Tiroler Arbeiterzeitung - page 9

9
THEMA:
JUNGE & ARBEIT
Nr. 42, Juli | August 2012
Die Sache mit
dem Schnuppern
Berufswahl.
Zwischen Erfahrung sammeln und unbezahlter Arbeit.
N
eben regulären Dienst-
verhältnissen und Pflicht-
praktika (siehe daneben)
kennt das Gesetz auch die Mög-
lichkeit einer Berufsorientierung
außerhalb des Unterrichts für
Schüler im oder nach dem achten
Schuljahr. Konkret ist geregelt,
dass derartige Aktivitäten dann
einen vollen Unfallversicherungs-
schutz genießen, wenn sie maxi-
mal drei Wochen pro Betrieb und
Kalenderjahr umfassen und keine
Eingliederung in den Arbeitspro-
zess stattfindet.
Seitens der AK wird diese Mög-
lichkeit mit gemischten Gefühlen
betrachtet: Einerseits ist natürlich
der Wunsch vieler Jugendlicher
und ihrer Eltern zu verstehen,
eine Berufswahlentscheidung auf
möglichst viel Praxiserfahrung zu
stützen, andererseits öffnet dieses
unbezahlte „Schnuppern“ dem
Missbrauch der Verwendung ko-
stenloser Arbeitskräfte Tür und
Tor. Im Sinne einer größtmög-
lichen Rechtssicherheit empfeh-
len wir auch in diesen Fällen den
Abschluss einer schriftlichen Ver-
einbarung (Vereinbarungsmuster
gibt es in der AK Jugendabteilung)
sowie die Führung genauer Auf-
zeichnungen von Beschäftigungs-
zeiten und Tätigkeitsumfang. Nur
so können allfällige im Nachhi-
nein festgestellte Rechtsansprüche
auch durchgesetzt werden.
<<
Reinschnuppern
in einen Beruf, aber sich nicht
ausnützen lassen.
Ferialjob
ohne Pannen
E
in Ferialjob ist ein ganz norma-
les Arbeitsverhältnis. Es gelten
die üblichen arbeitsrechtlichen
Bestimmungen, insbesondere der Kol-
lektivvertrag. Ein Ferialjob ist erlaubt
ab dem vollendeten 15. Lebensjahr
und vollendeter Schulpflicht.
Vertrag.
Darin sollen Tätigkeit,
Arbeitszeit sowie Beginn und Ende der
Beschäftigung und die Bezahlung fest-
gehalten sein. Ein Vertrag kann zwar
auch mündlich geschlossen werden,
die AK rät aber dringend zur Schrift-
form. Keine Verzichtserklärungen
etwa auf bezahlte Überstunden unter-
schreiben.
Ruhepausen.
Jugendliche unter
18 dürfen höchstens 8 Stunden täglich
und 40 Stunden wöchentlich arbeiten.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5
Stunden haben Jugendliche Anspruch
auf eine halbe Stunde Pause; Jugendli-
che über 18 müssen spätestens nach 6
Stunden eine Pause einlegen.
Arbeitszeit notieren.
Das
beste Mittel, um im Streitfall gewapp-
net zu sein! Eine Vorlage findet sich
auf
oder den Falter
Sommerjob mit einem eigenen Kalen-
der für die Sommermonate zum Ein-
tragen anfordern unter Tel. 0800/22
55 22 -1566.
Entlohnung.
Auch ein Ferienjob
muss mindestens nach Kollektivver-
trag (KV) bezahlt werden; anteilige
Sonderzahlungen hängen ebenfalls
vom KV ab. Gibt es keinen Kollektiv-
vertrag, steht eine angemessene Ent-
lohnung zu.
Anteiliger Urlaub.
Ferialbe-
schäftigte haben einen anteiligen Ur-
laubsanspruch – nach einem Monat
sind das zwei Tage. Wer diesen nicht
konsumiert, kann ihn sich als Urlaub-
sersatzleistung bar auszahlen lassen.
Abrechnung kontrollieren.
Auch beim Ferialjob ist ein Gehalts-
zettel Pflicht – gut checken und bei
Unklarheiten von der AK kontrollie-
ren lassen! Wurde zustehendes Entgelt
nicht bezahlt, sollte es sofort per Ein-
schreiben beim Arbeitgeber eingefor-
dert werden.
Korrekt sozialversichert.
Ferialbeschäftige müssen vom Arbeit-
geber bei der Gebietskrankenkasse an-
gemeldet werden und zwar bevor die
Arbeit aufgenommen wird. Eine Ko-
pie der An- und Abmeldung ist auszu-
händigen.
Steuer zurückholen:
Ferial-
jobber können sich die gesamte ein-
behaltene Lohnsteuer und 10 % der
Sozialversicherungsbeiträge (Negativ-
steuer) vom Finanzamt zurückholen,
wenn über das Jahr gerechnet weni-
ger als 12.000 Euro verdient wurde.
Neben der einbehaltenen Lohnsteuer
kann die Negativsteuer bis zu 110
Euro bzw. 251 Euro bringen.
<<
So klappts.
Mit den AK-Tipps bestens gerüstet für den Sommerjob.
E
ltern kann der Ferialjob der
Kinder die Familienbeihilfe
und den Kinderabsetzbetrag
kosten. Töchter und Söhne über
18 dürfen maximal 13.736 Euro
brutto verdienen.
Das Jahreseinkommen darf
10.000 Euro betragen. Das
heißt, um die Familienbeihilfe
und den Kinderabsetzbetrag bei
über 18Jährigen nicht zu verlie-
ren, darf ein Kind im Jahr ma-
ximal 13.736 Euro brutto, 13.
und 14. Monatsgehalt inklusive,
verdienen. Fallen keine Sonder-
zahlungen an, darf der Betrag
11.774 Euro brutto pro Jahr
nicht überschreiten.
Das zählt.
Es zählen die Ein-
künfte aus aktiver Tätigkeit -
das sind Lohn- oder Gehalt, aus
selbstständiger oder gewerb-
licher Tätigkeit, sämtliche der Ein-
kommensteuer unterliegenden
Einkünfte. Lehrlingsentschädi-
gungen, Waisenpensionen so-
wie einkommensteuerfreie Be-
züge und Einkünfte, die vor oder
nach den Zeiträumen, für die
Familienbeihilfe zustand, erzielt
wurden, zählen nicht.
Melden.
Eltern müssen den
zu hohen Verdienst ihres Kindes
dem Finanzamt melden.
Kinder unter 18 Jahren kön-
nen ganzjährig beliebig viel ver-
dienen, ohne dass den Eltern
Einbußen drohen.
D
ie Bewerbung ist Marketing in eigener
Sache. Daher keine 08/15-Schreiben
losschicken: Gut aufbereitete, aussagekräf-
tige Unterlagen punkten. Aber auch für das
erste Gespräch gibt es Regeln. Hier zählt
der erste Eindruck. In der AK Broschüre
„Bewerbung“ können Sie alles nachlesen
von richtiger Vorbereitung, den verschie-
denen Formen der Bewerbung, das Zusammenstellen der
Unterlagen bis hin zumBewerbungsgespräch. Zudemgibt‘s
praktische Beispiele sowie Links und Adressen für die Job-
suche. Die Broschüre kostenlos anfordern unter 0800/22
55 22-1515 oder auf
herunterladen.
F
ür Studienanfänger gibt es eine neue,
einheitliche Inskriptionsfrist: Wer sich
im Wintersemester für ein Bachelor- oder
Diplomstudium einschreibt, muss das bis
5. September 2012 tun. Spätestens ab
11. Juli kann man sich an allen österreich-
sichen Unis anmelden (Zulassungsfrist Uni
Innsbruck: 2.7. bis 5.9. 2012). Es gibt eine
Reihe von Ausnahmen, aber die allgemeine Zulassungsfrist
muss gelten. Wer sie versäumt muss dafür einen guten
Grund angeben können. Für die „eigenen“ Bachelorstudie-
renden, die im Anschluss daran ein Masterstudium absol-
vieren, kann jede Uni zusätzlich eigene Regeln beschließen.
D
u wolltest schon immer wissen, wie
hoch das durchschnittliche Einstiegs-
gehalt in deinem Traumberuf ist? Dann
schau doch einfach auf den Gehaltskom-
pass des AMS unter
pass.at. Hier kannst du außerdem die
Einstiegsgehälter der „typischen“ Frauen
und Männerberufe vergleichen. Vielleicht
ist es ja Zeit für eine untypische Wahl ... Im Schnitt verdie-
nen weibliche Lehrlinge um mehr als 20 Prozent weniger
als männliche. Der Grund: Die viel zu einseitige Berufs-
wahl der Mädchen wie Einzelhandel, Büro oder Friseuse,
obwohl es in Tirol 190 Lehrberufe gibt.
AUSBILDUNG
Wildwuchs bei Praktikum
S
chüler bestimmter berufsbildender
Schulenmüssen ebenso wie gewisse
Studenten für die Dauer einiger Wochen
ein im Lehrplan bzw. der Studienordnung
festgelegtes Pflichtpraktikum machen.
Das ist ein Ausbildungsverhältnis; bei
dem es um die Ergänzung des theore-
tischen Wissens durch praktische beruf-
liche Erfahrung geht. Aber nicht immer funktioniert dieser erste Einstieg in
die Berufswelt bei den rund 10.000 Betroffenen in Tirol problemlos.
Vor allem bei der Entlohnung gibt es Probleme. Regeln dazu sind fall-
weise im Kollektivvertrag zu finden, wenn nicht, kann es ein Taschengeld
geben oder eben nicht einmal das. Von Normalarbeit bis zu Schwarz- oder
Gratisarbiet reicht die Bandbreite. In den meisten Branchen ist die Ab-
geltung eher Glückssache, außer im Tourismus. Da sind Praktikanten in
einem ordnungsgemäßen Dienstverhältnis.
!
AK Tipp:
Nicht schüchtern sein und unbedingt vorab alle Details
besprechen und zur Sicherheit schriftlich vereinbaren.
Foto:GinaSanders/Fotolia.de
Foto:Ariwasabi/Fotolia.de
Foto:PatriziaTilly/Fotolia.de
Achtung auf
Familienbeihilfe
Geld verdienen.
Tausende Jugendliche arbeiten in den Ferien und bessern sich damit ihr Taschengeld auf.
Damit alles glatt läuft und es im Nachhinein keine bösen Überraschungen gibt, hier die wichtigsten Tipps.
Bewerbung
leicht gemacht
Neue Inskriptionsfrist
an Unis
Vergleich
dich reich
Die Expertinnen und Experten der
AK Jugendabteilung Tirol informie-
ren und helfen vor, während und
nach dem Job unter
0800/22 55
22 – 1566.
!
Foto:goodluz/Fotolia.de
Foto:Pavel Losevsky/Fotolia.de
1,2,3,4,5,6,7,8 10,11,12
Powered by FlippingBook