Tiroler Arbeiterzeitung - page 4

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Nr. 64, Juni 2014
THEMA:
Reise & Recht
PANNEN & VULKANE
Am Urlaubsort
„gestrandet“
Zahlungsmittel.
In den meisten Urlaubsorten werden Bargeld, Reise-Schecks und
„Plastikgeld“ akzeptiert. Oft sind dabei Spesen oder Kursschwankungen zu beachten.
D
ie Koffer sind gepackt, und die
Nachbarin kümmert sich um
Post und Pflanzen? Dann heißt
es, die Reisekasse zu bestücken. Hier
finden Sie verschiedene Möglichkeiten
samt Vor- und Nachteilen. Meist be-
währt sich eine Kombination.
Bargeld
sollte man nur in geringeren
Mengen für die ersten Urlaubstage mit-
nehmen, denn bei Verlust gibt es keinen
Ersatz. Im Urlaubsland zu wechseln
kann günstiger sein. Denn Spesen und
Wechselkurse differieren beträchtlich
zwischen den einzelnen Banken und
Ländern. Erkundigen Sie sich auch zu
eventuellen Beschränkungen für die
Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln!
Schecks & Plastik.
Auf Num-
mer sicher gehen Sie mit „Traveller´s
Cheques“, weil diese bei Verlust oder
Diebstahl ersetzt werden. Allerdings fal-
len beim Kauf und beim Einlösen Spe-
sen an. Notieren Sie die auf den Schecks
aufgedruckten Nummern separat – falls
Sie sie für eine Anzeige benötigen.
Mit Ihrer
Bankomatkarte
können
Sie an den mit „Maestro“ oder „Cir-
rus“ gekennzeichneten Automaten Geld
bar beheben sowie an allen gekenn-
zeichneten Bankomatkassen Einkäufe
bargeldlos bezahlen. Auch mit Ihrer
Kreditkarte
können Sie bei allen
Vertragsunternehmen der jeweiligen
Kreditkartengesellschaft bargeldlos be-
zahlen und an gekennzeichneten Auto-
maten Bargeld beheben.
Spesen.
Innerhalb der Euro-Zone
fallen zusätzliche Spesen nur beim Be-
heben von Bargeld mit einer Kredit-
karte an, außerhalb der Euro-Zone bei
allen Transaktionen in unterschiedlicher
Höhe.
Bei Kreditkartenzahlungen müssen
Sie zudem mit Abweichungen aufgrund
von Wechselkursschwankungen rech-
nen, weil die Umrechnung zum Kurs
des Tages erfolgt, an dem der Umsatz
bei der Kreditkartengesellschaft zur Ver-
rechnung eintrifft (Buchungsdatum).
PayLife und CardComplete bieten
auch
Prepaid-Karten
an, die im
Vorhinein mit einem Guthaben aufge-
laden und weltweit verwendet werden
können. Akzeptanzstellen für österrei-
chische Prepaid-Karten sind entspre-
chend gekennzeichnet. Bei Aufladen
und Verbrauch fallen aber teilweise
hohe Gebühren an.
<<
Cash, Schecks & Karten
V
iele kennen das Malheur. Da
hat man sich seit Wochen auf
den Urlaub gefreut – auf die
tolle Reise, oder weil man endlich eine
Einladung annehmen wollte, und dann
das: Eine Grippe! Doch alle Betroffenen,
die das Bett hüten müssen, anstatt ihre
Freizeit zu genießen, können zumindest
in arbeitsrechtlicher Hinsicht aufatmen:
ImUrlaub krank zu sein, bedeutet nicht,
dass dieser damit verloren ist.
Die AK Arbeitsrechtsexperten haben
die wichtigsten Bestimmungen zusam-
mengefasst: Eine Erkrankung, die min-
destens 4 Kalendertage dauert, „unter-
bricht“ den Urlaub. In einem solchen
Fall werden die auf Werktage fallenden
Krankheitstage nicht auf den Urlaub an-
gerechnet. Beispiel: Dauert die Erkran-
kung von Sonntag bis Mittwoch (also
mindestens 4 Kalendertage), zählen die
Tage von Montag bis Mittwoch (also 3
Werktage) nicht als Urlaub.
Mitteilung an Arbeitgeber.
Wichtig:
Dies gilt nur dann, wenn der
Arbeitgeber nach dreitägiger Krankheit
so rasch wie möglich informiert und
gleich nach der Rückkehr eine ärztliche
Bestätigung vorgelegt wird.
Wer im Ausland krank wird, braucht
eine Bestätigung des Krankenhauses
oder des Arztes samt behördlicher Be-
stätigung, dass dieser zur Ausübung
seines Berufs berechtigt ist. Daher
möglichst ein öffentliches Spital auf-
suchen!
Keine Urlaubsverlängerung!
Achtung:
Die Unterbrechung verlän-
gert den Urlaub nicht. Ist man wieder
gesund, muss man wie vorgesehen nach
dem Urlaub wieder den Dienst antre-
ten. Die „kranken Tage“ fließen ins
Urlaubsguthaben zurück und dürfen
nicht einfach an den Urlaub angehängt
werden.
<<
Krankenbett statt
Ferienspaß
Ihr gutes Recht.
Wussten Sie, dass eine Erkrankung ab 4 Kalendertagen den Urlaub unterbricht?
Lesen Sie hier die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regelungen, erläutert von den AK Experten.
So ein Pech!
Leider schützt ein Urlaub nicht vor Krankheit.
Erste Hilfe bei
Reisemängeln
D
en Namen „Eyjafjallajökull“ ha-
ben sich wohl die wenigsten
gemerkt. Dabei bezeichnet er je-
nen isländischen Vulkan, der mit
seinem Ausbruch im März 2010
für viel Aufsehen sorgte, weil sei-
ne Vulkanasche eine bis dahin
beispiellose Beeinträchtigung des
Luftraumes über Europa infolge
eines Naturereignisses auslöste:
Wegen der Aschepartikel war der
Flugverkehr Mitte April 2010 in
weiten Teilen Nord- und Mitteleu-
ropas lahm gelegt.
Auch Tiroler waren betroffen,
weil ihre Flugzeuge nicht abheben
durften. Und dadurch verzögerte
sich nicht nur der Start in die Fe-
rien, sondern auch die Heimreise.
Was aber müssen Beschäftigte
beachten, wenn der Rückflug we-
gen technischer Pannen oder sol-
cher Naturkatastrophen verscho-
ben werden muss?
Der Arbeitgeber muss mög-
lichst rasch verständigt werden,
dass man den Dienst nicht wie ge-
plant wieder antreten kann.
Bezahlte Dienstfreistellung?
Wie aber sieht es mit einer be-
zahlten Freistellung für die Verzö-
gerung aus? Dazu ist erstens zwi-
schen Angestellten und Arbeitern
und zweitens nach dem Ausmaß
zu unterscheiden: Angestellte ha-
ben in der Regel für bis zu eine
Woche Anspruch auf Entgeltfort-
zahlung (z. B. bei „Vulkan-Aschen-
wolke“ oder technischer Flugzeug-
Panne). Bei Arbeitern ist immer
auch der jeweilige KV zu prüfen.
Sie haben leider meist keinen An-
spruch. Zur Beseitigung dieser un-
gerechten Benachteiligung hat AK
Präsident Erwin Zangerl bereits
eine Initiative gestartet!
B
ei Mängeln, wenn also das
Hotel oder sonstige Leistun-
gen am Urlaubsort nicht dem
Katalog bzw. den Vereinbarungen
entsprechen, können Sie Verbes-
serung verlangen. Reklamieren
Sie immer am besten sofort – bei
Pauschalreisen beim Reiseleiter,
sonst beim Vertreter von Hotel,
Airline, etc. Wird der Mangel nicht
behoben, sammeln Sie Beweise,
wie schriftliche Bestätigung von
Reiseleiter oder Hotelier, Fotos
und Belege. Nach der Rückkehr
können Sie damit Preisminderung
(binnen 2 Jahren) bzw. Schadener-
satz (binnen 3 Jahren) verlangen.
Urlaubsfeeling.
Auch für den Einkaufsbummel auf dem Markt braucht es eine richtig bestückte Reisekasse.
• Vermeiden Sie teure Bargeld-
Behebungen mit der Kreditkarte.
Außerhalb der Euro-Zone dafür am
besten die Maestro-Karte nutzen,
und die Kreditkarte fürs bargeldlose
Zahlen!
• Bei Bargeld-Behebungen außerhalb
der Euro-Zone ist es meist gün-
stiger, Geld in Landeswährung abzu-
heben, als zusätzlich zu wechseln.
• Bewahren Sie PIN-Codes nie ge-
meinsam mit Karten auf.
• Notieren Sie sich gesondert die
Sperr-Hotlines. Sie finden sie auch
an Bankomaten.
• Bei Verlust oder Diebstahl von bar-
geldlosen Zahlungsmitteln lassen Sie
diese sofort sperren und erstatten
Sie Anzeige bei der Polizei, bewah-
ren Sie die Anzeigenbestätigung
auf. In der Zeit bis zur Meldung bei
der Kreditkartenfirma haften Sie bei
leichtem Verschulden mit bis zu 150
Euro, bei grober Fahrlässigkeit bis
zur Höhe des gesamten Schadens.
RICHTIG REKLAMIEREN
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AK Tipps
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