Tiroler Arbeiterzeitung - page 4

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THEMA:
GUT ZU WISSEN
Nr. 67, Oktober 2014
Auf
Maturareise
Gut informiert.
Bei den organisierten Events
haben Schüler natürlich auch Rechte.
E
ndlich Party pur! – Wieder
ziehen Werber durch die Klas-
sen, um Schülern Maturareisen
schmackhaft zu machen. Doch derar-
tige Groß-Veranstaltungen geben im-
mer wieder auch Anlass zu Beschwer-
den.
Ob ihr nun plötzlich in ein Hotel
anstatt zur coolen Clubanlage gebracht
werden sollt oder in einen anderen
Urlaubsort, oder ob sich die Reisezeit
verschiebt: Einseitige Änderungen
nach Vertragsabschluss durch den Ver-
anstalter sind nur unter – sehr engen
– gesetzlichen Grenzen zulässig. Preis-
änderungen müssten schon im Vertrag
entsprechend vorgesehen und defi-
niert sein. Änderungen der Leistung
sind nur zulässig, wenn sie geringfügig
und sachlich gerechtfertigt sind. Bei
wesentlichen Änderungen kann man
die Einhaltung des Vertrages verlangen
oder kostenlos zurücktreten.
Weitere Infos findet ihr im
Matura-
reisen-Merkblatt
der AK Konsumen-
tenschützer (siehe oben).
<<
MATURAREISEN
AK Merkblatt im Internet
M
it bunten Prospekten und tollen Videos
machen Anbieter von Maturareisen in
Tirols Schulen Lust auf mehr. Doch die Tü-
cken liegen meist in den Vertragsdetails. Des-
halb haben die AK Konsumentenschützer im
Merkblatt „Vorsicht Fallen bei Maturareisen!“
die wichtigsten Infos und Tipps für Schüler
zusammengefasst. Auf ak-tirol.com steht das
Merkblatt kostenlos zum Herunterladen be-
reit, mit ihm seid ihr für verschiedenste Fragen und gegen Probleme
gerüstet – von A wie AGB über S wie Storno bis Z wie Zeitdruck. Telefo-
nisch sind die AK Experten unter 0800/22 55 22 – 1818 erreichbar.
Kritik im Internet:
Hotelier drohte mit Klage
AK Erfolg.
Zum Glück konnte eine Tiroler Familie die miesen Zustände in ihrem Kärntner
Urlaubs-„Domizil“ belegen. So blitzte der Hotelier mit seinen Forderungen rasch ab.
R
iesig hatte sich eine Tiroler Fa-
milie auf ihren Kärnten-Urlaub
gefreut. Ihr Hotel hatten sie im
Internet gefunden samt Bildern von ei-
ner schönen gepflegten Anlage am See-
ufer. Doch ihr Aufenthalt wurde durch
viele Mängel gehörig verpatzt.
Gleich bei der Ankunft war klar, dass
die Fotos veraltet sind. Das Hotel wirkte
außen und innen heruntergekommen,
am Badesteg bestand akute Verletzungs-
gefahr durch zahlreiche herausragende
rostige Nägel und notdürftig zusam-
mengeflickte Anlagen. Zudem wurden
den Gästen eine nicht funktionierende
Warmwasserzuleitung, vergilbte Ein-
richtungsgegenstände und Hygiene-
mängel zugemutet.
Essen? Nein, danke!
Weil die
Mahlzeiten stets völlig versalzen, teil-
weise sogar ungenießbar waren, musste
die Familie trotz gebuchter und bezahl-
ter Halbpension immer öfter auswärts
essen gehen – und traf in den umlie-
genden Restaurants andere Gäste ihres
Hotels! Kurz und gut: Die Diskrepanz
zwischen Beschreibung im Internet und
tatsächlicher Leistung war gewaltig.
Als es dann noch zu Eingriffen in die
Privatsphäre kam, als etwa der Hotelier
die Tochter der Familie beim Internet-
surfen über das Hotel-WLAN störte
und ihr „Cybersex“ mit ihrem Freund
unterstellte, reichte es den Tirolern end-
gültig. Sie brachen den Urlaub ab und
schrieben im Internet auf holidaycheck.
de eine negative, aber den Tatsachen
entsprechende Hotelkritik. Prompt er-
hielten sie ein Schreiben vom Anwalt
des Hoteliers mit der Aufforderung, den
negativen Eintrag sofort zu widerrufen
und obendrein das Honorar von 180
Euro zu bezahlen.
Hilfesuchend wandten sie sich an die
AK Tirol. Nach Intervention und der
Androhung rechtlicher Schritte ließ der
Hotelier schließlich alle Forderungen
fallen und erklärte, das Anwaltshonorar
selbst zu bezahlen.
Das gilt:
Grundsätzlich steht jedem
frei, auf Bewertungsportalen auch kri-
tische Kommentare zu Unternehmen
oder Dienstleistungen abzugeben, so-
fern diese wahrheitsgemäß sind.
Aber niemand muss sich ungerecht-
fertigte Kritik, bewusst falsche Unter-
stellungen oder gar Beschimpfungen
gefallen lassen. Betroffene haben das
Recht, auch mit gerichtlicher Hilfe
Unterlassung zu fordern, und können
allenfalls auch Schadenersatz wegen
Kreditschädigung verlangen.
Tipp für Konsumenten:
Si-
chern Sie sich beim Veröffentlichen
wahrheitsgemäßer negativer Äuße-
rungen nach Möglichkeit zusätzlich ab.
Achten Sie darauf, dass Sie diese auch
belegen können! Die Tiroler Familie
konnte sämtliche Erlebnisse entspre-
chend bezeugen: Sie hatte Fotos von
den Gegebenheiten vor Ort, zudem
wurden viele andere negative Bewer-
tungen für dieses Hotel recherchiert.
Und damit waren die Forderungen des
Hoteliers rasch abgewehrt.
<<
Ärger im Restaurant.
Wenn Kritik, etwa am Essen, gerechtfertigt ist, darf sie auch ins Netz gestellt werden.
Plötzlich sind
die
Daten Wolke
Cloud Computing.
Gelangen persönliche Daten in fremde Hände,
drohen Gefahren. Dessen sollten sich Nutzer bewusst sein.
D
ie
Unterhaltungselektronik
scheint vom „Cloud Com-
puting“, dem „Rechnen in
der Wolke“, erfasst zu sein. Dabei hat
der Nutzer seine Daten und/oder Pro-
gramme nicht mehr lokal auf PC oder
anderem Endgerät gespeichert, son-
dern auf einem Server – einer virtuellen
Cloud – irgendwo auf der Welt.
Das kann Vorteile haben. Zum Beispiel,
dass man seinen USB-Stick bzw. Da-
tenträger nie mehr mitnehmen muss.
Selbst im Urlaub kann man mit den
gewohnten Programmen arbeiten und
hat Zugriff auf alle Dokumente, Fotos
und Videos – jederzeit und überall auf
der Welt.
Risiken.
Doch die Nachteile sind
gravierend. Daten können in fremde
Hände gelangen, auf fremden Servern
für immer gespeichert und sogar dem
eigenen Zugriff entzogen werden. Und:
Sie können noch Jahre später immer
wieder im Netz auftauchen.
Internet vergisst nicht!
Wenn persönliche Dokumente, Fotos
oder Videos plötzlich an fremden Orten
im Internet vervielfältigt auftauchen,
ist das ärgerlich, mitunter existenzbe-
drohend. Dass dies vorkommt, belegen
massenweise gehackte eMail-Accounts
oder erfolgreiche Hackerattacken auf
bestens gesicherte Server von Unterneh-
men, Regierungen oder Geheimdiens-
ten. Erfahrungen mit Facebook zeigen,
dass der Lösch-Button nur den Zugriff
auf ein Video oder Bild verhindert. Die
Daten aber bleiben gespeichert. Wie
lange, weiß niemand!
Deshalb:
• Im Zweifel lokal speichern.
• Geiz ist geil! Auch in sozialen Netzwer-
ken sehr sparsam mit dem Hochladen
sein.
• 100prozentig geschützt sind nur Da-
ten, die man erst gar nicht bekannt
gibt.
<<
Cloud & Co. voll Risiko.
Ganz sicher sind nur Daten, die man nicht bekannt gibt.
Foto:MinervaStudio/Fotolia.com
Wenn der Urlaub
ein Reinfall war
I
mmer wieder kehren Konsu-
menten enttäuscht aus dem
Urlaub zurück. Das zeigt eine AK
Auswertung von 153 Reisebe-
schwerden, die von Mitte Juni bis
Mitte Juli beim VKI eingingen. 39
% der Betroffenen hatten eine
Pauschalreise gebucht, zwei Drit-
tel online.
Fast jeder Vierte erkundigte sich
aufgrund politischer Unruhen bzw.
Hochwasserlage über kostenlose
Reisestornos oder Umbuchungen.
22 % klagten über Mängel –
vom desolaten Zimmer bis hin
zu Lärm. Jeder Fünfte ärgerte
sich wegen gestrichener bzw.
stark verspäteter Flüge. Dennoch
verweigerten viele Airlines Ent-
schädigungsleistungen nach der
Fluggastrechte-Verordnung unter
Hinweis auf technische Gebrechen.
Auch beschädigtes Gepäck war
ein Thema sowie intransparente
Preisangaben auf Online-Portalen
bzw. Leistungsänderungen kurz
vor Abreise.
Deshalb:
• Nach der Rückkehr Preisminde-
rung schriftlich und per Einschrei-
ben geltend machen. Es besteht
Anspruch auf Bargeld-Ersatz
(Musterbrief und „Frankfurter Ta-
belle“ auf
).
• Schadenersatzanspruch für ent-
gangene Urlaubsfreude besteht
bei erheblichen vom Reiseveran-
stalter verschuldeten Mängeln.
• Reisemängel vor Ort beanstan-
den und mit Fotos, Zeugen, Vi-
deos etc. dokumentieren.
REISERECHT
Foto: vege/Fotolia.com
Bei Fragen und Problemen helfen
die AK Konsumentenschützer unter
0800/22 55 22 – 1818.
!
Foto:YuriArcurs/Fotolia.com
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