Anhang
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Interview Olivia und Otto
I: Zur Einstimmung, Sie haben die lange Variante 30+6 Monate gewählt? Der Vater bezieht kein
Kinderbetreuungsgeld und er hat auch nicht die Arbeitszeit reduziert?
M: Nein.
I: Vor der Geburt haben Sie 20 Stunden gearbeitet?
M: Ja.
I: Sie haben auch angegeben, dass Sie planen, nach der Geburt des jüngsten Kindes zwölf Monate lang keiner
bezahlten Arbeit nachzugehen?
M: Ja, das wäre jetzt ein Jahr.
I: Ok.
M: Voraussichtlich.
I: Voraussichtlich. Sie sagen aber, dass Sie während dem Kinderbetreuungsgeldbezug nicht arbeiten möchten,
nach zwölf Monaten aber dazuverdienen wollen. Wo und wie?
M: Ja, das ist möglich. Das geht und ich kann zum Beispiel in der Schule arbeiten. Da gibt es ja die
Zuverdienstgrenzen. Das darf man ja dazuverdienen.
I: Ok, die Zuverdienstgrenze für das Kinderbetreuungsgeld oder für den Karenzschutz?
M: Für das Kinderbetreuungsgeld.
I: Wo ist die Grenze?
M: Fragen Sie mich jetzt (lacht)?
I: Ja.
M: Bei 16.000 irgendwas.
I: Das heißt, Sie würden fünf Stunden pro Woche arbeiten?
M: Ich unterrichte jetzt fünf Stunden die Woche und bekomme diese fünf Stunden bezahlt. Das ist das
Lehrerverhältnis, wie sagt man da, das heißt nicht, dass ich jetzt 20 Stunden im Monat arbeite, sondern...
I: Genau, das sind die Zeitstunden, die Sie dort sind. Vorbereitungszeit ist nicht inkludiert. Das ist mir schon
klar.
M: Genau, genau.
I: Vorbereitung, und so weiter.
M: 16.800 Euro.
I: Ja, das weiß ich.
M: Aha, es war nur, ob ich das weiß (lacht).
I: Das geht. Danach wollen Sie es auf 20 Stunden erhöhen?