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6.2.1 Aussagen der Berater zum Pensionskonto

Ein weiterer Punkt, der von den Beratungssuchenden festgehalten wurde, waren die Aussagen

der Beraterinnen und Berater zum Pensionskonto. Dabei wurden Antwortmöglichkeiten vor-

gegeben und die Aussagen sinngemäß erfasst. Die Tester vermerkten, ob diese Informationen

gegeben wurden (hier waren Mehrfachantworten möglich).

In zwei Drittel (68%) der Fälle wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei den Summen auf

den Kontoerstgutschriften um eine Momentaufnahme handelt.

Ein Drittel der Beraterinnen und Berater gab an, dass eine Aussage über die Pensionslücke

erst nach einer detaillierten Analyse möglich wäre. Hier liegen die Vermögensberater und

Versicherungsmakler mit 61% deutlich vorne, von den Versicherungsberatern tätigten diese

Aussage 24% und von den Bankberatern 19%.

Knapp ein Drittel (31%) der Beraterinnen und Berater gab an, dass sich der auf der Konto-

erstgutschrift angeführte Betrag der tatsächlich zu erwartenden Pension annähert, je älter die

versicherte Person ist.

Gleich viele Beraterinnen und Berater (31%) gaben an, dass je jünger die versicherte Person

ist, desto geringer die Aussagekraft der Kontoerstgutschrift.

In immerhin 14% (8 von 59) Beratungen wurde keine der oben angeführten Aussagen

besprochen.

Zusätzliche von den Testern fest gehaltenen Aussagen waren zB

„Diesen Betrag (Kontoerstgutschrift) bekommen Sie in der Pension“

„Je jünger vorgesorgt wird, umso besser“

„Die ungefähre Pensionslücke ist erst nach einer detaillierten Analyse möglich.“

„Man muss mit 1/3 Verlust des letzten Gehaltes rechnen“

„dass es ohnehin nicht ausreiche, sich darauf zu verlassen“

„ausführliche Erklärung des Pensionssystems“

Abbildung 4: Tabelle Aussagen der Berater zum Pensionskonto

Prozent Anzahl

Es handelt sich um eine Momentaufnahme

68,3%

41

Je jünger der/die Versicherte, desto geringer die Aussagekraft der

Kontoerstgutschrift

30,0%

18

Eine Aussage über die Pensionslücke ist erst nach einer detaillierten Analyse

möglich

33,3%

20

Die Kontoerstgutschrift sowie die monatliche Bruttopension hängt von den

einbezahlten Beträgen ab und erhöht sich mit jedem Dienstjahr um 1,78% des

Jahresbruttogehalts

18,3%

11

je älter der/die Versicherte, desto mehr nähert sich der angeführte Betrag der

tatsächlich zu erwartenden Pension an

31,7%

19

keine der obigen

13,3%

8

Befragte

60