Tiroler Arbeiterzeitung - page 2

2
Nr. 52, Juni 2013
THEMA:
KONSUMENT & RECHT
Der
Preis ist heiß
Wahrheit.
Die im Reiseprospekt angegebenen Beschreibungen
müssen stimmen. Bei Mängeln kann man Verbesserung verlangen.
G
rundsätzlich gilt der vereinbar-
te Reisepreis. Eine mögliche
Preisänderungmuss vertraglich
vereinbart sein (Preisgleitklausel) und
ist nur unter bestimmten Bedingungen
möglich, z.B. bei Änderung der Beför-
derungskosten, der Flughafengebühren
oder Wechselkursänderungen. Die
Preisgleitklausel ist grundsätzlich nur
dann wirksam, wenn sie genaue Anga-
ben zur Berechnung des neuen Preises
enthält und unter denselben Bedin-
gungen auch eine Preissenkung weiter-
gegeben wird. Liegt die Erhöhung über
zehn Prozent des Reisepreises, kann
aufgrund dieser erheblichen Änderung
jedenfalls der kostenlose Rücktritt er-
klärt werden.
Erfolgt die Reise innerhalb von zwei
Monaten nach Vertragsabschluss, ist
eine Preiserhöhung nicht zulässig, au-
ßer es gibt darüber eine Sonderverein-
barung, und ab dem 20. Tag vor dem
Reiseantritt ist jede Preiserhöhung un-
zulässig.
Die im Reiseprospekt angegebenen
Beschreibungen bezüglich der Qualität
des Hotels oder des Strandes usw. müs-
sen stimmen. Es gelten die Prinzipien
der Prospektwahrheit, Prospektklarheit,
Prospektvollständigkeit. Bei Reisemän-
geln kann man Verbesserung verlangen,
am Besten wendet man sich an den Re-
präsentanten des Reiseveranstalters vor
Ort. Weiters besteht die Möglichkeit,
Preisminderungsansprüche geltend zu
machen und - je nach Art und Umfang
der Mängel - Bargeld vom Veranstalter
zurückzuverlangen.
<<
Gut zu wissen.
Damit der Urlaub erholsam ist.
Gute Tipps
zur Buchung
Wissen.
So kann man sich beim Buchen
des Urlaubs manchen Ärger ersparen.
E
in rechtwirksamer Reisevertrag
kann telefonisch, per eMail
oder auch per Fax abgeschlossen
werden, ohne dass eine Unterschrift
notwendig ist. Wichtig ist, alle Bu-
chungsunterlagen zu Beweiszwecken
aufzubewahren bzw. auszudrucken
und sich vor einer Buchung genau
über den Veranstalter und seine Ver-
tragsbedingungen zu informieren.
Sonderwünsche am besten schriftlich
vereinbaren bzw. auf einen Vermerk in
der Buchungsbestätigung bestehen.
Ein Vergleich der einzelnen An-
bieter kann sich aufgrund von unter-
schiedlichen Preisen durchaus lohnen.
Wichtig ist auch zu kontrollieren, ob
der Reiseveranstalter über eine Insol-
venzabsicherung verfügt (nähere Infos
dazu unter
-
nehmen/Reiseveranstalter).
Bei einer Reisebuchung ist üblicher-
weise eine Anzahlung zu leisten. Die
Anzahlung darf aber höchstens 20 %
des Reisepreises betragen. Verlangt der
Veranstalter eine höhere Anzahlung,
darf er diese erst 20 Tage vor Abreise
einfordern. Die Restzahlung steht dem
Reisveranstalter frühestens 20 Tage vor
Reisebeginn und nur gegen Aushändi-
gung der Reiseunterlagen zu.
Unter bestimmten Voraussetzungen
kann der Veranstalter die Reise absa-
gen. Nähere Bedingungen dazu findet
man in den Reisebedingungen. Auch
der Reisende kann grundsätzlich eine
Pauschalreise jederzeit stornieren. Al-
lerdings werden dann Stornogebühren
(in unterschiedlicher Höhe, regel-
mäßig abhängig vom Zeitpunkt der
Stornierung) verrechnet, die bei vielen
Reiseverträgen nach den geltenden
Allgemeinen Reisebedingungen (ARB
1992) berechnet werden und sich da-
bei zwischen 10 % und 85 % des Ge-
samtreisepreises bewegen.
<<
W
ie eine Urlaubsreise verläuft,
entscheidet sich häufig bereits
bei der Buchung. Planung heißt das
Zauberwort damit sich unliebsame
Überraschungen auf Reisen weitgehend
vermeiden lassen. Was, wenn die Reise
wegen Krankheit nicht angetreten wer-
den kann? Eine mögliche Absicherung
bei Stornierungen wegen Krankheit oder Unfall bietet eine Reisestornover-
sicherung. Die Versicherung übernimmt unter gewissen Voraussetzungen
(etwa bei Unfall, Tod oder Krankheit des Reisenden oder eines nahen
Angehörigen) die anfallenden Kosten, wobei auch auf möglicherweise
vereinbarte Selbstbehalte zu achten ist.
Storno wegen Krankheit
Teurer Sprit.
Auch die Mineralölkon-
zerne stehen im Verdacht von Preisab-
sprachen. Mit 1 Cent mehr pro Liter
würden die Ölmultis allein in Österreich
um 63 Millionen Euro mehr kassieren.
Tiroler Preisaufschlag:
AK schaltet Behörde ein
Erwiesen.
Es gibt Preisabsprachen, um abzukassieren. Auch beim
Sprit. Die AK Tirol hat die Bundeswettbewerbsbehörde eingeschaltet.
M
illionen Österreicher und
Tiroler sind über Jahre hin-
weg durch überzogene Prei-
se für die Güter des täglichen Bedarfs
zur Kasse gebeten worden“, ärgert sich
Arbeiterkammer Präsident Erwin Zan-
gerl.
Das Kartellgericht hat Rewe mit
einer Geldbuße in Höhe von 20,8
Millionen Euro wegen vertikaler Kar-
tellabsprachen zwischen Markenar-
tikelherstellern und Billa/Merkur in
der Zeit von 2007 bis 2012 abgestraft.
Betroffen waren mit unterschiedlicher
Intensität weite Teile des gesamten
Sortiments, also sowohl Lebensmittel
als auch Drogeriewaren. Die Entschei-
dung ist noch nicht rechtskräftig.
Aufschlag.
Bis zu 18 Prozent
müssen die heimischen Konsumenten
mehr für Lebensmittel zahlen. Bei
identen Drogerie-Markenprodukten
erhob die AK gar um 27 Prozent hö-
here Preise als in Deutschland. Selbst
zwischen Tirol und Österreich gibt es
bei einzelnen Produkten - etwa Treib-
stoff - eklatante Preisunterschiede.
EINFACH ERKLÄRT
Was bedeutet Inflation?
M
it Inflation wird die jährliche
Geldentwertung
durch
Teuerung bezeichnet: Weil Prei-
se steigen, kann fürs gleiche Geld
weniger gekauft werden, und die
Kaufkraft sinkt. Deshalb ist die In-
flationsrate eine der wichtigsten
volkswirtschaftlichen Größen. Sie
zeigt, ob Einkommenszuwächse
reichen oder von Inflation aufge-
fressen werden. Bei schwerer
Inflation wahrt das Geld seinen
Wert immer weniger. Bei Hyperinflation von 50 % und mehr wird Geld in-
nerhalb kürzester Zeit praktisch wertlos. Angegeben wird die Inflation als
prozentuale Steigerung der Preise eines Warenkorbs zum Vorjahr.
GUT ZU WISSEN
Der Warenkorb
D
er „repräsentative Warenkorb“
wird alle fünf Jahre von der Sta-
tistik Austria erhoben. Dazu führen
mehrere Familien ein Jahr Buch über
alle ihre Ausgaben. Derzeit umfasst
der Warenkorb 791 Güter von der
Milch über Handy und Haarschnitt
bis zur Urlaubsreise. Um Verbrau-
cherpreisindex und Inflation zu be-
stimmen, wird die Preisentwicklung
der Güter ermittelt und mit früheren
Werten verglichen. Weil sich Kon-
sumgewohnheiten und Qualität der
Güter ändern, wird der Warenkorb
alle fünf Jahre angepasst.
RICHTIG VERSICHERN
Die EU-Kommission ermittelt auch
gegen ein mutmaßliches Zucker-
kartell. In Deutschland wird gegen
ein Kartoffelkartell erhoben. Gegen
Kreditkartenfirmen wird wegen über-
höhter Gebühren ermittelt.
!
Foto:MarkusBormann/Fotolia.com
Foto:Patryssia/Fotolia.com
Strengere Regeln.
„Der Ge-
setzgeber muss jetzt auch für strengere
Wettbewerbsregeln für hochkonzen-
trierte Märkte wie Energie, Mineralöl
und Lebensmittel sorgen“, so Zangerl.
Tirol Aufschlag.
Die AK Tirol
hat immer wieder auf ungerechtfertigte
Preisunterschiede beim Sprit zwischen
Tirol und Restösterreich hingewiesen
und ein Einschreiten der Behörde ver-
langt. Der AK Präsident: „Wir lassen
nicht locker, das ist eine Schweinerei,
dass wir im Westen für Treibstoff mehr
zahlen müssen als andere Regionen. Wir
haben die Bundeswettbewerbsbehörde
aufgefordert, gegen diese Abzocke der
Mineralölkonzerne vorzugehen und
den Tirol Aufschlag abzudrehen.“
Missbrauch.
Bestätigt sieht sich
Zangerl durch die Tatsache, dass nicht
nur in Österreich, sondern auch auf EU-
Ebene jetzt gegen Kartelle und offensicht-
lichen Marktmissbrauch großer Kon-
zerne vorgegangen wird. So stehen die
großen Ölkonzerne (Shell, BP, Statoil) im
Verdacht von massiven Preisabsprachen.
63 Millionen Mehrkosten.
Bei einer Abgabemenge von 6,3 Mil-
liarden Litern Benzin und Diesel in
Österreich im Jahr 2012 würde ein
überhöhter Preis von „nur“ einem
Cent pro Liter alleine für die österrei-
chischen Autofahrer Mehrkosten von
rund 63 Millionen Euro im Jahr be-
deuten – andere Mineralölprodukte,
wie beispielsweise Heizöl, sind dabei
noch nicht berücksichtigt. „Die AK
hat die EU-Kommission seit 2004
wiederholt auf die Manipulations-
möglichkeiten bei den europäischen
Preisbildungsmechanismen
hinge-
wiesen - die eingeleiteten Untersu-
chungen sind die Bestätigung für un-
sere Vermutungen“, so Zangerl.
Sprudelnde Gewinne.
Laut
Internationaler Energie-Agentur liegen
die Produktionskosten bei konventio-
neller Ölförderung bei maximal 30 bis
40 Dollar pro Fass, während der Öl-
preis im Jahresschnitt 2012 bei rund
112 Dollar notierte! Da verwundert es
nicht, dass die Gewinne der Ölmultis
sprudeln.
<<
Foto:yanlev/Fotolia.com
1 3,4,5,6,7,8,9,10,11,...12
Powered by FlippingBook