THEMA: PFLEGE
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Nr. 105, März 2018
Stufe 1
(bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 65 Std. imMonat)
€ 157,30
Stufe 2
(bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 95 Std. imMonat)
€ 290,00
Stufe 3
(bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 120 Std. imMonat)
€ 451,80
Stufe 4
(bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 160 Std. imMonat)
€ 677,60
Stufe 5
(bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 180 Std. imMonat,
wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist)
€ 920,30
Stufe 6
(bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 180 Std. imMonat, wenn
zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese
regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die
dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der
Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder
Fremdgefährdung gegeben ist)
€ 1.285,20
Stufe 7
(bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 180 Std. imMonat,
wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit
funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender
Zustand vorliegt)
€ 1.688,90
A
ufgrund der geltenden Regeln zur Einschätzung des Hilfs- und Betreu-
ungsbedarfes wird es im Bereich der Einstufungen immer zu Grenzfällen
kommen. Dies ist u. a. dann der Fall, wenn die Zuerkennung der Stufe 1 oder
einer höheren Stufe nur an wenigen Stunden scheitert oder die ab Pflegegeld
der Stufe 5 geforderten zusätzlichen Einschränkungen nicht klar zuordenbar
sind bzw. diese zwar vorliegen, aber nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
In diesen Fällen empfiehlt sich ein Beratungsgespräch. Die Einschätzung
kann beeinsprucht werden, dann entscheidet das Gericht.
D
as Pflegegeld wird an den Anspruchsberechtigten ausbezahlt. Es dient
dazu, pflegebedingte Mehraufwendungen zu finanzieren. Im Bundes-
pflegegeldgesetz ist vorgesehen, dass die Entscheidungsträger den An-
spruchsberechtigten, seinen gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter
bzw. den Sachwalter über den Zweck des Pflegegeldes zu informieren haben.
Die Entscheidungsträger sind berechtigt, die zweckmäßige Verwendung zu
kontrollieren. Wenn Hinweise auf eine drohende Unterversorgung vorliegen,
ist auch der Zutritt zu den Wohnräumen des Pflegebedürftigen zu gewähren.
An wen wird das Geld ausbezahlt?
Was sind die aktuellen Werte?
Was passiert bei Grenzfällen?
D
ie Beratung in allen Fragen des Sozialrechts gehört zu den Kernaufgaben
der AK. Das Thema Pflegegeld spielt dabei eine erhebliche Rolle. Tagtäg-
lich sind die AK Experten sowohl in der Sozialpolitischen Abteilung in der AK
Tirol in Innsbruck als auch in den Bezirkskammern mit Anfragen zum Thema
Pflegegeld befasst. Darunter fallen auch Anfragen zu Fällen, in denen der zu-
ständige Entscheidungsträger bereits mit Bescheid entweder den Antrag abge-
lehnt oder ein aus Sicht des Betroffenen zu niedriges Pflegegeld zuerkannt hat.
Die AK Experten helfen auch bei Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen,
den zuständigen Entscheidungsträgern und zur Richtigkeit der seitens des
zuständigen Entscheidungsträgers vorgenommenen Einstufung. Liegt bereits
ein entsprechender Bescheid des Entscheidungsträgers vor, wird bei Vorlie-
gen der Voraussetzungen dem Ratsuchenden
Rechtsschutz gewährt und in weiterer Folge
der Bescheid beim zuständigen Landesgericht
Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht mittels
Klage bekämpft. Die Vertretung vor Gericht
erfolgt dann durch die Berater der Sozialpoli-
tischen Abteilung der AK Tirol. Für die Betrof-
fenen besteht somit kein Kostenrisiko!
Hilfe bietet auch das von der AK in Zusammen-
arbeit mit der PlattformMobile Pflege Tirol
entwickelte
Pflegetagebuch
, das denWeg zum
Pflegegeld und zur richtigen Einstufung weist.
Kostenlos erhältlich unter 0800/22 55 22 – 1644
oder auf
www.ak-tirol.comWelche Rolle spielt die AK?
Das Pflege-
Tagebuch!
DerWeg zumPflegegeld
und zur richtigenEinstufung
WIRSINDFÜRSIEDA!
Unterstützung.
Nur in den wenigsten Fällen
sind Menschen darauf vorbereitet, dass
jemand aus ihrer Familie bzw. ihrem
nächsten Umfeld zum Pflegefall wird. Tritt
diese prekäre Situation jedoch ein, heißt
das, sich rasch auf völlig neue
Lebensumstände einzustellen.
Eine Vielzahl an Fragen gilt es
zu beantworten, wie etwa nach
Pflegestufen oder wie der
Aufwand festgestellt wird.
Gerade hier gibt es viel zu
beachten, hängt davon doch
die Höhe des Pflegegelds ab.
Die AK Experten helfen, auch
dann, wenn ein Verfahren
negativ ausgeht.
: Alles, was
müssen!