetzt herausstellt, um eine Woche zu spät.
Foto: iQoncept/Fotolia.com
Versichern beruhigt,
heißt es. Doch wenn man aussteigen will, sind Fristen einzuhalten.
Die Arbeiterkammer ver-
langt bessere vorvertrag-
liche Informationen. Es soll,
ebnso wie in Deutschland,
ein Produktinformationsblatt
verpflichtend ausgehändigt
werden mit den Eckpunkten
des Vertrages, der Laufzeit und
den Möglichkeiten zur Beendi-
gung (Kündigung).
Foto:olly/Fotolia.de
BEFRISTUNG
Gutscheine als Geschenk
W
er beim Schenken auf Nummer sicher
gehen will, besorgt Gutscheine. Da kann
man nicht viel falsch machen. Gutscheine sind
grundsätzlich 30 Jahre lang gültig, außer es ist
eine Frist vermerkt. Dazu hat jedoch der Oberste
Gerichtshof kürzlich in einem Einzelfall entschie-
den, dass eine Verfallsfrist von zwei Jahren ohne sachliche Rechtfer-
tigung zu kurz ist und Konsumenten gröblich benachteiligt. Aber diese
Frage ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Also am besten Gutscheine mit
kurzen Befristungen generell nicht kaufen. Und noch etwas: Es besteht
kein rechtlicher Anspruch auf Barauszahlung.
!
I M P R E S S U M
AK Tiroler Arbeiter-
zeitung – AK Aktuell.
Zeitung für Arbeit und
Konsumentenschutz
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol.
Medieninhaber und Herausgeber:
Kammer für
Arbeiter und Angestellte für Tirol, 6020 Innsbruck,
Maximilianstraße 7
Redaktion:
Dr. Elmar Schiffkorn,
Mag. Christine Mandl
Fotos:
AK,
Druck:
Intergraphik GmbH, 6020 Innsbruck,
Ing. Etzelstraße 30
Die von der AK Tirol angebotenen Leistungen
kommen ausschließlich ihren Mitgliedern zugute.
Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in
männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich
auf Frauen und Männer in gleicher Weise
Sicher ins
neue Jahr!
Z
um Jahreswechsel passie-
ren immer wieder Unfälle mit
Feuerwerkskörpern. Nicht nur,
wer Raketen abschießt, sondern
auch die Umstehenden sind ge-
fährdet. Der Tipp: Wenn es schon
sein muss, dann halten Sie die
gesetzlichen Bestimmungen ein
und achten Sie unbedingt auf die
Abstände. Seien Sie vorsichtig und
nehmen Sie Rücksicht. Man kann
auch ohne Getöse gut ins Neue
Jahr rutschen. Das Allerbeste für
2013 wünscht Ihnen und Ihrer Fa-
milie Ihre AK Tirol!
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