Tiroler Arbeiterzeitung - page 6

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Nr. 42, Juli | August 2012
THEMA:
GUT ZU WISSEN
S
eit 1. Juni 2012 bekommen
Jugendliche, die ein freiwilliges
Soziales Jahr, ein freiwilliges
Umweltschutzjahr oder den Gedenk-
dienst absolvieren bzw. am Friedens-
und Sozialdienst im Ausland teilneh-
men, Familienbeihilfe bis zum 24.
Lebensjahr.
Soziales Jahr.
Im Rahmen des
freiwilligen Sozialen Jahres können
junge Menschen die Arbeit im Sozi-
albereich für die Dauer von 8 bis 12
Monaten kennenlernen. Die Teilneh-
mer müssen keine einschlägig abge-
schlossene Berufsausbildung vorwei-
sen, der Einsatz stellt eine freiwillige
praktische Hilfstätigkeit unter fach-
licher Anleitung und Verantwortung
der jeweiligen Einsatzstelle dar. Das
freiwillige soziale Engagement ist im
Interesse des Gemeinwohls und kann
nicht im Rahmen eines Arbeitsverhält-
nisses abgeschlossen werden. Die Teil-
nehmer erhalten lediglich ein Taschen-
geld und nach Abschluss der Tätigkeit
ein entsprechendes Zertifikat.
Für diese Zeit ist man sozialrechtlich
abgesichert, das heißt unfall-, kran-
ken- und pensionsversichert. Im Falle
eines nachher aufgenommenen Studi-
ums verlängert sich der Anspruch auf
Familienbeihilfe für die Zeit des Studi-
ums auf das 25. Lebensjahr.
Sitz im Inland.
Die Freiwilli-
gentätigkeit in diesem Sinne ist nur
möglich bei Abwicklung im organi-
satorischen Rahmen (Freiwilligenor-
ganisation) mit Sitz im Inland, z.B.
eines Vereines, nicht hingegen bei
freiwilliger Nachbarschaftshilfe. Eine
Liste entsprechender Freiwilligenorga-
nisationen findet sich auf
.
freiwilligenweb.at Im Gegensatz dazu
besteht bei gesetzlich verpflichtenden
Tätigkeiten wie dem Präsenz- oder
Zivildienst kein Anspruch auf Famili-
enbeihilfe.
Erfahrung.
Die Tätigkeitsbe-
reiche liegen z.B. in der Arbeit mit be-
hinderten Menschen, mit alten Men-
schen, Kindern, Jugendlichen oder
in der Arbeit mit Flüchtlingen und
Obdachlosen. Das freiwillige soziale
Jahr kann dafür genutzt werden, sich
sozial zu engagieren, die Eignung für
einen Sozialberuf praktisch zu testen
bzw. erste Erfahrungen zu sammeln,
ein Wartejahr (z.B. für eine weitere
Ausbildung) sinnvoll zu nutzen oder
nach der Lehre einen Berufsumstieg
auszuprobieren.
<<
Ungewollte
Abbuchung
E
s gibt zwei Varianten der unge-
wollten Kontoabbuchung: Sie ha-
ben einen Einziehungsauftrag erteilt,
aber der abgebuchte Betrag ent-
spricht nicht der Vereinbarung. Hier
haben Sie acht Wochen Zeit, den
Betrag von Ihrer Bank rückbuchen
zu lassen. Oder
Sie haben nie
einen Auftrag
erteilt, trotzdem
bucht eine Fir-
ma z.B. einen
Mitgliedsbeitrag
ab. Hier haben Sie zumindest 13 Mo-
nate Zeit, um Ihr Geld zurückholen
zu lassen. Der AK Tipp: Kontrollieren
Sie Ihre Kontoauszüge immer genau
und geben Sie niemals am Telefon
Ihre Kontoverbindung bekannt.
Familienbeihilfe für
Freiwillige
Risiko
Fremdwährung
Erfolg.
AK Lienz erreicht für überschuldete Kreditnehmer wegen
dürftiger Aufklärung und Beratung erhebliche Nachlässe.
A
ls das Geschäft mit den
Fremdwährungskrediten noch
boomte, haben sich viele Häusl­
bauer und Wohnungskäufer auf die Be-
ratung von Finanzvermittlern verlassen.
Dass sich aus diesemVertrauen eine exis-
tenzielle Bedrohung entwickeln kann,
zeigen drei Beispiele aus Osttirol, wobei
eine österreichweit agierende Großbank
einen wesentlichen Beitrag zur prekären
Situation geleistet hat. Beim ersten Fall
hat der unabhängige Finanzberater eine
Umfinanzierung in einen Schweizer
Franken Kredit bei gleichzeitigem Ab-
schluss eines Tilgungsträgers empfoh-
len. Über das Risiko wurden die Kon-
sumenten von der kreditgewährenden
Bank aber nie aufgeklärt. Die Verträge
wurden zu Hause am Küchentisch un-
terschrieben.
Beim nächsten Fall hat derselbe Fi-
nanzberater ebenfalls eine Umschuldung
vorgeschlagen, diesmal in Japanische
Yen. Zwar wurde der Kreditvertrag dann
in einer Filiale der Bank in Innsbruck
unterschrieben, von einer eingehenden
Beratung und Aufklärung konnte bei
einem nur 10minütigen Termin aber
keine Rede sein.
Zu guter Letzt wurden die Konsu-
mentenschützer der AK Lienz noch
auf einen ähnlich besorgniserregenden
Fall aufmerksam. Wieder war die Be-
ratung des besagten Finanzvermittlers
Ausgangspunkt für eine abenteuerliche
Finanzierung der Bank, wobei diesmal
ohne Beratung des Kreditinstitutes bei
einem Notar unterschrieben wurde.
Durch die schlechte Kurs-Entwick-
lung stiegen die Kredite um mehrere
zehntausend Euro an. Die überschul-
deten Kreditnehmer wurden im Regen
stehen gelassen, weil plötzlich der Fi-
nanzvermittler und auch die Beraterin
bei der Bank abhandenkamen.
Verzweifelt wandten sich die Betrof-
fenen an die Profis der AK Lienz, und
tatsächlich konnte vom Kreditinstitut
die Zusage für erhebliche Nachlässe er-
reicht werden: Die Bank hat bei allen
drei Krediten auf insgesamt 278.000
Euro verzichtet!
Eine große Erleichterung für die Be-
troffenen, die nun Dank Hilfe der AK
mit einer Euro-Finanzierung wieder ru-
hig schlafen können.
<<
Erfolg.
Die AK lässt betroffene Kreditnehmer nicht im Stich.
Unterschied.
Gut lachen haben die Jugendlichen in Ostösterreich. Sie zahlen nur
60 Euro für die Jahreskarte auf allen Öffis.
Skandalös.
Beim SchulPlus-Ticket stehen
Familien Preiserhöhungen ins Haus.
M
assive Beschwerden hagelt
es über die neue Schüler-
freifahrt. Während in Ost-
österreich künftig Jugendliche für die
Karte auf allen Öffis 60 Euro für das
ganze Jahr bezahlen, müssen Tiroler
tiefer in die Tasche greifen. „Das neue
SchulPlus Ticket ist ein GeldPlus Ti-
cket für den VVT“, kritisiert AK Prä-
sident Erwin Zangerl den zuständigen
LHStv. Anton Steixner.
Dass das SchulPlus-Ticket, wie
es jetzt heißt, nicht mehr nur vom
Wohn- zum Schulort genutzt werden
kann, sondern für eine ganze Region,
ist eine Verbesserung. Doch damit
wurden auch die Tarife erhöht: Zahl-
ten die Eltern bisher 23 Euro mehr,
damit die Schülerfreifahrt auch am
Wochenende und in den sog. kleinen
Ferien gültig war (außerhalb von Inns-
bruck), müssen sie jetzt einen Aufpreis
von mindestens 98 Euro zahlen.
Eine ähnliche Preissteigerung gibt’s
bei Schülern und Lehrlingen, die von
der Region nach Innsbruck pendeln.
Bisher kostete der Aufpreis von Regi-
on plus Stadtverkehr 111 Euro, nun
sind zumindest 188 Euro zu zahlen!
Neu ist auch die Möglichkeit, in ganz
Tirol mit einem Ticket zu fahren. Das
kostet aber satte 268 Euro und ist da-
für nicht einmal in den Sommerferien
gültig.
<<
Neu.
Wer ein freiwilliges Soziales Jahr, ein freiwilliges Umweltschutzjahr oder
den Gedenkdienst absolviert, bekommt bis zum 24. Lebensjahr Familienbeihilfe.
OGH-URTEIL
AK-Erfolg gegen
Bank Austria
E
ine wichtige Entscheidung für
Fremdwährungskreditnehmer:
Auch der Oberste Gerichtshof (OGH)
gibt der AK Tirol recht und bestätigt:
Drei Klauseln in den Allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen der UniCredit
Bank Austria AG sind unzulässig.
Die UniCredit Bank Austria AG hat-
te zahlreiche Fremdwährungskredit-
nehmer mit Forderungsschreiben
unter Druck gesetzt. Es wurden in-
nerhalb kürzester Fristen zusätzliche
Sicherheiten verlangt, eine Vertrags-
kündigung angedroht und behauptet,
dass ohne zusätzliche Sicherheiten
der Kredit in Euro konvertiert werden
könne. Der OGH hat alle drei Klauseln
als unzulässig eingestuft. AK Präsi-
dent Erwin Zangerl: „Damit wurde ein
richtungsweisendes Urteil erreicht,
da auch viele andere Banken die strit-
tigen Klauseln verwenden.“
Sozial.
Wenn Junge sich im Interesse
des Gemeinwohls engagieren, gibt’s
Familienbeihilfe.
KONTROLLIEREN
Anspruch auf Familienbeihilfe haben Österreichische Staatsbürger, EU-
und EWR-Bürger sowie Schweizer, Drittstaatsangehörige, die sich auf
Grund eines auf Dauer ausgerichteten Aufenthaltstitels in Österreich
aufhalten und anerkannte Flüchtlinge nach dem Asylgesetz. Familien-
beihilfe kann bezogen werden für minderjährige Kinder; Volljährige, die
in Ausbildung sind und das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Eine Bezugsverlängerung bis zum 25. Lebensjahr gibt’s u. a. wenn
Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst geleistet wurde oder wenn die
gesetzliche Studiendauer bis zum ehestmöglichen Studienabschluss
zehn oder mehr Semester beträgt. Das Kind muss im Haushalt der
Eltern leben oder dort zumindest einen Nebenwohnsitz haben. Die
Höhe der Familienbeihilfe beträgt für ein Kind bis drei Jahre inklusive
Kinderabsetzbetrag 163,80 Euro; für ein Kind von 3 bis 10 Jahren
171,10 Euro, für ein Kind von 10 bis 19 Jahren 189,30 Euro und für
über 19Jährige 211,10 Euro (immer inkl. Kinderabsetzbetrag). Bei
mehreren Kindern gibt es erhöhte Sätze. Mehr auf
Das gibt’s pro Kind
Teure
Freifahrt
1,2,3,4,5 7,8,9,10,11,12
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