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THEMA: PFLEGE

7

Nr. 105, März 2018

Stufe 1

(bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 65 Std. imMonat)

€ 157,30

Stufe 2

(bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 95 Std. imMonat)

€ 290,00

Stufe 3

(bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 120 Std. imMonat)

€ 451,80

Stufe 4

(bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 160 Std. imMonat)

€ 677,60

Stufe 5

(bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 180 Std. imMonat,

wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist)

€ 920,30

Stufe 6

(bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 180 Std. imMonat, wenn

zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese

regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die

dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der

Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder

Fremdgefährdung gegeben ist)

€ 1.285,20

Stufe 7

(bei Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 180 Std. imMonat,

wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit

funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender

Zustand vorliegt)

€ 1.688,90

A

ufgrund der geltenden Regeln zur Einschätzung des Hilfs- und Betreu-

ungsbedarfes wird es im Bereich der Einstufungen immer zu Grenzfällen

kommen. Dies ist u. a. dann der Fall, wenn die Zuerkennung der Stufe 1 oder

einer höheren Stufe nur an wenigen Stunden scheitert oder die ab Pflegegeld

der Stufe 5 geforderten zusätzlichen Einschränkungen nicht klar zuordenbar

sind bzw. diese zwar vorliegen, aber nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

In diesen Fällen empfiehlt sich ein Beratungsgespräch. Die Einschätzung

kann beeinsprucht werden, dann entscheidet das Gericht.

D

as Pflegegeld wird an den Anspruchsberechtigten ausbezahlt. Es dient

dazu, pflegebedingte Mehraufwendungen zu finanzieren. Im Bundes-

pflegegeldgesetz ist vorgesehen, dass die Entscheidungsträger den An-

spruchsberechtigten, seinen gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter

bzw. den Sachwalter über den Zweck des Pflegegeldes zu informieren haben.

Die Entscheidungsträger sind berechtigt, die zweckmäßige Verwendung zu

kontrollieren. Wenn Hinweise auf eine drohende Unterversorgung vorliegen,

ist auch der Zutritt zu den Wohnräumen des Pflegebedürftigen zu gewähren.

An wen wird das Geld ausbezahlt?

Was sind die aktuellen Werte?

Was passiert bei Grenzfällen?

D

ie Beratung in allen Fragen des Sozialrechts gehört zu den Kernaufgaben

der AK. Das Thema Pflegegeld spielt dabei eine erhebliche Rolle. Tagtäg-

lich sind die AK Experten sowohl in der Sozialpolitischen Abteilung in der AK

Tirol in Innsbruck als auch in den Bezirkskammern mit Anfragen zum Thema

Pflegegeld befasst. Darunter fallen auch Anfragen zu Fällen, in denen der zu-

ständige Entscheidungsträger bereits mit Bescheid entweder den Antrag abge-

lehnt oder ein aus Sicht des Betroffenen zu niedriges Pflegegeld zuerkannt hat.

Die AK Experten helfen auch bei Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen,

den zuständigen Entscheidungsträgern und zur Richtigkeit der seitens des

zuständigen Entscheidungsträgers vorgenommenen Einstufung. Liegt bereits

ein entsprechender Bescheid des Entscheidungsträgers vor, wird bei Vorlie-

gen der Voraussetzungen dem Ratsuchenden

Rechtsschutz gewährt und in weiterer Folge

der Bescheid beim zuständigen Landesgericht

Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht mittels

Klage bekämpft. Die Vertretung vor Gericht

erfolgt dann durch die Berater der Sozialpoli-

tischen Abteilung der AK Tirol. Für die Betrof-

fenen besteht somit kein Kostenrisiko!

Hilfe bietet auch das von der AK in Zusammen-

arbeit mit der PlattformMobile Pflege Tirol

entwickelte

Pflegetagebuch

, das denWeg zum

Pflegegeld und zur richtigen Einstufung weist.

Kostenlos erhältlich unter 0800/22 55 22 – 1644

oder auf

www.ak-tirol.com

Welche Rolle spielt die AK?

Das Pflege-

Tagebuch!

DerWeg zumPflegegeld

und zur richtigenEinstufung

WIRSINDFÜRSIEDA!

Unterstützung.

Nur in den wenigsten Fällen

sind Menschen darauf vorbereitet, dass

jemand aus ihrer Familie bzw. ihrem

nächsten Umfeld zum Pflegefall wird. Tritt

diese prekäre Situation jedoch ein, heißt

das, sich rasch auf völlig neue

Lebensumstände einzustellen.

Eine Vielzahl an Fragen gilt es

zu beantworten, wie etwa nach

Pflegestufen oder wie der

Aufwand festgestellt wird.

Gerade hier gibt es viel zu

beachten, hängt davon doch

die Höhe des Pflegegelds ab.

Die AK Experten helfen, auch

dann, wenn ein Verfahren

negativ ausgeht.

: Alles, was

müssen!