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Ausschuss zu etablieren, dem Vertreter von Kommis-
sion, EZB und den nationalen Behörden angehören
sollen. Der Ausschuss wäre mit der Vorbereitung und
Überwachung von Bankenabwicklungen befasst. Die
eigentliche Entscheidung darüber, ob eine Abwick-
lung notwendig wird und über den Zeitpunkt und den
Umfang der Abwicklung soll aber die EU-Kommission
selbst treffen und keine neu geschaffene Behörde.
Das Argument der EU-Kommission zielt darauf ab,
dass diese Konstruktion die einzige Möglichkeit
wäre, den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus
zu etablieren, ohne gleichzeitig die Europäischen
Verträge zu ändern, was langwierig und politisch
riskant wäre.
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Diese Position wird von manchen EU-
Staaten, allen voran von Deutschland, nicht geteilt.
Der deutsche Finanzminister Schäuble stellte sich
bereits früh auf die Position, dass eine Einrichtung
einer „starken zentralen Behörde“ für die Abwicklung
von Banken ohne Änderung der Verträge nicht mög-
lich sei.
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Der deutsche Vorschlag sieht deshalb vor,
statt einer zentralen Stelle, ein Netzwerk der nationa-
len Behörden zu bilden, um mittelfristig eine Ände-
rung der Europäischen Verträge anzustreben.
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Nach
den deutschen Bundestagswahlen könnte sich diese
Position allerdings nochmals ändern, man „denke
über Alternativen nach.“
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Neben den rechtlichen Differenzen zur Bankenab-
wicklung ist auch die Einrichtung eines Bankenab-
wicklungsfonds als weiteres Standbein der Banken-
union strittig. Aus dem Fonds sollten die Kosten einer
allfälligen Abwicklung von Banken finanziert werden
und nicht mehr aus den Budgets der Nationalstaaten
entnommen werden, was die nationalen Verschul-
dungsstände anschwellen lassen würde. Nach dem
Vorschlag der Kommission sollte der Fonds mittels
Abgaben der Institute innerhalb von zehn Jahren mit
rund 55 Milliarden Euro gefüllt werden.
Falls der Abwicklungsfonds davor in Anspruch ge-
nommen werden müsste, müssten allerdings erneut
Steuergelder herangezogen werden. Politisch pro-
blematisch ist die Einrichtung eines gemeinsamen
Abwicklungsfonds jedoch vor allem deshalb, da es
durch den Fonds zu einer Vergemeinschaftung der
Risiken in den jeweiligen Bankensektoren käme.
Das bedeutet, dass Gelder, welche beispielsweise
österreichische Institute eingezahlt haben, für die
Abwicklung einer portugiesischen Bank herangezo-
gen werden könnten – umgekehrt, an dieser Stelle
ein kurzer Hinweis auf die Hypo Alpe Adria erlaubt,
natürlich genauso. Manche Mitgliedsstaaten, allen
voran Deutschland, sperren sich gegen einen ge-
meinsamen Abwicklungsfonds und möchten es bei
Fonds auf nationaler Ebene belassen.
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Nationale
Abwicklungsfonds müssen bis 2018 eingerichtet wer-
den, in Österreich wird dieser Fonds im Vollumfang
1,6 Milliarden Euro schwer.
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Noch völlig offen ist, ob es zur Etablierung eines ge-
meinsamen europäischen Sicherungsfonds für Einla-
gen kommt. Einen konkreten Vorschlag der Europä-
ischen Kommission gibt es dazu noch nicht und das
Vorhaben ist auch politisch stark umstritten.
Nach Zypern nun Slowenien?
Seit Monaten schwelt im österreichischen Nachbar-
land Slowenien eine Bankenkrise. Die slowenischen
Banken sitzen auf nicht wieder einzubringenden Kre-
diten in der Höhe von sieben Milliarden Euro. Soll-
Wehrt sich noch gegen die Einrichtung eines zentralen
Abwicklungsfonds für Banken - der deutsche Finanzminister
Wolfgang Schäuble.
© World Economic Forum
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vgl. FAZ – Wer die Macht über Banken haben soll, 14. September 2013
9
vgl. FAZ – Schäuble will Bankenunion in zwei Schritten, 13. Mai 2013
10
vgl. FAZ – Bundesbank fordert EU-Vertragsänderung, 16. September 2013
11
Euractiv – Lenkt Deutschland bei Bankenabwicklung ein?, 16. September 2013
12
vgl. Süddeutsche Zeitung – Auf Konfrontationskurs mit Schäuble, 10. Juli 2013
13
vgl. Wiener Zeitung – 1,6 Milliarden in Abwicklungsfonds für Problembanken, 15. Juli 2013