4
Nr. 49, März 2013
THEMA:
ARBEIT & RECHT
Mehr Infos unter
-
handlungsanwaltschaft.at
Benachteiligung.
Alle Arbeitnehmer müssen am Arbeitsplatz gleich behandelt
werden. Betroffene haben Rechte und müssen sich nicht alles gefallen lassen.
I
mmer wieder kommen Beschäftigte,
meist Frauen, in die arbeitsrechtliche
Beratung in die AK, um sich über
ihre Rechte zu erkundigen. Ein häufiges
Thema dabei: Man fühlt sich benach-
teiligt gegenüber anderen Kollegen, die
besser verdienen. Vielfach ist den Be-
schäftigten aber gar nicht bewusst, dass
es klare Gesetze gibt, die vom Arbeitge-
ber einzuhalten sind.
Erst jüngst musste ein Unternehmen
20.000 Euro Entschädigung zahlen. Jah-
relang hatte eine Frau für einen Konzern
als Personalchefin und zeitweise auch als
Geschäftsführerin gearbeitet und dabei
gut verdient. Doch ein Kollege, der als
Leiter einer anderen Abteilung eine ma-
ximal gleichwertige Tätigkeit verrich-
tete, verdiente rund 1.000 Euro mehr
als sie. Die AK ging vor Gericht und
erreichte auf dem Vergleichsweg eine
Entschädigung von 20.000 Euro.
Nur die Spitze.
Für AK Präsi-
dent Erwin Zangerl ist dieses Beispiel
nur die Spitze eines Eisbergs: „Die Maß-
nahmen für mehr Einkommenstranspa-
renz beginnen erst langsam zu greifen.
Noch immer wissen zu wenige Frauen,
dass sie schlechter verdienen als Männer
in vergleichbaren Jobs. Gleicher Lohn
für gleichwertige Arbeit ist leider noch
lange nicht Realität, auch wenn das oft
so dargestellt wird.“
Beweise sammeln.
Kommt es
zur Diskriminierung, sollten Sie mög-
lichst viele Beweise sammeln: Schrei-
ben Sie sich auf, wo und wann die
Vorkommnisse waren, solange sie noch
frisch im Gedächtnis sind. Notieren Sie
sich die Namen der Personen, die auch
dabei anwesend waren, diese können
später wichtige Zeugen sein. Zieht sich
eine diskriminierende Situation über
längere Zeit hin, zum Beispiel bei fort-
gesetzter Belästigung am Arbeitsplatz,
kann es sinnvoll sein, ein eigenes Tage-
buch darüber zu führen.
Denn das Gesetz ist eindeutig: Es ist
verboten, dass Beschäftigte aufgrund
der ethnischen Zugehörigkeit, des Ge-
schlechts, der Religion, der Weltan-
schauung, des Alters oder der sexuellen
Orientierung unmittelbar oder mittel-
bar diskriminiert werden. Verboten ist
eine Benachteiligung insbesondere: bei
der Begründung des Arbeitsverhält-
nisses; bei der Festsetzung des Entgelts;
bei der Gewährung freiwilliger Soziallei-
stungen; bei Maßnahmen der Aus- und
Weiterbildung und Umschulung; beim
beruflichen Aufstieg, insbesondere bei
Beförderungen; bei den sonstigen Ar-
beitsbedingungen und bei der Beendi-
gung des Arbeitsverhältnisses.
Falsche Inserate melden.
Auch Stellenausschreibungen müssen
zur Gleichbehandlung beitragen! Seit
2011 sind sowohl Arbeitgeber als auch
private Arbeitsvermittler verpflichtet,
bei der Stellenausschreibung den kollek-
tivvertraglichen Mindestlohn und eine
allfällige Bereitschaft zur Überzahlung
anzugeben.
Achtung Verfallsfristen.
Die Arbeiterkammer fordert, dass dis-
kriminierende Gehaltsdifferenzen auch
dann eingeklagt werden können, wenn
sie länger als drei Jahre zurückliegen.
Für die betroffene Frau beispielsweise
wäre die Entschädigung ohne Verjäh-
rung eines Teils der Ansprüche noch
höher ausgefallen.
<<
Gleiche Rechte
am Arbeitsplatz
A
llein im dritten Quartal 2012
haben Österreichs Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer
laut Statistik Austria fast 17 Millionen
Über- und Mehrstunden ohne Abgel-
tung erbracht. Das ist ein Anstieg um
16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
„Unbezahlte Überstunden sind gesetzes-
widrig. Pro Quartal werden den Betrof-
fenen dadurch 300 bis 400 Millionen
Euro vorenthalten“, sagt AK Präsident
Erwin Zangerl. Mehr Kontrollen sollen
die Einhaltung der Regeln garantieren.
Und die Überstunden sollen für die Un-
ternehmen teurer werden.
Für Überstunden und Mehrarbeits-
stunden muss ein Zuschlag bezahlt wer-
den. Rund ein Fünftel aller Über- und
Mehrstunden wird aber weder in Geld
noch in Zeitausgleich entlohnt!
Bessere Verteilung.
Statt
überlanger Arbeitszeit für die Beschäf-
tigten und erzwungener Freizeit für
die Arbeitsuchenden braucht es eine
ausgewogene Verteilung der Arbeit.
Nötig ist eine kürzere Vollzeit, damit
Teilzeitbeschäftigte auf Wunsch eine
Chance auf Aufstockung oder Vollzeit
bekommen, und Arbeitsuchende die
Chance auf einen Job.
Die Fakten.
Wurden im drit-
ten Quartal 2011 noch insgesamt
72 Millionen Über- und Mehrstun-
den erbracht, waren es ein Jahr spä-
ter schon 74,4 Millionen Stunden.
Der Überstundenzuwachs passierte
überwiegend unbezahlt. Im dritten
Quartal 2012 wurden vom gesamten
Überstundenvolumen 22,6 % nicht
bezahlt. Die nicht abgegoltenen Stun-
den entsprechen im 3. Quartal 2012
rund 340 bis 400 Millionen Euro an
Löhnen und Gehältern. Dadurch ent-
gehen dem Staat und damit uns allen
weitere Millionen an Steuern und So-
zialversicherungsbeiträgen.
Mehr Kontrollen.
Gesetze,
Kollektivverträge und Betriebsverein-
barungen enthalten Bestimmungen
über die zulässige Dauer und die Ent-
lohnung der Arbeitszeit. „Dass es von
Seiten der Unternehmen zunehmend
Kritik an der Kontrolle der korrekten
Einhaltung dieser Regelungen gibt,
dürfte daran liegen, dass manche Re-
gelverstöße verschleiert werden sol-
len“, so Arbeiterkammerpräsident
Zangerl. Zu eklatanten Regelverstö-
ßen gehört auch die Nicht-Bezahlung
von geleisteten Überstunden.
<<
Jede
5. Überstunde ist unbezahlt!
Extrem.
In drei Monaten leisteten die Beschäftigten laut Statistik Austria fast 17 Millionen
unbezahlte Überstunden. Den Mitarbeitern werden so mehr als 300 Mio. Euro vorenthalten!
Von den Mitarbeitern
werden immer öfter unbezahlte Überstunden verlangt.
D
ie AK Reutte veranstaltet am Mon-
tag, 15. April, um 19 Uhr einen
kostenlosen Infoabend für Grenzgänger
zwischen Tirol und Bayern und solche, die
den Schritt wagen möchten. Interessier-
te bekommen einen Überblick über die
rechtliche Lage, erfahren das Wichtigste
aus arbeits-, sozial- und steuerrechtlicher
Sicht sowie über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Familienlei-
stungen in zwei Staaten. Außerdem geht es um das Thema Jobsuche im
Nachbarstaat. Achtung: Anmeldung erforderlich unter Tel 0800/22 55
22 - 3650 oder
D
er dritte AK Unternehmensmonitor,
für den 1.247 Bilanzen ausgewertet
wurden, zeigt klar: Statt Investitionspotenzial
zu nutzen, fließen Gewinne in Dividendenzah-
lungen. Das Verhältnis Gewinnausschüttung
zu Investitionsvolumen beträgt bereits 132
%. Die Verteilung der Erträge auf Unterneh-
menseigner und Arbeitnehmer lässt aus
Sicht der AK trotz guter Ertragslage zu wünschen übrig: Das Verhältnis
Gewinnausschüttung zu Lohn- und Gehaltszahlungen eines Jahres beträgt
45 %. Im Jahr davor waren es erst 43 %. Die AK verlangt, dass auch die
Beschäftigten den gerechten Anteil an den Gewinnen erhalten.
Wichtiges für Grenzgänger
Hohe Dividenden, statt Investitionen
Was Frauen
tun können
Zeitdruck
macht krank
E
s ist eine Tatsache, dass Frauen
im Schnitt um mehr als die Hälf-
te weniger als Männer verdienen.
Laut dem jüngsten Einkommensbe-
richt des Rechnungshofs hat sich
an dieser Situation seit 1998 nichts
geändert. Damals lag das mittlere
Bruttoeinkommen von Frauen um
60 Prozent unter jenem der Män-
ner. 13 Jahre später, 2011, war
die Differenz genauso groß. Nur ein
geringer Teil der Einkommensdiffe-
renz lässt sich damit erklären, dass
Frauen weit öfter als Männer Teil-
zeit arbeiten.
Was können Frauen tun, die sich
ungerecht entlohnt oder sonst im
Job diskriminiert fühlen? Sie können
sich an die Arbeiterkammer Tirol, an
die Gleichbehandlungsanwaltschaft
(Regionalbüro Tirol: Innsbruck, Leip-
ziger Platz 2, Tel: 0512/ 34 30 32)
oder gleich direkt an die Gleichbe-
handlungskommission wenden. Die
überprüft in einem Gutachten, ob
eine Diskriminierung vorliegt und
Schadenersatz verlangt werden
kann. Mehr als eine Empfehlung ist
das aber nicht. Deshalb bleibt Be-
troffenen der Weg vor Gericht oft
nicht erspart, außer, es gelingt eine
außergerichtliche Einigung mit dem
Arbeitgeber. Entsprechend schwie-
rig ist es für Arbeitnehmerinnen
in aufrechten Dienstverhältnissen,
sich zu wehren.
Eine wichtige Maßnahme sind
die vom Frauenministerium durch-
gesetzten
Einkommensberichte.
Seit 2011 müssen Unternehmen
die durchschnittlichen Einkommen
von Frauen und Männern offenle-
gen. Den Anfang machten 2011
Unternehmen mit mehr als 1.000
Mitarbeitern, 2012 folgten jene mit
500 bis 1.000 Arbeitnehmern, heu-
er sind die mit 250 bis 500, 2014
jene mit 150 bis 250 Mitarbeitern
dran.
D
er jüngste AK-Gesundheitsmo-
nitor offenbart alarmierende
Ergebnisse. Wer durch Zeitdruck
belastet ist oder häufig Überstunden
macht, leidet stärker unter körper-
lichen Beschwerden. 68 % der durch
Zeitdruck belasteten Arbeitnehmer
verspüren Nervosität und Zerfahren-
heit. Viele leiden unter Erschöpfungs-
zuständen und Kreuzschmerzen.
52 % all jener, die häufig Überstun-
den machen, bzw. 67 % jener, die
durch Zeitdruck belastet sind, kön-
nen nach der Arbeit nicht abschal-
ten. Jeder zweite Arbeitnehmer
leidet unter mindestens zwei dieser
psychischen Probleme. Unter jenen
mit langen oder unregelmäßigen Ar-
beitszeiten sind es rund drei Viertel!
Foto:RobertKneschke/fotolia.com
Stopp.
Frauen dürfen beim Einkommen nicht benachteiligt werden.
Foto:Eisenhans/fotolia.com
!