Tiroler Arbeiterzeitung - page 9

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Nr. 46, Dezember 2012
THEMA:
GELD & SPAREN
D
er Energieausweis stellt die
Energieeffizienz eines Ge-
bäudes, einer Wohnung oder
eines sonstigen Nutzungsobjektes dar.
Die Pflicht, bei Neuvermietung oder
Verkauf eines solchen Objektes einen
Energieausweis vorzulegen, existiert
eigentlich schon seit 2009, doch hatte
die Nichtvorlage bisher kaum Folgen.
Jetzt ist es ernst!
Strafen.
Legt man keinen Ener-
gieausweis vor, muss man ebenso wie
bei einem Verstoß gegen die Informa-
tionspflicht bei Inseraten seit 1. De-
zember mit einer Verwaltungsstrafe
bis zu 1.450 Euro rechnen. Ohne En-
ergieausweis haftet man zudem dafür,
dass die Energieeffizienz dem Alter
und der Art des Gebäudes entspricht.
Vorlegen
. Der Verkäufer bzw.
Vermieter einer Wohnung oder eines
Hauses hat die Pflicht, dem Käufer
Sanktionen.
Wer als Verkäufer oder Vermieter von Wohnungen oder Häusern
keinen Energieausweis vorlegt, muss seit 1. Dezember mit einer Strafe rechnen.
Energieausweis
ist Pflicht
V
iele Tiroler Haushalte stöh-
nen unter den hohen Lebens-
haltungskosten – das macht
sich zur Weihnachtszeit besonders
bemerkbar. Da sollte man doch nicht
noch Geld verschenken. Deshalb die
Chance auf ein Extra im Börserl nut-
zen: Nur noch bis Ende Dezember
bleibt Zeit, die Arbeitnehmerveran-
lagung für das Jahr 2007 zu machen.
Mit diesem letzten Aufruf will die AK
die Menschen animieren, die Fünfjah-
resfrist zu nutzen, um sich zu viel be-
zahlte Lohnsteuer zurückzuholen. Die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer sind steuerlich ohnehin ungerecht
stark belastet.
Erfahrungsgemäß lohnt sich die
Durchführung der Arbeitnehmerver-
anlagung, früher Lohnsteuerausgleich,
fast immer. Viele machen sie aber
nicht, weil sie der irrigen Meinung
sind, ohnehin nichts zum Absetzen zu
haben.
Das bringt Bares.
Besonders
ratsam und lohnend ist die Arbeit-
nehmerveranlagung für Beschäftigte,
die nicht kontinuierlich das ganze
Kalenderjahr gearbeitet haben oder
schwankende Bezüge hatten. Das trifft
zu etwa bei Wechsel von Teil- auf Voll-
zeit oder umgekehrt, bei Berufsein-
steigern, die während eines Jahres ihre
Arbeit aufgenommen haben, bei Prä-
senz- und Zivildienern, bei Ferialar-
beitern, bei Geringverdienern und bei
Lehrlingen (Negativsteuer!). Außerdem
lohnt es sich bei außergewöhnlichen
Belastungen und Sonderausgaben.
<<
Noch schnell
Geld von Finanz holen!
Letzte Chance!
Nur noch wenige Tage bleibt Zeit, die Arbeitnehmerveranlagung 2007 zu
machen. Holen Sie sich zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück oder haben Sie Geld zu verschenken?
Das lohnt sich.
Wer den Steuerausgleich 2007 noch nicht gemacht hat, muss
sich beeilen. Am 1. Jänner ist es zu spät.
Effizienz.
Im Energieausweis sind ähnlich wie in einem Typenschein die wichtigsten Eckdaten zusammengefasst. So
können die Heizkosten besser eingeschätzt werden.
D
en Energieausweis erstellt ein Gutachter (siehe In-
fobox links). Es gibt keine Preisvorgaben, deshalb
ist er mit dem Aussteller direkt zu verhandeln. Der
Preis hängt dabei maßgeblich davon ab, welche Daten
über das Objekt bereits vorhanden sind und welcher
Detailierungsgrad gewünscht ist. Es ist jedoch mit
Kosten von einigen Hundert Euro zu rechnen, deshalb
sollten mehrere Angebote eingeholt werden.
Kosten verhandeln
bzw. Mieter einen Energieausweis vor
Vertragsabschluss vorzulegen und ihm
diesen binnen 14 Tagen nach Ver-
tragsabschluss auszuhändigen. Sollte
bereits ein Energieausweis vorhanden
sein, ist es nicht nötig, einen neuen
nach den aktuellen Vorgaben erstellen
zu lassen. „Alte“ Energieausweise sind
für die Dauer von 10 Jahren ab Aus-
stellung nach wie vor gültig.
Wird dem Käufer bzw. Mieter nach
Vertragsabschluss trotz Aufforderung
kein Energieausweis ausgehändigt,
kann er die Aushändigung eines sol-
chen gerichtlich geltend machen oder
selbst einen Energieausweis auf Kosten
des Verkäufers bzw. Vermieters einho-
len. Eine Vereinbarung oder vertrag-
liche Bestimmung, auf den Energie-
ausweis zu verzichten, ist unwirksam.
Inserate.
Wird der Verkauf bzw.
die Vermietung der Wohnung in ei-
ner Anzeige beworben, sind dort be-
reits gewisse Kennzahlen anzugeben:
Im Falle eines bereits vorhandenen
Energieausweises der „Heizwärmebe-
darf“, bei einem neuen Energieaus-
weis zusätzlich der „Gesamtenergieef-
fizienz-Faktor“.
Erleichterungen.
Die Aus-
weispflicht gilt nicht für alle Objekte
gleichermaßen. In folgenden Fällen
bestehen Erleichterungen:
t /VS FJO 0CKFLU JO FJOFN(FCÊVEF
Bei Verkauf oder Vermietung kann
statt eines Energieausweises auch
der Energieausweis eines vergleich-
baren Objektes im selben Gebäude
oder einer des gesamten Gebäudes
herangezogen werden.
t &JOGBNJMJFOIBVT
Es kann statt
des Energieausweises des Hauses
der eines vergleichbaren Gebäudes
von ähnlicher Gestaltung, Größe
und Energieeffizienz herangezogen
werden. Diese Ähnlichkeit ist vom
Ausweisersteller aber zu bestätigen.
Ausnahmen.
Vollständig ausge-
nommen von der Ausweispflicht sind
unter anderem abbruchreife Gebäu-
de, freistehende Gebäude mit einer
Nutzfläche unter 50 m² und zeitlich
begrenzt genutzte Gebäude, deren
Energiebedarf deswegen unter einem
Viertel des Energiebedarfs bei ganz-
jähriger Nutzung liegt.
Makler.
Eine Sonderbehandlung
erfahren Immobilienmakler: Sie sind
nicht zu bestrafen, wenn der Verkäu-
fer bzw. Vermieter trotz Aufforderung
die betreffenden Energiekennzahlen
für ein Immobilieninserat dem Mak-
ler nicht mitgeteilt hat.
<<
INFOBOX
Details zum
Energieausweis
D
er Energieausweis gibt Infor-
mationen über die Energie, die
in einem Haus oder einer Wohnung
zum Heizen und für Warmwasser
benötigt wird. So wird der Energie-
verbrauch verschiedener Objekte
miteinander vergleichbar. Damit
sollen negative Überraschungen
bei der Betriebskostenabrechnung
vermieden werden.
Die beiden zentralen Werte des
Energieausweises sind der Heiz-
wärmebedarf (HWB) sowie der
neu eingeführte Gesamteffizienz-
Faktor (fGEE): Der HWB gibt an, wie
viele kWh durchschnittlich pro Qua-
dratmeter benötigt werden, um die
Raumtemperatur von 20 Grad zu
erzielen. Der fGEE ist ein einheitslo-
ser Faktor, der das Verhältnis zwi-
schen dem Gesamtenergiebedarf
des Objektes – inklusive Haustech-
nik, Beleuchtung und Strom – und
Sollwerten eines Objektes mit die-
sem Standort wiedergibt: Je näher
der Wert bei 1 oder sogar darun-
ter, desto besser ist die Effizienz
des Hauses.
Der HWB ist entscheidend, in
welche Energieklasse das Objekt
einzustufen ist. Die Skala reicht von
A++ (Passivhaus) bis G (alte, unsa-
nierte Objekte). Häuser der Klasse
B gelten als Niedrigenergiehäuser
und haben einen HWB von jährlich
25 bis 50 kWh/m² und einen fGEE
von maximal 1,0.
Der Energieausweis kann von
verschiedenen Berufsgruppen aus-
gestellt werden: Architekten, Zivilin-
genieure und Ingenieurbüros (z.B.
Bauingenieur,
Gebäudetechnik)
und ausgewählten Gewerbetrei-
benden (z.B. Baumeister, Heizungs-
techniker).
Wer Fragen dazu hat, kann
als AK Mitglied die Wohn-
rechtsexperten kontaktieren
unter der Hotline 0800/22
55 22 -1718.
!
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ERHEBUNG
Tarifdschungel
bei Banken
U
nzählige, kaum vergleichbare
Gebühren und hohe Kosten
bei Kontoüberziehungen bei gleich-
zeitig mickrigen Habenzinsen sowie
Spesen, die das quartalsmäßige
Kontoführungsentgelt übersteigen:
So lautet das
Ergebnis
der
aktuellsten AK
Erhebung bei
Tirols Banken.
Konsumenten
finden sich in
diesem
Ge-
bührendschungel immer weniger
zurecht. Die AK Tirol fordert des-
halb mehr Transparenz, das Aus für
Bankomatgebühren, sowie höhere
Guthaben- bzw. niedrigere Sollzinsen
bei Verbrauchergirokonten. AK Prä-
sident Zangerl: „Banken sparen Per-
sonal ein, Kunden erledigen immer
mehr selbst und dafür werden noch
erhebliche Gebühren verlangt. Das
ist nicht zu akzeptieren.“
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Wer sich nicht auskennt, kann
sich Tipps und Infos auf der AK
Homepage
ho-
len oder als AK Mitglied anrufen
bei den Steuerexperten unter
0800/22 55 22 -1466.
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