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L&R Sozialforschung
Wiedereinstiegsmonitoring
5.1 Ausmaß und Entwicklung der partnerschaftlichen
Teilung
In diesem Unterkapitel musste die Kohorte 2014 aus den nachfolgenden Analysen
zur partnerschaftlichen Teilung aus Sicht der Frauen ausgeschlossen werden, da
Männer bis zu drei Jahre nach der Frau eine Erwerbsunterbrechung aufweisen kön-
nen (bei Wahl des langen Bezugsmodells 30+6). In der Kohorte 2014 besteht dem-
nach zum vorliegenden Zeitpunkt eine zu geringe Nachbeobachtungsspanne, da
Männer aus dieser Kohorte noch bis 2017 die Möglichkeit haben, eine entsprechende
Erwerbsunterbrechung zu tätigen.
Im Vergleich der Jahre 2006 bis 2013 zeigt sich, dass das Ausmaß der partnerschaft-
lichen Teilung unabhängig von der Vorkarriere der Frauen in Kinderauszeit zuge-
nommen hat: Wiesen im Jahr 2006 rund 2% der zuvor überwiegend beschäftigten
Tirolerinnen eine solche Teilung mit dem Partner mit Erwerbsunterbrechung auf,
steigt dieser Anteil im Jahr 2013 auf rund 9% an (siehe Abbildung
21/Tabelle
5im
Anhang). Seit Beobachtungsbeginn hat sich das
Ausmaß der partnerschaftlichen
Teilung demnach mehr als vervierfacht
. Wie differenzierte Analysen nach dem
Modell des KBG-Bezugs zeigen, ist dieser Trend ganz deutlich eine Folge der Einfüh-
rung der Kurzmodelle, allen voran der einkommensabhängigen Variante mit einem
Anteil an geteilten Inanspruchnahmen mit Erwerbsunterbrechung des Partners von
rund 20% in der Kohorte 2013 (zuvor überwiegend Beschäftigte), aber auch der pau-
schalen 12+2 Variante mit rund 12% Anteil und des 15+3 Modells mit rund 8% Anteil
(siehe Abbildung
18/Tabell
e 4im Anhang).
Abbildung 21: Zuvor überwiegend beschäftigte Frauen in Kinderauszeit (ohne
Alleinerzieherinnen) nach Typisierung der partnerschaftlichen
Teilung und Kohorte, Tirol
Quelle: L&R Database 'WIMON 2006 bis 2014', 2017
94%
93%
90%
91%
88%
87%
88%
86%
3%
4%
6%
6%
5%
6%
5%
5%
2%
3%
4%
4%
6%
7%
8%
9%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Geteilte Inanspruchnahme mit
Erwerbsunterbrechung/
Erwerbslosigkeit bei Partner
Geteilte Inanspruchnahme
ohne Erwerbsunterbrechung
bei Partner
Alleiniger Bezug KBG