Tiroler Arbeiterzeitung - page 6

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THEMA:
LEBEN & WOHNEN
Nr. 52, Juni 2013
V
iele Mieter warten auch heuer
wieder mit einem mulmigen
Gefühl auf die Betriebsko-
stenabrechnung. Bei bestimmten
Mietwohnungen ist sie bis 30. Juni
jeden Jahres (für das Vorjahr) fällig.
Hohe Nachzahlungen sind keine Sel-
tenheit. Verschärft wird die Situati-
on dadurch, dass die Abrechnungen
häufig undurchsichtig sind: Oft sind
sie rechnerisch nicht nachvollziehbar,
da etwa der Aufteilungsschlüssel nicht
angeführt ist. Immer wieder sind Po-
sitionen aufgelistet, die nicht auf den
Mieter überwälzt werden dürfen, oder
es tauchen in der Abrechnung unver-
ständliche Begriffe, wie etwa „Son-
stiges“ oder „Diverses“ auf.
Überprüfen.
Gerade deshalb ist
es wichtig, dass Mieter die Betriebsko-
stenabrechnung nicht einfach hinneh-
men, sondern einen kritischen Blick
darauf werfen und Auffälligkeiten
überprüfen.
Wenn möglich mit der Abrechnung
des Vorjahres vergleichen. Weichen
einzelne Punkte eklatant ab, oder sind
Positionen bzw. deren Höhe unklar,
dann halten Sie jedenfalls Rücksprache
mit dem Vermieter oder der Hausver-
waltung, und nehmen Sie Einsicht in
die Belege!
Um festzustellen, ob die Abrechnung
korrekt ist, muss man einiges beachten.
Wesentlich ist unter Umständen die
Vereinbarung im Mietvertrag. Falls von
„Betriebskosten“ die Rede ist, hier die
Details:
Vom Mieter zu zahlen.
Der Begriff Betriebskosten ist gesetz-
lich nur für Mietwohnungen definiert,
die zur Gänze unter das Mietrechtsge-
setz fallen (z.B. klassischer Altbau). Da-
nach können den Mietern verrechnet
werden: Wasser- und Abwasserkosten,
Kanalräumung, Müllabfuhr, Rauch-
fangkehrung, Schädlingsbekämpfung,
Stromversorgung der allgemeinen Teile
des Hauses, angemessene Versiche-
rung des Hauses (grundsätzlich Feuer,
Prüfen.
Die Betriebskostenabrechnung steht ins Haus. Nachzahlungen sind keine Seltenheit. Aber
Achtung: Immer wieder werden Mietern Beträge verrechnet, die sie gar nicht zahlen müssen.
N
och bis vor kurzem wich
die Urlaubsfreude bei vielen
einem Schock - sobald hor-
rende Rechnungen für Telefonate oder
das Surfen im Internet ins Haus flat-
terten. Seit Juli 2012 schützt hiergegen
die EU-Roaming-Verordnung mit Be-
stimmungen und Preisobergrenzen für
Telefonate, SMS und mobile Internet-
Nutzung im EU-Ausland.
Telefonieren.
Mit 1. Juli 2013
werden die Grenzen für die Roaming-
Gebühren noch weiter gesenkt, kündi-
gen die AK Konsumentenschützer an.
Abgehende Telefonate kosten dann im
EU-Ausland maximal 28,80 Cent pro
Minute, ankommende 8,40 Cent pro
Minute. Pro SMS kostet der Versand
9,60 Cent, ihr Empfang ist kostenlos
(alle Beträge brutto). Zudem sind Te-
lefonate sekundengenau abzurechnen
- mit Ausnahme der ersten 30 Sekun-
den bei den abgehenden Anrufen. Der
Datentransfer wird auf Kilobyte genau
verrechnet (außer MMS).
Surfen.
Fürs Daten-Roaming gilt
ab 1. Juli: Pro Megabyte werden ma-
ximal 54 Cent verrechnet. Bei Zusatz-
kosten von 60 Euro (brutto) muss der
Provider die Verbindung trennen. Der
Kunde kann nur weitersurfen, wenn er
dies ausdrücklich bestätigt.
Außerdem müssen Anbieter bei der
Einreise in das jeweilige Land über die
Kosten für Telefonie und SMS infor-
mieren, über jene für Datentransfers bei
der ersten Nutzung von Datendiensten.
Wer das Handy außerhalb der EU ver-
wendet, muss jedoch auch weiter mit
höheren Kosten rechnen.
Achtung:
Andere Vereinbarungen
sind möglich! Die genannten Höchst-
grenzen und Informationspflichten gel-
ten automatisch, falls der Kunde nichts
anderes vereinbart. Man kann auf diese
aber auch verzichten. Provider bieten
oft günstige Roaming-Pakete an, die –
je nach Aufenthaltsdauer bzw. Nutzung
– sinnvoll sein können.
<<
Mit
Handy & Co. auf Urlaub
Roaming-Gebühren.
Mit 1. Juli werden die Preisobergrenzen für Telefonie und Internetnutzung
im EU-Ausland weiter gesenkt. Außerhalb der EU ist jedoch weiter mit hohen Kosten zu rechnen.
Nach dem Urlaub
kommt mit der Handy-Rechnung für viele die Ernüchterung.
Nachrechnen.
Unbedingt Einsicht in die Belege verlangen und einen kritischen Blick auf die Betriebskostenabrechnung werfen.
NACHLESEN
Broschüre
hilft Mietern
D
er 30. Juni ist bei vielen Miet-
verhältnissen ein wichtiger
Stichtag: Bis zu diesem Termin
müssen Vermieter die Betriebsko-
sten aus dem Vorjahr abrechnen.
Doch manche Konsumenten sind
dann mit enormen Nachforde-
rungen oder nicht nachvollzieh-
baren Aufstellungen konfrontiert.
Gar nicht selten werden auch Po-
sitionen verrechnet, die gar nicht
auf den Mieter abgewälzt werden
dürfen (siehe nebenstehend).
Die AK Experten empfehlen,
die
Betriebskostenabrechnung
auf Auffälligkeiten zu überprüfen.
Viele hilfreiche Informationen dazu
finden Sie in der umfassenden
AK Broschüre „Betriebskosten-
abrechnung“. Sie kann kosten-
los angefordert werden unter
0800/22 55 22 – 1731. Zum
Downloaden gibt es sie auf www.
ak-tirol.com unter Broschüren.
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FÜR SIE DA
Rund ums
Wohnrecht
G
erade im Bereich Wohnen,
ganz egal ob es um Miete
oder um den Kauf der eigenen
vier Wände geht, gibt es immer
wieder Probleme. Tiroler AK Mit-
gliedern steht in diesem Bereich
ein eigenes Expertenteam zur Ver-
fügung. Wann immer es um die
Überprüfung von Mietverträgen,
um Bauträger- und Wohnungsei-
gentumsverträge, aber auch um
Hilfe etwa bei der Überprüfung
von Kautionsabrechnungen oder
Betriebs- und Heizkostenabrech-
nungen geht, die Juristinnen und
Juristen helfen weiter. Einfach an-
rufen unter der Hotline 0800/22
55 22 -1718.
Foto:Benicce/fotolia.com
Betriebskosten: Vertrauen
ist gut, Kontrolle besser
AK Tipp:
Achten Sie bei Roaming-
Paketen darauf, welche Informations-
pflichten und Obergrenzen zur Anwen-
dung kommen – insbesondere, ob und
bei welchen Kosten eine automatische
Sperre gesetzt wird!
Leitungswasser, Haftpflicht), Aufwen-
dungen für Verwaltung und Hausbe-
treuung sowie die Grundsteuer etc.
Nicht verrechenbar.
De-
finitiv nicht zu den Betriebskosten ge-
hören: Ausgaben für Reparatur- und
Erhaltungsarbeiten, Kosten für Ka-
minsanierung, Mietzinsausfälle, Por-
tokosten oder Bankspesen (werden oft
unter „sonstige Aufwendungen oder
Leistungen“ verrechnet), Rechtsan-
waltskosten, Inkassokosten etc.
Vorsicht ist bei gemieteten Eigen-
tumswohnungen und Vermietungen
von Ein- und Zweifamilienhäusern ge-
boten. Hier kann grundsätzlich anderes
vereinbart werden. Es wird etwa ver-
sucht, die anteiligen Instandhaltungs-
und Erhaltungskosten auf den Mieter
zu überwälzen. Derartige Mietvertrags-
klauseln sind meist gesetzwidrig und
müssen im Einzelfall überprüft werden.
Kritik der AK.
Die AK ist der
Meinung, dass Grundsteuer, Versiche-
rungskosten und Verwaltungskosten
eigentlich Sache des Vermieters wären.
Grundsteuern sind Steuern auf das
Vermögen des Vermieters, Versiche-
rungskosten sind Kosten, die das Haus
des Vermieters absichern, und Verwal-
tungskosten sind Kosten, die nur zum
Nutzen des Vermieters entstehen.
Änderung.
Die AK will deshalb
eine Änderung im Mietrechtsgesetz.
Wenn Grundsteuer & Co. wegfallen,
würden sich Mieter gerade in Zeiten
derart hoher Wohnkosten viel ersparen.
Kontrolle.
Sofern Sie nach Ein-
sicht in die Belege aus der Betriebsko-
stenabrechnung nicht schlau werden,
lassen Sie als AK Mitglied Ihre Abrech-
nung von den Wohnrechtsexperten der
Arbeiterkammer in Innsbruck kosten-
los kontrollieren.
<<
Foto:Fotowerk/fotolia.com
Foto: somenski/Fotolia.com
AK Tirol
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ie Warnung vor neuen Be-
trugsversuchen, interessante
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onen, Konsumenteninfos, Preis-
vergleiche oder Tipps zum Steuer
sparen: Das und vieles mehr gibts
auf der Facebook-Seite der AK Tirol.
Das bedeutet noch mehr Service
und schnelle Information. Also bis
bald auf „Arbeiterkammer Tirol“.
Bei uns seid Ihr immer top infor-
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perten zur Verfügung. Einfach anru-
fen unter 0800/22 55 22.
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