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Anhang

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I: Wie es die Umgebung sieht, glauben Sie, hängt es davon ab, ob Sie zwei Monate zuhause sind oder 24

Monate oder ob die Frau sechs Monate zuhause ist und sie dann arbeitet, während Sie zuhause sind?

V: Wenn ich gefragt worden bin und sie sagen dann, ah, eh nur zwei Monate, das war dann eher so eh nur so

ein kurzer Zeitraum. Dann wird das nicht so wahrgenommen, als richtige echte Karenz und

Kinderbetreuungszeit. Also ich meine, das stimmt ja jetzt irgendwo. Der Zeitraum ist ja so kurz, dass man es

nicht ernsthaft als vollwertige Kinderbetreuungszeit sehen kann. Sondern einfach als verlängerten Urlaub,

wo man sich gezielt um die Kinder kümmert.

I: Das erleichtert sozusagen die Argumentation?

V: Ja, das erleichtert.

I: Kann ich das so fragen: Würden Sie sich unwohler fühlen, wenn Sie in Karenz wären und nicht auf Urlaub?

Und in der Zeit die Frau erwerbsfähig ist? Wenn Sie das sozusagen begründen müssten?

V: Nein, unwohler würde ich mich nicht fühlen. Aber ich glaube, dass das für mich in meinem Job nicht

machbar wäre.

I: Abgesehen davon…

V: Also wenn es um das Gesellschaftliche geht, das wäre mir jetzt egal.

I: Ich meine damit nicht, dass wenn die Nachbarn das nicht so gerne sehen, dann nehme ich halt eine andere

Variante. Das würde wahrscheinlich keiner machen, aber dass man das Gefühl hat, eigentlich mag man

nicht mehr jedem erklären, warum man als Mann zuhause ist.

V: Ja.

I: War bei der Entscheidung, ein Kind zu bekommen, die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein

Thema?

V: Nein, war überhaupt nie ein Thema.

I: Letzte Frage: Was könnten wir denn grundsätzlich verbessern in Ihrer Situation mit Karenz und

Kinderbetreuungsgeld und Kinderbetreuung?

V: Diese Abkoppelung von Karenz und Kinderbetreuung finde ich irgendwie unlogisch. Ich finde es auch

komisch, dass die Zeiträume des Kinderbetreuungsgeldbezugs mit dem Karenzzeitraum nicht zusammen

hängen. Jetzt in unserem Fall teilt man es sich halt selber ein. Die Frau wird 24 Monate zuhause sein, weil

das die Karenzzeit ist. Wird aber nur zwölf Monate Kinderbetreuungsgeld beziehen. Jetzt halbieren wir es

sozusagen selber und teilen es auf den 24-monatigen Zeitraum auf. Aber ich finde es nicht logisch, dass das

nicht zusammen hängt.

I: Der Grund ist natürlich auch eine arbeitsrechtliche Frage. Wenn man sich vorstellt man würde dies auf 36

Monate dann ausweiten können maximal, müsste man sich an dieser Stelle aber auch überlegen, ob man

Dienstgeber schützen muss sozusagen. In dem Falle, bei Ihnen, wäre das ja gegangen, mit Unterbrechung,

hat aber ja keine großartigen Probleme verursacht?

V: Nein, es hat keine Probleme verursacht, aber es würde mich interessieren, wie wäre das denn wenn die Frau

unterbrochen hätte, dann hätte sie jetzt müssen zwei Monate vollwertig arbeiten gehen und hätte dann

wieder Karenz gehen können. Abgesehen davon, dass man vom Arbeitgeber nicht erwarten kann, dass er

für zwei Monate einen 100%-Job hat und dann wieder auf Null, ist ja auch unrealistisch. Ich persönlich finde

es auch nicht ok, so bequem und fein das auch für uns ist, dass wir diese einkommensabhängige Variante