Anhang
216
M: Ja, genau. Für mich persönlich.
I: Wieso eigentlich?
M: Warum es für mich persönlich wichtig ist (lacht)? Es ist natürlich ein anderes Selbstwertgefühl, was man
bekommt und das Feedback.
I: Von wem?
M: In der Arbeit bekommt man auch eine andere Rückmeldung, als wenn man nur die ganze Zeit zu Hause sitzt
und Wäsche wäscht (lacht). Ist eine Abwechslung.
I: Auch von der Umgebung? Sie haben jetzt von den Schülern gesprochen, oder?
M: Ja, ja.
I: Gibt es sonst noch irgendwie Feedback?
M: Zu Hause?
I: Als nur zu Hause. In der Arbeit? Sie bekommen ja mehrere Feedbacks, wenn Sie arbeiten gehen? Von
Kollegen? Von der Mutter?
M: Ja, von Kollegen. Von der Mama gerade nicht, wenn ich arbeiten gehe (lacht).
I: Wie sieht es Ihre Mutter?
M: Nein, da hat sie mich schon von Anfang an immer unterstützt. Sie hat auch gesagt, sie nimmt den Kleinen
sehr gerne, weil ich eben studiert habe. Sie hat mich schon immer unterstützt.
I: Mh, kurz zu Väterbeteiligung. Warum bezieht der Vater kein Kinderbetreuungsgeld?
M: Er hat einen Jobwechsel gehabt. Das war sehr schwierig. Wenn ich es auf ihn beziehe, wie es jetzt beim
Älteren so war, da hätte er schon gefragt. Von seinem Betrieb hat er aber die Rückmeldung bekommen,
dass es sehr schlecht ist, denn wenn er jetzt gehen würde, müssten sie ihn ersetzen. Wenn er wieder nach
drei Monaten kommt, so wie es bei dieser Variante vorgesehen war, dann wäre wahrscheinlich seine Arbeit
weg gewesen. Also, im Prinzip, ja...
I: ...sagt man, Du kannst es zwar schon machen, aber danach haben wir wahrscheinlich nichts für dich? Wäre es
etwas anderes gewesen, wenn er statt drei Monate nur zwei Monate, wie es jetzt bei der kürzesten
Variante ist, gegangen wäre? Grundsätzlich hat er, auch wenn es faktisch nichts hilft, einen
arbeitsrechtlichen Grundanspruch darauf. Man hat jetzt die Mindestkarenzzeit auf zwei Monate reduziert.
M: Das war jetzt bei der...?
I: Für Männer grundsätzlich.
M: Ist das jetzt die Variante 12+2 Monate?
I: Nein, nein, das wäre jetzt der arbeitsrechtliche Schutz. Früher hast du nämlich nicht unter drei Monaten
Karenzanspruch nehmen können. Was jetzt bei Männern dazu geführt hat, dass drei Monate zu lang sind.
Jetzt hat man es auf zwei Monate reduziert. Jetzt ist die Frage, ob es immer noch zu lang ist. Wenn man es
aber noch mehr kürzen würde, stellt sich irgendwann die Frage, ob man die Karenzgeschichte überhaupt
bleiben lässt. Aber grundsätzlich war es auch bei Ihrem Mann so, dass der Arbeitgeber...