Tiroler Arbeiterzeitung - page 6

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THEMA:
KONSUMENT & WOHNEN
Nr. 65, Juli | August 2014
In
Innsbruck
mietet man
am teuersten
Infos.
Ein umfangreicher Ratgeber enthält das Wichtigste rund ums „Mietrecht für Mieter“.
N
a so was: Die Immobilien-
preise haben auch 2013/14
wieder zugelegt! Und In-
nsbruck liegt – wen wunderts? – im
Ranking der Landeshauptstädte mit
Wien und Salzburg weiter im teuren
Spitzenfeld. Bei Eigentumswohnungen
ebenso, wie bei Mietobjekten. Wenn es
ums Mieten geht, ist Innsbruck (trotz
leichten Rückgangs von 0,8 %) mit
11,70 Euro pro m² sogar die teuerste
Stadt Österreichs, gefolgt von Salzburg
(10,60 Euro) und Wien (9,60 Euro)!
– Soweit der aktuelle Preisspiegel der
Plattform Immobilien.net.
Teures Wohnen.
Umso mehr
macht sich die AK Tirol dafür stark,
dass Wohnen als Grundlebensbedürf-
nis für die Arbeitnehmerfamilien wie-
der leistbar werden muss. „Legt man
die 11,70 Euro Miete pro m² auf eine
70-m²-Wohnung um, dann müssen die
Bewohner dafür pro Monat 819 Euro
hinblättern. Das Beispiel bezieht sich
auf Durchschnittswerte, in der Beratung
der AK Tirol tauchen immer wieder
noch viel höhere Mieten auf! Wer kann
sich das noch leisten – bei den österrei-
chweit niedrigsten
Einkommen?“ for-
dert AK Präsident
Erwin Zangerl vom
Land, auf vieleWorte
endlich Taten folgen
zu lassen.
„Wir
brauchen
mehr
geförderte
Wohnungen. Gleich-
zeitig muss aber auch
eine Mietpreis-Brem-
se bei nicht geför-
derten Wohnungen
her, und hier ist der
Justizminister gefor-
dert!“ betont Zan-
gerl. Die AK fordert eine Neuregelung
bei Altbaumieten: Wenn es überhaupt
bei einer Koppelung der Mieten an die
Inflation bleibt, sollten beim Richt-
wertmietzins statt der automatischen
Inflationsanpassung alle zwei Jahre die
Mietzinse erst angehoben werden, wenn
sich die Inflation um 10 % erhöht hat.
Und auch dann sollten die Richtwert-
mieten nicht um 10, sondern nur um
5 % steigen. „Zusätzlich braucht es eine
klare gesetzliche Nennung der zuläs-
sigen Zuschläge bei Altbauwohnungen
und eine gesetzliche Obergrenze für den
Hauptmietzins.“
„Mietrecht für Mieter“.
Neben den hohen Kosten sind für viele
Konsumenten auch die gesetzlichen
Grundlagen beim Mieten einer Woh-
nung nur schwer durchschaubar. Viele
Infos, praktische Tipps und aufschluss-
reiche Antworten auf die häufigsten Fra-
gen – vom Mietvertrag über den Miet-
zins bis hin zu Ihren Rechten als Mieter
– finden Sie in der AK Broschüre der
„Mietrecht für Mieter“, kostenlos an-
zufordern unter 0800/22 55 22 – 1731
oder auf
<<
Teures Wohnen.
Die Preise fürs Wohnen sind hoch.
Umso wichtiger ist es für Mieter, ihre Rechte zu kennen.
Drum prüfe, wer sich bindet.
Wer einen „neuen Gebrauchten“ anschaffen will, sollte einige
Ratschläge der AK Konsumentenschützer befolgen – damit teure Enttäuschungen ausbleiben.
F
ür viele Tiroler ist ein Pkw un-
verzichtbar: Sei es, um zur Arbeit
zu pendeln, die Herausforderung
Familie und Beruf zeitlich zu bewälti-
gen, oder um in der Freizeit mobil zu
sein. Lesen Sie hier Tipps für Ihre Suche
nach dem „neuen Gebrauchten“:
Vor dem Kauf
• Lassen Sie bei einem Autofahrerclub
einen Ankaufstest durchführen. Eine
positive Pickerlüberprüfung (§ 57a
KFG) ist dafür kein Ersatz. (Bei den
Autofahrerclubs gibts auch Muster-
kaufverträge.)
• Das Service-/Wartungsheft infor-
miert, ob die für eine allfällige Her-
stellergarantie nötigen Servicear-
beiten durchgeführt wurden und der
Kilometerstand realistisch ist. Der
Typenschein gibt insbesondere bei
älteren Gebrauchtwagen Auskunft
über Zahl der Vorbesitzer, Motor-
und Fahrgestellnummer, Eintrag von
Veränderungen, etc.
• Vergessen Sie nicht auf die Probefahrt
– inklusive Autobahn! Klären Sie, ob es
dafür eine Vollkaskoversicherung gibt!
Kaufvertrag
Autohändler verwenden oft vorfor-
mulierte Vertragsbedingungen, die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
mit Klauseln über Zahlungskonditi-
onen, Stornogebühren, Liefertermin
und einer Zustandsbewertung. Of-
fensichtliche Schäden (z. B. Sprünge
in der Windschutzscheibe, Kratzer,
Beulen) gelten als „mitgekauft“. Sie
können jedoch versuchen, sich deren
kostenlose Reparatur zusichern zu las-
sen, oder beim Preis nachverhandeln.
Tipp:
Mündliche Vereinbarungen stets
schriftlich im Vertrag festhalten!
Gesetzliche Gewährleistung
Dabei muss der Verkäufer für Mängel
haften, die beim Kauf vorlagen, oder
deren Ursache schon vorhanden war.
Treten Mängel binnen sechs Monaten
nach Übergabe auf, muss er beweisen,
Augen auf beim
Gebrauchtwagen-Kauf
Alles klar.
Wer beim Gebrauchtwagenkauf das Einmaleins berücksichtigt, kann sich viel Ärger ersparen.
AK Profis helfen
bei Problemen
I
m Zweifel bzw. bei Unklarheiten
beim Autokauf sollten Sie vor
Vertragsabschluss unbedingt ju-
ristischen Rat einholen: Die AK
Konsumentenschützer
helfen
gern unter Tel. 0800/22 55 22
– 1818.
Foto:contrastwerkstatt/Fotolia.com
dass diese nicht schon beim Verkauf be-
standen haben. Nach dieser Frist muss
der Kunde beweisen, dass der Mangel
schon ursprünglich bestanden hat.
• Beim Kauf vom Händler gilt die Ge-
währleistung 2 Jahre ab Übergabe.
Ein vertraglicher Gewährleistungs-
ausschluss des Händlers gegenüber
Konsumenten ist nicht wirksam.
Son-
derfall Gebrauchtwagen:
Für Autos,
bei denen die Erstzulassung mehr als
ein Jahr zurück liegt, kann ein Händ-
ler mit dem Kunden die Gewährlei-
stungsfrist bis auf 1 Jahr verkürzen.
Dies ist aber ausdrücklich zu verein-
baren.
• Beim Kauf von Privat gilt die Gewähr-
leistungsfrist ebenso 2 Jahre. Aller-
dings kann sie vom privaten Verkäufer
vertraglich ausgeschlossen werden.
Deshalb Kaufvertrag prüfen!
Garantie
Eine Garantie ist die freiwillige vertrag-
liche Zusage des Garantiegebers, imGa-
rantiezeitraum für bestimmte Defekte
einzustehen. Bei Autos gilt vielfach eine
Herstellergarantie, die meist von der
Einhaltung der Serviceintervalle abhän-
gig gemacht wird. Für Gebrauchtwagen
können Garantieversicherungen abge-
schlossen werden.
Werden für Gebrauchte hohe An-
zahlungen verlangt, speziell im In-
ternet, sollte man skeptisch sein. Die
AK Experten sind immer wieder mit
Betrügereien befasst, bei denen Geld
gefordert wurde – für Autos, die es gar
nicht gibt!
<<
Foto:Karin&UweAnnas/Fotolia.com
AK BROSCHÜRE
So wird Eigentum
zum Wohntraum
O
b Wohnung oder Haus im
Grünen: Sich Eigentum zu
schaffen, ist für viele Arbeitneh-
mer nicht nur einer der größten
Wünsche, sondern gleichzeitig
auch das wohl wichtigste und
größte Geschäft in ihrem Leben.
Aber der Weg dorthin kann
nicht nur mühselig und steinig
sein, er ist auch gepflastert mit
allerlei Tücken und Fallen, in die
Vertrauensselige oder Uninfor-
mierte nur allzu leicht tappen
können.
Experten-Rat.
Deshalb haben
die Wohnrechtsexperten der
AK Tirol die Broschüre „Tipps
für den Wohnungskauf – Das ist
zu beachten“ zusammengestellt.
Sie enthält alle wichtigen Infos,
die für den Kauf der eigenen vier
Wände bedeutsam sein können.
Von Ratschlägen für die Suche
nach der Traum-Immobilie mit
und ohne Makler über die Finan-
zierung bis hin zum Kaufvertrag
inklusive einer praktischen über-
sichtlichen Check-Liste.
Gut informiert.
Schließlich
sollten Interessenten nicht nur
die Risiken kennen, die sowohl
beim Kauf von neuen, als auch
von gebrauchten Wohnungen
bestehen, sondern auch die fi-
nanziellen Belastungen, die auf
sie zukommen. Zudem wird in
der ersten Begeisterung oft
gar nicht überlegt, ob das Ob-
jekt überhaupt dem Bedarf ent-
spricht.
Dabei gilt es z. B. Wohnungs-
größe und Ausstattung, aber
auch den Wohnort und dessen
Infrastruktur, die Anbindung an
das öffentliche Verkehrsnetz
und die Entfernung zum Arbeits-
platz zu berücksichtigen.
Anfordern.
Die AK Broschüre
„Tipps für den Wohnungskauf“
ist kostenlos erhältlich als Down-
load auf
oder
unter der Hotline 0800/22 55
22 – 1731. Für Fragen stehen
die AK Wohnrechtsexperten
unter 0800/22 55 22 – 1718
bereit.
Betrüger im netz
„Billige“ Masche
mit Wohnungen
V
erlockend klingen außerge-
wöhnlich billige Mietwoh-
nungen in Innsbruck, die derzeit
über Internet-Plattformen ange-
priesen werden. Nimmt ein Inte-
ressent aber Kontakt auf, wird
er aufgefordert, vorab Geld zu
überweisen. „Lassen Sie sich kei-
nesfalls darauf ein“, warnen die
AK Experten. „Oft stehen dahin-
ter Betrüger, die Geld für Woh-
nungen verlangen, die es gar
nicht gibt!“ Ein mögliches Indiz
dafür ist, wenn der vermeintliche
Vermieter auf eine eMail in mise-
rablem Englisch antwortet.
Deshalb: Keinesfalls vorab Geld
überweisen, ohne über die Per-
son des Vermieters Bescheid zu
wissen und ohne die Wohnung
besichtigt sowie einen schrift-
lichen Vertrag erhalten zu haben!
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