Tiroler Arbeiterzeitung - page 7

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THEMA:
Recht & Geld
Rechnen Sie sich aus,
was Ihnen unser
Steuermodell bringt:
mehrnetto.arbeiterkammer.at
Die Belastungen werden immer höher -
warum sollen immer wir Arbeitnehmer
alles finanzieren? Wir fordern:
GERECHTIGKEIT MUSS SEIN
VOM LOHN BLEIBT IMMER WENIGER.
Nr. 67, Oktober 2014
Das lange
Warten auf das Geld
F
ür Beschäftigte ist es besonders
ärgerlich, wenn sie ihren Lohn
bzw. ihr Gehalt nicht rechtzeitig
oder nicht vollständig ausbezahlt be-
kommen. Fixkosten müssen beglichen
werden, und ein Minus am Konto ist
extrem teuer.
Lohn am Monatsende.
Bei An-
gestellten wird üblicherweise von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, die
Zahlung für den Schluss eines jeden
Kalendermonats zu vereinbaren.
Arbeiter haben das Entgelt bei stun-
denweiser Entlohnung am Schluss
jeder Kalenderwoche, bei einer nach
Monaten bemessenen Entlohnung am
Ende eines jeden Kalendermonats zu
erhalten. Bei Arbeitern ist es jedoch
zulässig, durch Kollektivvertrag oder
Arbeitsvertrag einen anderen Fällig-
keitszeitpunkt zu vereinbaren. Aber
der Arbeitsvertrag darf keine spätere
Lohnzahlung festlegen, als der Kollek-
tivvertrag.
Zahlungsverzug.
Wurde der Lohn
zum Fälligkeitstermin nicht gezahlt,
können Sie den Arbeitgeber zunächst
mündlich zur Zahlung auffordern.
Bleibt das erfolglos, dann sollte dem
Arbeitgeber ein eingeschriebener
Mahn­brief mit einer Zahlungsfrist von
14 Tagen geschickt werden. Hilft auch
das nichts, am besten sofort mit den
Experten der Arbeiterkammer in Ver-
bindung setzen.
Abrechnung.
Jeder Arbeitnehmer
muss steuerrechtlich spätestens mit der
jeweiligen monatlichen Lohnzahlung
eine monatliche Lohnabrechnung er-
halten. Eine Lohnabrechnung hat die
verrechneten Ansprüche (wie etwa
Lohn/Gehalt, geleistete Überstunden,
Urlaubszuschuss, Weihnachtsremune-
ration, ...) sowie die vorgenommenen
Abzüge (Sozialversicherungsbeiträge,
Steuer) zu enthalten. Dem Arbeitneh-
mer muss klar sein, welche Leistungen
der Arbeitgeber berücksichtigt hat.
Kontrolle.
Jeder Beschäftigte sollte die
monatliche Lohnabrechnung kontrol-
lieren, um festzustellen, ob alle zuste-
henden Ansprüche berechnet wurden.
Eventuell fehlende Entgeltbestandteile,
wie etwa Mehr- oder Überstunden,
müssen beim Arbeitgeber rechtzeitig
eingefordert werden. Denn oft finden
sich in Arbeitsverträgen oder Kollek-
tivverträgen
Verfallsbestimmungen,
wonach offene Ansprüche innerhalb
weniger Wochen oder Monate (sehr oft
nur drei Monate) geltend gemacht oder
sogar eingeklagt werden müssen (siehe
Beitrag rechts).
Wird das
Arbeitsverhältnis beendet
,
ist ebenfalls eine Lohnabrechnung (=
Endabrechnung) auszufolgen. Die Fäl-
ligkeit der Abrechnung ist grundsätzlich
der Tag der Beendigung. In der Praxis
kann es vorkommen, dass die Endab-
rechnung einige Tage nach Beendigung
ausgestellt und zugesandt wird.
<<
Pünktlich.
Wenn Lohn bzw. Gehalt nicht pünktlich am Konto sind, kommt so
mancher Arbeitnehmer in Bedrängnis.
B
ei Erhalt einer ordnungsge-
mäßen Lohnabrechnung ist
die rechtzeitige Kontrolle not-
wendig, um fehlenden Lohn oder
ausstehendes Gehalt erfolgreich
einfordern zu können. Oft finden
sich in den Arbeitsverträgen
oder Kollektivverträgen Verfalls-
bestimmungen, wonach offene
Ansprüche innerhalb weniger
Wochen oder Monate gegen-
über dem Arbeitgeber geltend
gemacht oder sogar eingeklagt
werden müssen.
Es ist ratsam, offene Ansprü-
che immer schriftlich geltend zu
machen. Am besten geschieht
das mit einem eingeschriebenen
Brief. So ist im Streitfall auch
ein Nachweis möglich. Falls der
Arbeitgeber keine ordnungsge-
mäße Lohnabrechnung übermit-
telt, kann er sich in keinem Fall auf
diverse Verfallsbestimmungen
berufen. 
Innerhalb von 3 Jahrenmüssen
aber sämtliche offenen Ansprü-
che gerichtlich geltend gemacht
werden, da sie sonst verjähren!
E
in Extra im Börsel kann
vor Weihnachten jeder
gut gebrauchen. Aber wie
schaut es aus bei Teilzeit-
bzw. geringfügig Beschäf-
tigten? Bekommen sie auch
Sonderzahlungen, wie Weih-
nachts- und Urlaubsgeld? Die
Antwort in Kürze: Sieht der anzuwendende Kollektivvertrag
Sonderzahlungen vor, oder werden diese sonst im Betrieb
bezahlt, dann stehen diese auch den Teilzeitbeschäftigten
und damit auch den geringfügig Beschäftigten im anteiligen
Ausmaß zu. Auskünfte dazu unter 0800/22 55 22 -1414.
D
ie Mitglieder fühlen sich
in ihrer AK bestens
aufgehoben und wissen die
Vorzüge zu schätzen: Kompe-
tente Beratung, gutes Service
und gezielte Interessenarbeit
machen die AK Tirol zum ver-
lässlichen Partner in der Ar-
beitswelt und in allen Lebensbereichen: Egal, ob im Arbeits-,
Sozial-, Konsumenten- oder Steuerrecht, in Wirtschafts-, Ju-
gend- oder Bildungsfragen, in Innsbruck oder in den Bezirken.
Einfach vorbeikommen oder anrufen unter der kostenlosen
Hotline 0800/22 55 22.
V
iele Mitarbeiter werden
auf Basis freier Dienst-
verträge oder Werkverträge
beschäftigt. Aber Nutznießer
sind vor allem die Arbeitgeber,
die sich z. B. Sonderzahlungen
sparen. Alle Infos zu atypischen
Beschäftigungsformen und zu
den Unterschieden zum klassischen Arbeitsverhältnis fin-
den Sie in der neuen AK Broschüre „Der freie Dienstver-
trag – Arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche
Grundlagen“, kostenlos erhältlich unter 0800/22 55 22
– 1432 oder als Download auf
Kontrolle und
Verfallsfristen
Reagieren.
Immer wieder müssen sich Beschäftigte mit offenem Lohn bzw. nicht bezahlten Überstunden
herumschlagen, oder sie bekommen keine Abrechnung. Hier gibts Experten-Tipps, wie man zu seinem Geld kommt.
Geld für Geringfügige
Schutz in allen Lebenslagen
Der freie Dienstvertrag
NEUER FALTER
Wenn der Lohn
gepfändet wird
V
iele Notlagen können in
eine Lohnexekution mün-
den. Das sorgt bei Betroffenen
oft für Verzweiflung und viele of-
fene Fragen. Was vom Einkom-
men übrig bleiben muss, und
was bei der Berechnung des
unpfändbaren Freibetrags be-
rücksichtigt wird, erklären AK
Experten im neuen Falter „Lohn-
pfändung – Wichtige Bestim-
mungen bei der Lohnexekution“.
Ein Überblick veranschaulicht,
wie etwa Sachleistungen bewer-
tet oder Sonderzahlungen der
Pfändung unterworfen werden.
Der Falter kann kostenlos ange-
fordert werden unter der Hot-
line 0800/22 55 22 - 1432
oder herunterzuladen auf www.
ak-tirol.com. Betroffene sollten
sich möglichst persönlich bera-
ten lassen.
Foto:Karin Jähne/Fotolia.com
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3 MONATE BIS 3 JAHRE
Foto: istockphoto.com
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