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THEMA:
ARBEIT & RECHT
Broschüre zu Mobbing
Konfliktberatung
schikanen IM JOB
M
ehr als 20 Jahre war die
Osttirolerin Anna bei einer
Handelskette tätig. Die letz-
ten Jahre davon in leitender Funktion.
Immer wieder kam es in den letzten
zwei Jahren zu Auseinandersetzungen
mit ihrem unmittelbaren Vorgesetzten.
Anna wurde öfters zu Unrecht kritisiert
und zu Unrecht beschuldigt. Entschul-
digung gab es keine, dafür immer wie-
der neue Vorwürfe.
Die Frau hat die letztenMonate vieles
einfach hingenommen, da es gegenüber
ihrem Vorgesetzten nicht möglich war,
ein Problem sachlich zu erörtern. Man-
gelnde Argumente ersetzte der Vorge-
setzte durch Schreiausbrüche. Überdies
sah er sich ohnehin selbst immer im
Recht. Mitarbeiterinnen, die im Kran-
kenstand nicht für Gespräche mit ihm
zur Verfügung standen, wurde gedroht,
ihnen nach Ende des Krankenstandes
„die Wadln wieder nach vorne zu rich-
ten“. Missliebigen Bediensteten wurde
nachdrücklich zu verstehen gegeben,
dass sie jeden Samstag zur Arbeit ein-
geteilt würden.
Unter Druck gesetzt.
Als
Anna aufgrund einer Verletzung ei-
nen Gips am Fuß tragen musste und
im Krankenstand war, kontaktierte
sie ihr Vorgesetzter telefonisch und
gab ihr im lautstarken Tonfall zu er-
kennen, dass Krankenstände uner-
wünscht seien und nicht vorkommen
sollten. Er redete der Mitarbeiterin ein
schlechtes Gewissen ein und setzte sie
so unter Druck, dass sie wieder in die
Arbeit ging, um im Krankenstand Bü-
rotätigkeiten zu erledigen.
Psychische Überlastung.
Im Sommer letzten Jahres eskalierte die
Angelegenheit. Anna sah sich aufgrund
der ständen Attacken nicht mehr in
der Lage, weiterhin ihren Dienst zu er-
bringen. Sie wurde von ihremHausarzt
krankgeschrieben. Aufgrund der stän-
digen Attacken wurde eine extreme
psychische Überlastung diagnostiziert.
Durch die Sachlage ist dieser Fall aus
arbeitsrechtlicher Sicht unter systema-
tisches Mobbing einzureihen.
Hilfe von AK Experten.
Anna sah sich außerstande, unter den
gegebenen Bedingungen je wieder auf
ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.
Vernünftigerweise hat sie sich recht-
zeitig an die Experten der AK Be-
zirkskammer Lienz gewandt. Und die
wurden sofort tätig: Durch intensiven
Schriftverkehr und in einer Reihe von
sehr konfrontativen Gesprächen wurde
die Zentrale einerseits über die Vorfäl-
le in Kenntnis gesetzt und andererseits
aufgefordert, ihren direkten Vorge-
setzten umgehend zur Einhaltung der
arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht zu
ermahnen und Mobbingattacken un-
verzüglich zu unterlassen.
Schadenersatz.
Im konkreten
Fall konnte in enger Absprache mit
der betroffenen Osttirolerin erreicht
werden, dass der Arbeitgeber nicht
nur alle Endigungsansprüche und die
gesetzliche Abfertigung bezahlte, son-
dern darüber hinaus noch als Scha-
denersatz eine freiwillige Abfertigung
leistete. Insgesamt bekam Anna mehr
als 40.000 Euro. Für die Osttirolerin
nicht nur ein kleines Vermögen, son-
dern auch die Genugtuung, dass eine
unkorrekte Behandlung von Dienst-
nehmern am Arbeitsplatz nicht ohne
Folgen bleibt, und den Arbeitgeber
durchaus teuer zu stehen kommen
kann.
<<
Unter Druck.
Wutausbrüche, falsche Beschuldigungen, verbale Attacken: Wenn der Vorgesetzte
die Mitarbeiterin mobbt, kann das teuer werden. AK Lienz verhilft Osttirolerin zu 40.000 Euro!
AK hilft
Mobbingopfer
R
egina hat als Kellnerin ge-
arbeitet. Jetzt ist Saison-
Ende, und sie will nach
Hause in die Steiermark. Sie be-
kommt die Endabrechnung. Aber
die kann nicht stimmen. Der Chef
hat von Regina so viele Überstun-
den verlangt, die sie selbstverständ-
lich immer leistet hat. Schließlich
hat der Chef ihr immer versichert,
dass sie alles ausbezahlt bekomme.
Jetzt ist Regina bitter enttäuscht.
Sie möchte eigentlich nur noch weg
und nichts mehr von dem Ärger mit
der Abrechnung wissen. Sie will im
Herbst ohnehin wieder auf Saison
gehen, da kann sie dann immer
noch alles regeln – denkt sie.
Zum Glück fällt ihr ein, dass sie
zur Sicherheit doch noch bei der Ar-
beiterkammer nachfragen sollte, ob
sie wegen der nicht bezahlten Über-
stunden etwas beachten muss.
Ansprüche verfallen.
Und diese Rückfrage war eine gute
Idee. Wenn es hart auf hart gegan-
gen wäre, hätte Regina ihre Über-
stunden nicht mehr ausbezahlt
erhalten. Der AK Experte klärt sie
auf, dass sie ihre Ansprüche unbe-
dingt innerhalb von vier Monaten
bei ihrem Arbeitgeber schriftlich
geltend machen muss! So steht es
ganz deutlich im Kollektivvertrag
für das Gastgewerbe.
Regina ist natürlich froh über
diesen Rat. Außerdem kann sie
auch alle anderen Unklarheiten im
Zusammenhang mit ihrer Abrech-
nung mit dem AK Experten bespre-
chen. Soviel Zeit muss noch sein, bevor
sie endlich nach Hause fährt.
Der AK Tipp.
Zur Sicherheit
sollten Bedienstete im Gastgewer-
be offene Ansprüche möglichst rasch
schriftlich beim Arbeitgeber geltend
machen. Am besten während der Sai-
son Buch über die geleisteten Arbeits-
stunden mit Anmerkungen führen.
Denn nur so lässt sich die Abrechnung
auch wirklich überprüfen.
<<
Kurze Verfallsfristen
im Tourismus
Ansprüche.
Der Winter geht zu Ende – Saisonschluss für viele Beschäftigte im Tourismus.
Am besten gleich nach Erhalt die Endabrechnung kontrollieren und schnell reagieren.
Jetzt reichts!
Unkorrekte und schikanöse Behandlung von Mitarbeitern kann für den Arbeitgeber ganz schön teuer werden.
M
obbing ist in der heutigen Arbeitswelt leider keine
Seltenheit. Immer mehr Beschäftigte leiden darunter.
Wenn psychischer Terror auftritt, ist es notwendig, dass
Betroffene wissen, wohin sie sich wenden können. Die
AK Tirol steht ihren Mitgliedern zu Seite. Die Konflikt- und
Mobbing-Expertin der AK, Mag. Marion Delle Karth, berät
dienstags von 9 bis 12.30 Uhr und mittwochs von 13 bis
17 Uhr. Termin vereinbaren unter 0800/22 55 22 – 1420.
W
enn Streitereien und Konflikte am Arbeitsplatz
entgleisen und dauerhaft werden, spricht man von
Mobbing. Vor allem Frauen, Männer über 50, Praktikanten
oder auch Menschen mit Behinderungen sind einem hö-
heren Risiko ausgesetzt. Was können Betroffene konkret
tun, und welche Hilfe gibt es? Infos liefert die AK Broschü-
re „Mobbing am Arbeitsplatz“, kostenlos anzufordern unter
0800/22 55 22 - 1432 oder herunterzuladen unter
Wegschauen
wird teuer
A
rbeitgeber trifft im Falle von
Mobbing die Fürsorgepflicht,
die den Arbeitnehmer effektiv vor
Mobbing schützen soll. Werden zwar
Gespräche geführt, die jedoch nichts
an der Situation ändern, macht das
den Arbeitgeber dennoch schaden-
ersatzpflichtig! Das bloße Ankündigen
professioneller Unterstützung z.B. in
Form eines Mediationsverfahrens
ohne konkrete tatsächliche Schritte
ist zu wenig! Arbeitgeber müssen auf-
grund ihrer Fürsorgepflicht Arbeit-
nehmer „umgehend“ vor Mobbing
schützen – ansonsten droht dem
Betrieb die Zahlung von Schadener-
satz. Bei Konflikten einfach wegzu-
schauen oder abzuwarten, bis sich
alles von selbst löst oder eben auch
nicht, kann zukünftig für den Arbeit-
geber teuer werden. Dies bestätigt
ein aktuelles Urteil des Obersten Ge-
richtshofes von Ende November letz-
ten Jahres (mehr zum OGH-Urteil auf
).
Daraus folgt: Das Lösen von Kon-
flikten am Arbeitsplatz gehört zu den
wichtigsten Aufgaben von Führungs-
kräften. Sieht sich eine Führungskraft
nicht in der Lage, einen Konflikt im
Team zu lösen, muss der Arbeitge-
ber professionelle Unterstützung zur
Verfügung stellen. Wichtig erscheint
in diesem Zusammenhang zu erwäh-
nen, dass die Kultur in einem Unter-
nehmen einen wesentlichen Einfluss
darauf hat, wie mit Konflikten umge-
gangen wird. Betriebe haben sehr
viel Möglichkeiten, das Aufkommen
von Konflikten zu reduzieren: Gut
ausgebildete Führungskräfte mit ho-
her Sensibilität für das Geschehen in
ihrem Team, die regelmäßig in Aus-
tausch mit ihren Mitarbeitern sind,
eine Kultur des offen Ansprechens
von Konflikten, klare Aufgabenver-
teilungen, klare Strukturen und Ab-
läufe – all das sind Maßnahmen, um
Konflikte zu vermeiden und wenn sie
auftreten, mit ihnen konstruktiv um-
zugehen. Wegschauen bei Konflikten
ist immer die schlechteste Verhal-
tensweise!
SAISONBESCHÄFTIGUNG
Befristung und
Kündigung
F
ranz arbeitet imWinter als Koch.
Er hat einen befristeten Arbeits-
vertrag bis Ende März. Er verdient
nicht gerade viel. Umso verlockender
das Angebot eines anderen Hotels
mit mehr Geld ab Jänner. Er be-
schließt, zu kündigen, und ruft vorher
zur Sicherheit bei der AK an. Dort
rät man zur Vorsicht. Bei einem be-
fristeten Arbeitsvertrag kann eine
Kündigung nur dann erfolgen, wenn
dies vereinbart wurde. Da im Ver-
trag aber nichts davon steht, endet
sein Arbeitsverhältnis mit Zeitablauf.
Schlimmstenfalls könnte der Chef
bei einem unberechtigten vorzeitigen
Austritt sogar noch Schadenersatz
von ihm verlangen. Er befolgt den
AK Rat und redet mit dem Hotelier.
Und siehe da: Dieser ist bereit, Franz
ab Jänner mehr zu bezahlen – doch
noch ein Happy-End.
Gerade im Gastgewerbe
fallen oft viele
Überstunden an. Das muss sich am Ende der
Saison schon lohnen.
Foto:GinaSanders/Fotolia.com
Foto:GinaSanders/Fotolia.com
Nr. 49, März 2013
Foto:Klaus-PeterAdler/fotolia.com
Bei Fragen zur Lohn- und Gehalts-
abrechnung stehen Experten der
AK Tirol in Innsbruck und in den Be-
zirken mit Rat und Tat zur Seite. Oder
anrufen unter der kostenlosen Hotline
Arbeitsrecht 0800/22 55 22-1414.
!
Foto: JürgenFälchle/fotolia.com
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