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6.2.1 Aussagen der Berater zum Pensionskonto
Ein weiterer Punkt, der von den Beratungssuchenden festgehalten wurde, waren die Aussagen
der Beraterinnen und Berater zum Pensionskonto. Dabei wurden Antwortmöglichkeiten vor-
gegeben und die Aussagen sinngemäß erfasst. Die Tester vermerkten, ob diese Informationen
gegeben wurden (hier waren Mehrfachantworten möglich).
In zwei Drittel (68%) der Fälle wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei den Summen auf
den Kontoerstgutschriften um eine Momentaufnahme handelt.
Ein Drittel der Beraterinnen und Berater gab an, dass eine Aussage über die Pensionslücke
erst nach einer detaillierten Analyse möglich wäre. Hier liegen die Vermögensberater und
Versicherungsmakler mit 61% deutlich vorne, von den Versicherungsberatern tätigten diese
Aussage 24% und von den Bankberatern 19%.
Knapp ein Drittel (31%) der Beraterinnen und Berater gab an, dass sich der auf der Konto-
erstgutschrift angeführte Betrag der tatsächlich zu erwartenden Pension annähert, je älter die
versicherte Person ist.
Gleich viele Beraterinnen und Berater (31%) gaben an, dass je jünger die versicherte Person
ist, desto geringer die Aussagekraft der Kontoerstgutschrift.
In immerhin 14% (8 von 59) Beratungen wurde keine der oben angeführten Aussagen
besprochen.
Zusätzliche von den Testern fest gehaltenen Aussagen waren zB
„Diesen Betrag (Kontoerstgutschrift) bekommen Sie in der Pension“
„Je jünger vorgesorgt wird, umso besser“
„Die ungefähre Pensionslücke ist erst nach einer detaillierten Analyse möglich.“
„Man muss mit 1/3 Verlust des letzten Gehaltes rechnen“
„dass es ohnehin nicht ausreiche, sich darauf zu verlassen“
„ausführliche Erklärung des Pensionssystems“
Abbildung 4: Tabelle Aussagen der Berater zum Pensionskonto
Prozent Anzahl
Es handelt sich um eine Momentaufnahme
68,3%
41
Je jünger der/die Versicherte, desto geringer die Aussagekraft der
Kontoerstgutschrift
30,0%
18
Eine Aussage über die Pensionslücke ist erst nach einer detaillierten Analyse
möglich
33,3%
20
Die Kontoerstgutschrift sowie die monatliche Bruttopension hängt von den
einbezahlten Beträgen ab und erhöht sich mit jedem Dienstjahr um 1,78% des
Jahresbruttogehalts
18,3%
11
je älter der/die Versicherte, desto mehr nähert sich der angeführte Betrag der
tatsächlich zu erwartenden Pension an
31,7%
19
keine der obigen
13,3%
8
Befragte
60