Anhang
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M: Ja, sein Arbeitgeber hat ihm zu verstehen gegeben, dass wenn er geht, ist auch seine Arbeit weg. Das kann
man sich nicht leisten. Er hätte es prinzipiell schon gerne gemacht. Er wäre prinzipiell gerne in Karenz
gegangen. Aber, aber..
I: Hat er sich am Anfang Urlaub genommen, oder was hat er gemacht?
M: Ja, also, bei der Geburt jetzt, oder?
I: Ja, nach der Geburt vom jüngsten Kind.
M: Ja, er hat sich zwei Wochen Urlaub genommen.
I: Ahm, auch wenig, oder?
M: Ja, ist wenig (lacht). Zwei Wochen Urlaub und am dritten Tag, wo er wieder angefangen hat, haben sie ihm
die Kündigung ausgesprochen. Wo wir bis heute nicht wissen, wieso eigentlich. Also, das noch dazu.
I: Ahm, Ihr Mann war damals...?
M: Verkaufsinnendienst bei einer (M nennt Branche).
I: Und jetzt ist er auch im Verkaufsinnendienst?
M: Ja, aber bei einer anderen Firma (lacht).
I: Ahm, hat sich die Geburt des Kindes in keiner Weise auf die Erwerbstätigkeit ihres Mannes ausgewirkt?
M: Nein.
I: Aber wenn ich das so formulieren dürfte, schon deswegen, weil er keine Möglichkeit gehabt hat. Er hätte
schon gewollt, dass es sich auf sein Erwerbsleben auswirkt, insoweit, drei Monate in Karenz zu gehen. Das
wäre schon eine Option gewesen? Wenn sie ihn gelassen hätten, sozusagen?
M: Ja, ja.
I: Wie schaut grundsätzlich die Arbeitsteilung bezüglich der Kinder aus?
M: Er arbeitet 40 Stunden, 41, was drüber geht, ist auch dabei (lacht). Wenn er nach Hause kommt, machen wir
auch Hälfte-Hälfte bei den Kindern. Er macht sehr viel mit den Kindern.
I: Am Anfang heißt es meistens früh aufstehen und...
M: Ja, das macht er auch. Er steht auch in der Nacht auf. Also, momentan ist es so, dass er bei dem Älteren
mitgeht und ich bei der Jüngsten (lacht). Es ist aber Hälfte-Hälfte, kann man sagen.
I: Das ist die Gleichberechtigung, in dem Sinne?
M: Ja (lacht).
I: Ganz kurz zu den Zuverdienstgrenzen. Sie kennen ja bereits Ihre Zuverdienstgrenze.
M: Ja (lacht).
I: Hat es für Sie, die Entscheidung, wie viel Sie arbeiten, jetzt die 5-Stundenregelung einen Einfluss gehabt?
M: Es kann jetzt durchaus mehr sein, als diese fünf Stunden. Ich weiß jetzt nicht, wie viel die Zuverdienstgrenze
jetzt wäre.