Tiroler Arbeiterzeitung - page 4

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Nr. 52, Juni 2013
THEMA:
ARBEIT & ALTER
D
ie befristete Invaliditäts-
pension (Arbeiter) bzw.
Berufsunfähigkeitspensi-
on (Angestellte) wird abgeschafft.
Diese Frühpension gibt es derzeit,
wenn jemand voraussichtlich länger
als ein halbes Jahr arbeitsunfähig ist.
Stattdessen wird versucht, vorüber-
gehend Arbeitsunfähige wieder in
den Arbeitsprozess zu integrieren.
Umschulung statt Invaliditäts-
pension (I-Pension) heißt es ab 1.
Jänner 2014 für alle Arbeitnehmer,
die zu diesem Zeitpunkt jünger
als 50 Jahre sind (alle Jahrgänge
ab 1.1.1964). Jedes Jahr kommt
ein Jahrgang dazu, der zusätzlich
betroffen ist. Die Konsequenz: Es
braucht mehr Arbeitsplätze für Äl-
tere.
Die Details.
Es gilt der Grund-
satz: Rehabilitation vor Pension.
Das heißt, wenn Sie einen Antrag
auf I-Pension oder Berufsunfähig-
keitspension stellen, wird dieser zu-
erst als Antrag auf Rehabilitations-
maßnahmen gewertet.
Medizinische Reha.
Wer
vorübergehend schwer krank (inva-
lid) ist oder gesundheitlich Rehabili-
tation braucht, bekommt das Recht
auf entsprechende Behandlung und
Rehabilitationsgeld in der Höhe
des jeweiligen Krankengeldes. Die
Grundentscheidung über das Vor-
liegen von Invalidität und über die
medizinische Reha obliegt weiter
der Pensionsversicherungsanstalt.
Ab 2014 gilt: Rehabilitation
statt Invaliditätspension
D
ie Wintersaison ist längst
aus, und die meisten
Saisonbeschäftigten sind
schon wieder in ihrer Heimat.
Aber viele warten lange auf ihre
Endabrechnung und vor allem
auf den Lohn für ihren letzten ge-
arbeiteten Monat, kritisieren die
Experten der AK Landeck. Denn
mit der letzten Lohnabrechnung,
aber noch vor Überweisung des
Geldes übermittelt so mancher
Arbeitgeber auch gleich ein vor-
formuliertes Schreiben, in dem
die Betroffenen per Unterschrift
bestätigen sollen, dass sämtliche
Ansprüche aus ihrem Dienstver-
hältnis abgegolten sind.
Die Arbeitnehmer müssen
trotz Fälligkeit teilweise Monate
auf ihr längst zustehendes Geld
warten und werden mit derar-
tigen Verzichts-Erklärungen un-
ter Druck gesetzt!
Diese Praxis ist nicht nur un-
anständig, sondern vor allem
rechtlich nicht zulässig. Der
OGH hat längst entschieden,
dass ein Verzicht auf unab-
dingbare Ansprüche nicht nur
während des aufrechten Dienst-
verhältnisses, sondern solange
unwirksam ist, als sich der Ar-
beitnehmer in der typischen
Unterlegenheitsposition befin-
det. Und davon kann man vor
der Auszahlung des Lohns wohl
ausgehen...
Ein fairer Umgang mit den
Beschäftigten macht sich in
jeder Branche bezahlt. Die
schwarzen Schafe, die noch
immer derartige Verzichtserklä-
rungen verschicken, noch ehe
der Lohn des letzten Monats
überwiesen ist, müssen diese
unseriöse Praxis endlich ein-
stellen.
<<
Langes
Warten auf die Bezahlung
Unseriöse Praxis.
Mit Verzichtserklärungen werden Saisonbeschäftigte noch vor der
Auszahlung des Lohns unter Druck gesetzt. Das ist unzulässig.
Leere Taschen.
Statt Geld am Konto erhielten auch heuer viele Saisonbeschäftigte vorab eine
Verzichtserklärung, die sie unterschreiben sollten.
Reha.
Wer arbeitsunfähig wird, muss sich künftig umschulen lassen.
V
on den rund 7.000 Menschen unter 50 Jahren, die derzeit jährlich in
die I-Pension gehen, kommen nur 20 % aus einem Dienstverhältnis.
Knapp 80 % werden erst nach einer längeren Phase der Arbeitslosigkeit
oder des Krankenstandes eingereicht. Die Invaliditäts- und Berufsunfä-
higkeitspension in Tirol liegt im Schnitt mit 1074 Euro (brutto) deutlich
unter der Alterspension (1.235 brutto). Dazu kommt, dass I-Pensions-
Bezieher im Schnitt zehn Jahre früher als Alterspensionisten sterben.
Zahlen & Fakten
Berufliche Reha.
Der Rechts-
anspruch auf berufliche Reha gilt nur
für Personen mit Berufsschutz. Es wird
überprüft, ob durch eine zweckmäßige
und zumutbare Aus- oder Weiterbil-
dung auf Dauer Berufsunfähigkeit
vermieden werden kann, und wie hoch
die Chancen sind, dass sie wieder in
den Arbeitsmarkt eingegliedert wer-
den können. Wer den erlernten Beruf
krankheitsbedingt nicht mehr ausü-
ben kann, erhält eine Umschulung in
einen vergleichbaren Beruf. Die Um-
schulung soll gesundheitlich sinnvoll
sein, gemeinsam mit den Betroffenen
ausgesucht werden und an das bishe-
rige Ausbildungsniveau angepasst sein.
Zuständig ist das AMS, das Umschu-
lungsgeld in der Höhe des Arbeitslo-
sengeldes plus 25 Prozent bezahlt.
Bei dauerhafter Invalidität oder
wenn eine Umschulung nicht zumut-
bar ist, wird weiterhin I-Pension ge-
währt.
<<
KONTOGUTSCHRIFT
Wie hoch wird
meine Pension?
K
ommendes Jahr werden Mil-
lionen Erwerbstätige sehen,
wie viel sie bereits für ihre Pension
angespart haben. Für alle zwischen
1955 und 1990 Geborenen wird
ab 2014 das neue Pensionskonto
eingeführt. Die Erstgutschrift wird
als Jahresbruttosumme ausge-
wiesen. Dieser Betrag durch 14
dividiert ist der momentane Stand
dessen, was später monatlich an
Alterspension zu erwarten ist. Der
Kontostand erhöht sich mit jedem
Arbeitsjahr.
Alle von der Umstellung betrof-
fenen Versicherten wurden bzw.
werden in einem Schreiben von
der Pensionsversicherungsanstalt
über den Versicherungsverlauf in-
formiert und aufgefordert, einen
beigelegten Antrag auf Ergänzung
der Zeiten zur Feststellung der Kon-
toerstgutschrift auszufüllen und un-
terschrieben zurückzusenden.
Also kontrollieren Sie Ihren Ver-
sicherungsverlauf. Wenn Sie auf
Lücken oder Fehler stoßen, ergän-
zen Sie die Daten oder stellen Sie
Falsches richtig. Bei Lücken kann es
sich etwa um Ausbildungs-, Kinder-
erziehungs- oder auch noch nicht
erfasste Auslandszeiten handeln.
Antworten Sie möglichst rasch,
ob die aufgezeichneten Versiche-
rungszeiten komplett sind, bzw. er-
gänzen Sie diese im Formular. Falls
vorhanden, Belege mitschicken.
Den Nachweis von Schul- und Studi-
enzeiten müssen Sie nur erbringen,
wenn Sie sich diese Zeiten nachkau-
fen wollen. Eintragen sollten Sie sie
der Vollständigkeit halber schon.
Mehr Infos unter:
oder
unter Tel. 05 03 03 – 87000.
Kontakt & Infos:
AK Sozial-
rechtsexperten unter der Hotline
0800/22 55 22 -1616.
!
Foto:CelloArmstrong/fotolia.com
INFOABENDE
Wie sicher sind
die Pensionen?
W
ie schaut die Zukunft un-
serer Pensionen aus? Das
erfahren Sie vom Direktor der
Pensionsversicherungsanstalt
(PVA), Dr. Christian Bernard, bei
kostenlosen AK Infoabenden in
Lienz und Kitzbühel. Er gibt außer-
dem Tipps, was beim „neuen“ Pen-
sionskonto
zu beach-
ten ist. Für
alle
Inte-
ressierten:
Vorbeikom-
men am
Dienstag,
25. Juni,
um 19 Uhr in der
AK
Lienz
, Beda-Weber-Gasse 22
(Anmeldung unter 0800/22 55
22 - 3550 oder
oder am
Donnerstag, 27. Juni,
um 19 Uhr in der
AK Kitzbühel
,
Rennfeld 13 (Anmelden unter
0800/22 55 22 – 3252 oder
kitzbühel@ak-tirol.com).
Foto:photo5000/fotolia.com
Foto:cult12/fotolia.com
A
b 2014 werden gesundheit-
lich beeinträchtigten Arbeit-
nehmern mehr Möglichkeiten zur
Weiterbildung und Umschulung
geboten. Das ist grundsätzlich
positiv. Wermutstropfen dabei:
Menschen mit Berufsschutz haben
Anspruch sowohl auf medizinische,
als auch auf berufliche Reha, also
Umschulung oder Weiterbildung.
Menschen, die bisher noch keine
Chance hatten, einen Beruf zu erler-
nen, wie etwa Hilfsarbeiter am Bau
– können nur medizinische Reha in
Anspruch nehmen. Sie haben kein
Recht auf eine Umschulung. „Das
ist unfair und verschlechtert die
ohnehin schon geringeren Jobchan-
cen von Menschen ohne Berufs-
ausbildung“, kritisiert AK Präsident
Erwin Zangerl.
Außerdem haben Betroffene nach
der Reha nur dann eine Perspektive,
wenn der Arbeitsmarkt sie auch
wieder aufnimmt. Umschulungen
nützen nichts, wenn danach keine
Jobs vorhanden sind, wie jetzt schon
viele ältere Arbeitnehmer zur Kennt-
nis nehmen müssen. Das bedeutet,
die Arbeitgeber müssen stärker in
die Pflicht genommen werden und
mehr alternsgerechte Arbeitsplätze
zur Verfügung stellen, in betrieb-
liche Gesundheitsförderung und
betriebliche Aus- und Weiterbildung
auch für geringer qualifizierte und
ältere Beschäftigte investieren und
verstärkt ältere oder gesundheitlich
eingeschränkte Arbeitnehmer bis
zum Erreichen des Pensionsalters
aktiv beschäftigen.
Die Auflösungsabgabe von 110
Euro reicht nicht aus, um das
Kündigungsverhalten zu ändern. Wir
brauchen ein wirksames Malus-
system bei der Kündigung älterer
Arbeitnehmer.
Mehr Arbeitsplätze
für ältere Beschäftigte
Umschulung.
Ab 2014 kommt für gesundheitlich Beeinträchtigte medizinische und berufliche
Rehabilitation statt Invaliditätspension. Dazu braucht es mehr Arbeitsplätze für Ältere.
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