Tiroler Arbeiterzeitung - page 4

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Nr. 42, Juli | August 2012
THEMA:
Recht & Alltag
SPARTIPPS
Handy.
Seit Juli ist sowohl telefonieren als auch surfen im EU-Ausland billiger.
Trotzdem ist Vorsicht geboten. Nach wie vor teuer bleibt es in Nicht-EU-Ländern.
M
it der Familie und Freun-
den in Kontakt bleiben,
Mails abfragen, auf Google
Restaurants suchen – So mancher
Urlauber war nach Erhalt seiner
Handy-Rechnung vor lauter Schock
gleich wieder urlaubsreif. Das hat
sich zumindest bei Reisen in der EU
gebessert. Sowohl Surfen als auch Te-
lefonieren in EU-Ländern ist seit Juli
billiger. Nach wie vor teuer bleibt es in
Nicht-EU-Ländern. Und es gibt wich-
tige Spartipps.
Surfen.
Heuer gibt es erstmals seit
Juli für das Internet-Surfen in EU-
Ländern eine Höchstgrenze von 84
Cent pro Megabyte (inkl. MwSt.). Für
die Konsumenten ist das gegenüber
dem Vorjahr eine Kostenersparnis bis
zu 96 Prozent. Die von der AK erho-
benen Tarife bei A1, T-Mobile, Drei,
Orange und Tele.Ring für das Internet
in den Urlaubsländern Griechenland,
Italien, Spanien, Kroatien und der
Türkei sind auf
ab-
rufbar. Der Anbieter Drei fällt durch
einige günstige Ausnahmen auf. Viele
haben auch spezielle Roaming-Daten-
pakete für den Urlaub mit vergleichs-
weise günstigen Kosten.
Kostenbremse.
Um Horror-
rechnungen zu verhindern, gibt es für
Surfen innerhalb der EU ein Limit
von 60 Euro(inkl. MwSt.). Sind 80 %
der 60 Euro oder einer anderen ver-
einbarten Schwelle erreicht, muss der
Anbieter seine Kunden per SMS oder
Mit Smartphone
im Urlaub
V
ersicherer bieten verschiedene Pakete
vom „Basisschutz“ bis zum „Top-
schutz“ mit zahlreichen Zusatzbau-
steinen an. Ein Vergleich kann zwar aufwän-
dig sein, lohnt sich aber. Wichtig: Genau
überlegen, was Sie brauchen und unnötige
Zusatzleistungen streichen.
Versicherungssumme.
Wählen
Sie ausreichende Versicherungssummen für
die Haushaltsversicherung (Wert der Woh-
nung und des Hausrats) und inkludieren Sie
den Unterversicherungsverzicht. Sprechen
Sie Ihren Berater auf besondere Wertgegen-
stände an.
Die Entscheidung für einen Selbstbehalt
kann eine Prämienersparnis von zehn bis 50
Prozent bringen. Das heißt aber auch, dass
der Versicherte Schäden bis zur Höhe des
Selbstbehaltes selber tragen muss. Achten
Sie darauf, wie die Prämienanpassungsklau-
sel aussieht, oder wie und wann die Prämie
laut Vertag erhöht werden kann. Verglei-
chen Sie Prämien, Leistungsumfang, Aus-
schlüsse, Dauerrabatte. Informieren Sie
sich auch über vertragliche Nebenpflichten
während der Laufzeit, etwa Abdrehen des
Hauptwasserhahnes bei längerer Abwesen-
heit in der Wohnung.
Ein Check der Polizzen alle paar Jahre ist
sinnvoll, damit Sie richtig versichert sind.
Und eines gilt immer: Im Schadensfall
umgehend die Versicherung verständigen.
Kündigung.
Die jährliche Zahlungs-
weise der Versicherungsprämie ist meist
die günstigste. Für Verträge, die auf längere
Zeit abgeschlossen werden, gewähren die
Versicherer Laufzeitrabatte von zehn bis
30 Prozent der Jahresprämie. Verbraucher
können den Vertrag nach drei Jahren kün-
digen. Allerdings kann es sein, dass dann
der Laufzeitrabatt zurückgezahlt werden
muss. Dauerrabattklauseln, bei denen der
zurückverlangte Rabatt mit längerer Ver-
tragszeit steigt, sind unzulässig.
<<
Den Haushalt
richtig versichern
Sparen.
Jeder kennt sie, fast jeder hat sie: die Haushaltsversicherung. Bei den Prämien
und Leistungen gibt es große Unterschiede. Deshalb genau prüfen, was man braucht.
Notfall.
Wenn etwas passiert, ist die richtige Haushaltsversicherung wichtig.
I
rgendwie seltsam bei der AUA: Hin- und Rückflug
gebucht und auch bezahlt, aber wer einen Flug
verfallen lässt, muss einen Aufpreis bezahlen. Die
Konsumentenschützer der AK Tirol haben ein OLG-
Urteil erreicht, dass das nicht zulässig ist. Das OLG
in der Beurteilung: So würde etwa auch niemand
bei einem vergleichbaren Beförderungsvertrag mit
einem Bahn- oder Busunternehmen annehmen, dass
er ein weiteres Entgelt leisten muss, wenn er bereits einen (geringeren)
Gesamtpreis für die Hin- und Retourfahrt beglichen hat, wovon er jedoch
nur eine Fahrt antritt. Ein erster erfolgreicher Schritt, aber das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig. Die AK bleibt dran!
D
ie AK Tirol hat über den VKI rechtlich fragwür-
dige Klauseln bei Verträgen des Unternehmens
SKY Österreich abmahnen lassen. Das Handelsge-
richt Wien hat von 26 gerichtlich bekämpften Ver-
tragsklauseln in erster Instanz 21 Klauseln als recht-
lich unzulässig eingestuft. Die Entscheidung ist noch
nicht rechtskräftig.
Mit den bekämpften Klauseln will sich das Un-
ternehmen unter anderem vorbehalten, Gewährleistungsrechte einzu-
schränken, über die Vertragsstrafe hinaus weitere Schadenersatzan-
sprüche geltend zu machen, für die Ausstellung einer Papierrechnung
Extrakosten zu verrechnen. Mehr samt Urteil unter
Aufpreis-Klausel der AUA
gekippt
Sky wurde
geklagt
zuverlässig innerhalb der EU. Aller-
dings bringt die neue Verordnung
auch Verbesserungen für die Nutzung
außerhalb der Union. So kann bei
Datenroaming die 60-Euro-Bremse
auch in Nicht-EU-Ländern gelten –
allerdings grundsätzlich nur dann,
wenn der Roamingpartner dort eine
Echtzeitverrechnung zulässt. Falls dies
nicht der Fall ist, muss der Heimat-
netzanbieter den Kunden bei der Ein-
reise darüber informieren, dass diese
Schutzmaßnahmen nicht greifen.
Telefonieren.
Auch telefonieren
mit dem Handy in einem EU-Land ist
billiger. Die Anbieter mussten mit Juli
die Preise senken: Die Höchstgren-
zen betragen (inkl. MwSt.) für aktive
Telefonate max. 34,8 Cent, passive
Telefonate 9,6 Cent pro Minute und
das Versenden einer SMS 10,8 Cent.
Die AK Erhebung der gängigsten Mo-
biltelefon-Anbieter in Griechenland,
Italien, Spanien, Kroatien und der
Türkei finden Sie auf
com
Weiterhin große Preisunterschiede
gibt’s in Nicht-EU-Ländern (Türkei,
Kroatien). Teilweise sind die Roa-
mingpreise für Wertkarten günstiger
als jene für Vertragstarife.
<<
Der Kostenfalle
entkommen
Netzwahl.
Überlassen Sie die
Netzwahl dem Handy, bucht es sich
automatisch in das stärkste Netz
am Standort ein. Der AK Tipp: Über
die manuelle Netzwahl am Handy
die Einwahl ins günstigste Gastnetz
programmieren. In der Bedienungs-
anleitung steht, wie es geht.
Anrufe.
Wer im Urlaub angerufen
wird, zahlt auch. Da der Anrufer aus
der Heimat nicht wissen muss, dass
das Handy im Ausland ist, zahlt er
den österreichischen Tarif. Der An-
gerufene zahlt Gebühren für die Wei-
terleitung des Anrufs von Österreich
in den Urlaubsort (Passivgebühr).
Ausnahme der untersuchten Anbie-
ter: Im Drei-Netz telefoniert man in
Italien zu den gleichen Konditionen
wie zu Hause. Am teuersten sind die
Passivgebühren in den untersuchten
Nicht-EU-Ländern meist bei Wertkar-
ten-Handys (Ausnahme Bob).
Roamingpakete.
Manche Anbie-
ter offerieren spezielle Roamingpa-
kete mit Freiminuten auf monatli-
cher Basis oder Urlaubspackages.
SMS billiger.
Im Urlaubsland
kommen SMS im Vergleich zu An-
rufen günstiger, vor allem in Nicht-
EU-Ländern (Kroatien, Türkei).
Mobilbox.
Wer unter Palmen
seine Mobilbox abhören will, zahlt
meist genau so viel wie bei einem
Gespräch nach Österreich. Geht
der Anruf auf die Mailbox, fallen
doppelte Kosten an: Anrufe müs-
sen erst ins Reiseland gesendet
werden, bei Umleitung auf die Mo-
bilbox werden Passivgebühr und
Roamingtarif für die Rückleitung
des Anrufes zur Box fällig. Also bes-
ser Mobilbox ganz abschalten!
Mehr auf
GEMEINNÜTZIGE MIETE
M
it einem defekten Boiler lässt
es sich schlecht leben. Ist der
Vermieter gemeinnützig, trifft ihn
aber laut Gesetz keine Verpflich-
tung zur Re-
paratur. Der
Mieter
kann
jedoch die Mie-
te mindern. In
der Beratung
der AK Tirol ist
jedoch zu beo-
bachten, dass
immer mehr Vermieter die Kosten
des Boilers übernehmen.
AK Tipp.
Fragen Sie auf jeden Fall
vor der Reparatur des Boilers Ih-
ren Vermieter, ob er die Kosten
übernimmt. Ansonsten können Sie
die Miete mindern bzw. diese un-
ter Vorbehalt der Rückforderung
einzahlen. Nähere Infos bei den AK
Wohnrechtsexperten unter Telefon
0800/22 55 22-1718.
Foto:dron/fotolia.com
Erreichbar.
Im Urlaubsland gilt es mit dem Smartphone einiges zu beachten.
Foto:Olly/fotolia.de
Dauerbrenner
defekter Boiler
Am besten vor der Reise beim
Provider nach Urlaubspa-
ckages oder Roamingpaketen
nachfragen. Die Details auf
!
E-Mail informieren, ein weiteres Mal,
wenn der vereinbarte Höchstbetrag
überschritten wird. Die Dienste kön-
nen danach nur nach ausdrücklicher
Bestätigung durch den Kunden weiter
genutzt werden. Reagiert der Kunde
nicht, muss der Betreiber den Dienst
einstellen. Dieser Schutz gilt aber nur
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