Tiroler Arbeiterzeitung - page 11

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Nr. 65, Juli | August 2014
THEMA:
JUNGE & AUSBILDUNG
T
ausende Schüler und Studenten
werden im Sommer arbeiten,
um Geld zu verdienen. Sie sind
grundsätzlich ganz „normale“ Arbeit-
nehmer, zumeist mit einem befristeten
Arbeitsvertrag. Das ist ab Vollendung
der Schulpflicht und des 15. Lebens-
jahres erlaubt. Es gelten die üblichen
arbeitsrechtlichen Vorschriften – für
die Bezahlung zumindest der Kollektiv-
vertragslohn. Fehlt diese Grundlage, so
muss angemessen bezahlt werden. Als
Faustregel kann ganz grob gelten: 900
bis 1.100 Euro brutto sollte der Ferial-
job pro Monat schon bringen.
Für so manchen kommt oft erst nach
dem Ferialjob das böse Erwachen: Viel
weniger Geld als erhofft hat die Arbeit
eingebracht. Also der wichtigste Rat
gleich zuerst: Vorher nachfragen. Das
zahlt sich auf jeden Fall aus. Mit den
weiteren AK Tipps sollte der Ferialjob
dann wirklich reibungslos klappen.
Über Geld spricht man.
Vor
Jobantritt die Details genau hinterfra-
gen, auch über die Bezahlung reden,
damit es dann später keine Enttäu-
schung gibt. Am besten Arbeitszeit, Be-
zahlung, Art der Tätigkeit, Beginn und
Ende der Beschäftigung schriftlich fi-
xieren und auch selber Aufzeichnungen
über Tätigkeit und tatsächliche Arbeits-
zeit führen. So kann man im Notfall
einen Nachweis erbringen. Denn am
meisten Probleme gibt es bei der Be-
zahlung bzw. Endabrechnung. Sie hat
neben dem Lohn auch kollektivvertrag-
lich vorgeschriebene Sonderzahlungen,
wie anteilsmäßiges Urlaubs- und Weih-
nachtsgeld sowie eine Urlaubsersatzlei-
stung zu enthalten.
Limit für Familienbeihilfe.
Noch etwas: Bis zum Ende des Kalen-
derjahres, in dem das 18. Lebensjahr
vollendet wird, wird der Anspruch
der Eltern auf Familienbeihilfe nicht
berührt.
Danach muss auf das Jahreslimit ge-
achtet werden: Es darf nicht mehr als
10.000 Euro netto (inklusive Sonder-
zahlungen) zu versteuerndes Einkom-
men (ohne Sonderzahlungen) pro Jahr
verdient werden. Sonst erlischt der An-
spruch auf Familienbeihilfe.
<<
Klarheit.
Fürs Arbeiten in den Ferien gibt es Regeln, die es zu beachten gilt, vor allem eine
angemessene Bezahlung. Die AK Experten helfen Schülern und Studenten weiter.
Gut gerüstet für
den Ferialjob
Zwei Varianten
der Ausbildung
Richtige Lehre
hat Vorteile
W
er diesen Beruf ergreifen
will, sollte vor Lehrbeginn
aufpassen. Es gibt zwei Varianten
der Ausbildung: Eine klassische
Lehre oder eine sogenannte An-
lehre.
Die
klassische Lehre
als „Zahn-
ärztliche Fachassistentin“ bzw.
„Zahnärztlicher Fachassistent“ ist
seit 2009 im Berufsausbildungs-
gesetz verankert mit allen Rech-
ten, die sich aus einem „regulären“
Lehrverhältnis ergeben (Rege-
lungen zur Lehrvertragslösung, Be-
rufsschulbesuch, etc.). Die Lehrzeit
beträgt drei Jahre, die schulische
Ausbildung erfolgt in der Landes-
berufsschule Baden (NÖ).
Bei der
Anlehre
als „Zahnärzt-
liche Fachassistentin“ bzw. „Zahn-
ärztlicher Fachassistent“ ist zu
beachten, dass viele Schutzme-
chanismen, die für einen Lehrling
gelten, hier nicht greifen, weil es
keinen Lehrvertrag, sondern einen
„Ausbildungsvertrag“ mit anderen
rechtlichen Rahmenbedingungen
gibt.
F
ür die AK Jugendexperten
steht fest: Die „richtige“ Leh-
re als „Zahnärztliche Fachas-
sistentin“ bzw. als „Zahnärzt-
licher Fachassistent“ hat klare
Vorteile. Über die Berufsschule
werden Lehrlinge wesentlich um-
fassender ausgebildet. Vor allem
unterliegen sie den besonderen
Schutzbestimmungen des Be-
rufsausbildungsgesetzes und ha-
ben nach der Lehre eine gesetz-
liche Weiterverwendungspflicht.
Das Problem dabei ist allerdings:
Es gibt nur wenige Ausbildungs-
betriebe.
Vor Beginn
informieren
W
ichtig ist es, gleich zu Be-
ginn zu klären, auf welche
Ausbildung man sich einlässt.
Bereits in den Stellenausschrei-
bungen und den anschließenden
Bewerbungsgesprächen
wird
fälschlicherweise oftmals von
einem Lehrverhältnis gespro-
chen. Also nachfragen!
Klare Rechnung,
gute Freunde. Das gilt auch beim Ferialjob.
Für die Zeit von Ferialarbeit
oder Pflichtpraktikum sind
auch Schüler oder Studenten
AK Mitglieder. Das bringt viele
Vorteile. Denn bei Problemen
mit dem Job, Unklarheiten oder
gar Ungereimtheiten stehen
Betroffene nicht alleine da. Wer
meint, ungerecht behandelt zu
werden, oder glaubt, dass mit
der Lohnabrechnung etwas
nicht stimmt, wendet sich an die
AK Jugendabteilung.
Tel.: 0800/22 55 22 – 1655
!
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Martina lernt in einer Zahnarztpra-
xis in Lermoos den Lehrberuf der
Zahnärztlichen Fachassistentin.
Sie ist für viele unterschiedliche
Bereiche zuständig, die in einer
Praxis anfallen. So wird ihre Arbeit
nie langweilig, und durch den Kon-
takt mit vielen Menschen ist immer
was los.
Zahnärztliche Fachassistenten be-
treuen die Patientinnen und Pati-
enten vor, während und nach der
zahnärztlichen Behandlung und
assistieren den Zahnärzten bei der
Behandlung der Patienten. Sie or-
ganisieren den täglichen Praxis-
ablauf und die Terminplanung und
führen administrative Aufgaben
wie Patientenverwaltung, Schrift-
verkehr und Zahlungsverkehr
durch. Sie erledigen die Abrech-
nung der erbrachten zahnärztli-
chen Leistungen mit den Patien-
ten, privaten Versicherungen und
Sozialversicherungsträgern und
dokumentieren die durchgeführten
Behandlungen. Während der zahn-
ärztlichen Behandlungen reichen
sie dem Zahnarzt/der Zahnärztin
die benötigten Instrumente (z.B.
Mundspiegel, Pinzette oder Son-
de), fertigen Röntgenaufnahmen
an und bereiten Zahnfüllungen und
Abdruckmaterialien vor.
Weiters beraten sie die Patienten
hinsichtlich richtiger Ernährung,
Mundhygiene, Zahnpflege und Ge-
sunderhaltung bzw. Heilung des
Zahnfleischs. Und schließlich sind
Zahnärztliche Fachassistentinnen
und Assisten auch für die Anwen-
dung von Hygienemaßnahmen
zuständig, was in einer ärztlichen
Praxis besonders wichtig ist.
Der erste Kontakt beim Zahnarzt ist die
Terminvereinbarung. Martina beim Führen
des Terminkalenders. Eine wichtige Auf-
gabe, denn niemand will lange warten,
und die Anliegen sollen nach Möglichkeit
schnell bearbeitet werden.
AK
REPORTER
Mit der Kollegin beim Kontrollieren der Patientenkartei.
Hier wird geröngt, damit auch
nichts übersehen wird. Martina
bekommt eine Einschulung, dass
sie in Zukunft schon selbststän-
dig am Gerät arbeiten kann.
Beim Lernen für die
Berufsschule.
Martina braucht viel
Fingerspitzengefühl,
denn es wird mit
kleinen Materialien
gearbeitet. Und es
muss millimeter-
genau gearbeitet
werden. Damit
alles sitzt.
So wird richtig geputzt,
damit man ein so strah-
lendes Lächeln hat wie
Martina.
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Zahnärztliche Fachassistenz
Lehrzeit: 3 Jahre
Berufsschule: Landesberufsschule Baden
(Niederösterreich)
Der Arbeitsplatz von Martina
- für viele Patienten nicht so
angenehm. Darum schaut
Martina besonders darauf,
dass es ihnen während der
Behandlung gut geht.
zahnärztliche
assistenz
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