Tiroler Arbeiterzeitung - page 2

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THEMA:
WOHNEN & MIETE
Nr. 68, November 2014
Foto:acuta-images/Fotolia.com
Kampf dem
Schimmel
Richtig lüften und heizen.
Schlechtes Raumklima ist der beste
Nährboden für Schimmel. Dagegen helfen einfache Maßnahmen.
U
m Himmels Willen, Schim-
mel! Mit der kalten Jahreszeit
wird der Pilzbefall wieder ver-
mehrt zum (Streit-)Thema. Er macht
sich nicht nur mit unansehnlichen Fle-
cken bemerkbar, seine Sporen in der
Raumluft sind auch noch gesundheits-
schädlich.
Doch nicht immer sind Baufehler
die Ursache, sehr oft wird die Bildung
von Schimmelpilzen durch schlechtes
Raumklima begünstigt. Und dagegen
lässt sich ganz einfach vorbeugen.
• Die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung
sollte 60 % auf Dauer nicht über-
schreiten.
• Weil die Entstehung von Schimmel-
pilzen sehr eng mit Temperatur und
Feuchtigkeit in Innenräumen zusam-
menhängt, ist richtiges Lüften extrem
wichtig. Jetzt imWinter ist Stoßlüften
angesagt, drei bis vier Mal täglich für
je 5 bis 10 Minuten. Dazu die Fen-
ster ganz öffnen, nur so wird feuchte
Innenraum- durch Frischluft ausge-
tauscht, und die relative Luftfeuchtig-
keit sinkt. Bei längerer Abwesenheit
untertags reicht Stoßlüften morgens
und abends.
• Werden Räume zum Wäschetrocknen
genutzt, noch öfter lüften! Zimmer-
tür geschlossen halten, damit sich der
Dampf nicht in der ganzen Wohnung
verteilt (gilt auch für Bad, Dusche und
beim Kochen).
• Feuchtigkeit kondensiert am ehesten
an kalten Flächen, wie Außenwän-
den oder in Bodennähe. Deshalb da-
rauf achten, dass die Frischluft an alle
feuchten Stellen gelangen kann und
diese nicht verdeckt werden.
• Auf Luftbefeuchter verzichten. Sie er-
höhen die Luftfeuchtigkeit und sind
an Heizkörpern eine Brutstätte für
Bakterien und Pilze.
• Räume trotz hoher Energiepreise aus-
reichend (ca. 20 Grad) beheizen.
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Schimmelbefall
hängt eng zusammen mit Temperatur und Luftfeuchtigkeit.
AK fordert faire
Mietzinsbeihilfe
Betriebs- und Heizkosten
sollen künftig als
Wohnungsaufwand berücksichtigt werden.
D
as teure Wohnen ist ein zen-
trales Thema für die AK Ti-
rol. Zuletzt befasste sich die
Vollversammlung mit dringenden
Reformen bei der Mietzinsbeihilfe des
Landes. „Obwohl viele darauf ange-
wiesen sind, fallen immer mehr Tiro-
ler aufgrund der Bestimmungen durch
den Rost“, betont AK Präsident Erwin
Zangerl.
Derzeit richtet sich die Mietzins-
beihilfe nach Haushaltsgröße und Fa-
milieneinkommen und wird gewährt,
wenn der anrechenbare Wohnungs-
aufwand die zumutbare Wohnungs-
aufwandsbelastung übersteigt. Der
Haken ist, dass Betriebs- und Heiz-
kosten dabei nicht anerkannt werden,
obwohl sie für viele kaum leistbar
sind. „Deshalb fordert die AK Tirol,
dass künftig auch Betriebs- und Heiz-
kosten mitberücksichtigt werden“, so
Zangerl.
Und es gibt weitere Baustellen: So
müsse das Land endlich den gestie-
genen Mieten gerecht werden und
die Fördersätze prüfen und anpassen.
Derzeit werden als Wohnungsaufwand
maximal 3,50 Euro pro m² förderbarer
Nutzfläche berücksichtigt (auf Antrag
bis zu 5 Euro pro m²), egal, wieviel die
Miete tatsächlich ausmacht.
Verlierer sind zudem alle, die Aus-
gleichzulagen erhalten. An sich sollten
diese den Pensionsbeziehern ein Min-
desteinkommen sichern. Das Gegen-
teil ist der Fall: Weil eine gesetzliche
Erhöhung der Ausgleichszulage auf
das Familieneinkommen angerechnet
wird, führt dies in der Regel zum Sen-
ken der Mietzinsbeihilfe.
Die AK Vollversammlung fordert
von der Landesregierung und dem zu-
ständigen Landesrat rasche Reformen.
Damit Wohnen nicht noch mehr zum
Luxus wird.
<<
F
ürs wohlig warme Zuhause müssen
die Tiroler Beschäftigten und ihre
Familien tief in die Tasche greifen. Deutlich
zeigt sich das dann bei der Heizkosten-
abrechnung. Wer mehr verbraucht, soll
auch mehr bezahlen. Dieses Prinzip steht
zwar hinter dem Abrechnungsgesetz,
doch so einfach, wie es sich anhört, ist es
leider oft nicht: Damit Sie nicht draufzahlen, sollten Sie die Details nachle-
sen in der neuen AK Broschüre „Heizkostenabrechnung“. AK Mitglieder
können sie unter 0800/22 55 22 – 1731 kostenlos anfordern oder ganz
einfach herunterladen auf
D
ie Betriebskostenabrechnung ist
für viele Konsumenten nur schwer
durchschaubar: Was sind Betriebsko-
sten, und was sind keine? Wo können
sich Fehler verstecken, und was sollte
man beachten? Die AK Broschüre
„Betriebskostenabrechnung“ gibt einen
verständlichen Überblick anhand von
detaillierten Beispielen. So werden etwa einzelne Betriebskosten, der
Betriebskostenschlüssel und häufig vorkommende Gesetzwidrigkeiten
erklärt. Für AK Mitglieder einfach kostenlos anzufordern unter Telefon
0800/22 55 22 – 1731 oder herunterzuladen auf
Heizkostenabrechnung prüfen
Betriebskosten unter der Lupe
Paragraphendschungel.
Beim Kauf einer neuen Wohnung gibt es viel zu bedenken.
Bei Neubau Ärger
mit Hausverwaltung
Auf Jahre gebunden.
Beim Kauf einer neuen Wohnung von einem
Bauträger geht es unter anderem auch um das Thema Hausverwaltung.
W
er von einem Bauträger
eine neue Wohnung kauft,
ist einem wahren Para-
graphendschungel ausgesetzt. Der meist
rechtsunkundige Konsument ist neben
zahlreichen anderen Details auch mit
folgenden Regelungen konfrontiert:
„Der Käufer erteilt dem Bauträger
den Auftrag und die Vollmacht, die
Wohnhausanlage für die nächsten fünf
(oder drei) Jahre ab Rechtskraft der
Benützungsbewilligung zu verwalten.
Dies beinhaltet auch das Recht, die
Verwaltung zu den gleichen Bedin-
gungen an einen befugten Verwalter
weiterzugeben.“
Zugegeben, beim Kauf einer noch zu
errichtenden Wohnung hat man meist
anderes zu tun, als an die Hausverwal-
tung zu denken. Treten allerdings nach
dem Einzug Mängel z. B. an Allge-
meinflächen auf, stellt man fest, dass
man von der Hausverwaltung nicht viel
Unterstützung erwarten kann.
Gewährleistungsansprüche sind in­
nerhalb von drei Jahren ab Bezug ge-
genüber dem Bauträger geltend zu ma-
chen. Ein Interessenskonflikt entsteht,
WOHNEN IN TIROL
Teures Pflaster
E
ine Rückkehr zur Normalität re-
gistrierte die Plattform Immobili-
enscout24 bei den Wohnungskosten
im ersten Halbjahr 2014. Allerdings
nur für Österreich, für Tirol gilt dies
nur bedingt: Neuwertige Eigentums-
wohnungen stiegen gegenüber 2013
um 12 % im Preis, in Innsbruck um
13 %. Im Bezirk Kufstein gab es bei
gebrauchten Einfamilienhäusern ein
Plus von 18 %, bei Grundstücken plus
10 %. Zwar sanken neue Häuser in
Kitzbühel um 17 % im Preis, dafür
stiegen gebrauchte um 7 %.
AK BROSCHÜRE
SCHAU GENAU
Foto:Karin&UweAnnas/Fotolia.com
weil der Bauträger selbst oder ein ihm
nahestehendes Unternehmen das Ob-
jekt für die kommenden Jahre verwal-
tet. Die Verwaltung will weder dem
Auftraggeber, noch sich selbst zu nahe
treten. Häufig verlaufen die Ansprüche
der Käufer im Sand und nichts passiert.
Zu wenig Schutz.
Die Gerichte
sehen darin bisher keinen Verstoß ge-
gen zwingende gesetzliche Regelungen
des Wohnungseigentumsgesetzes. Be-
gründet wird dies damit, dass die Woh-
nungseigentümer dem Verwalter ohne-
dies immer Weisungen erteilen können.
Ein pflichtwidrig handelnder Verwalter
kann auch jederzeit abberufen werden.
Weiters wird argumentiert, dass es
bereits vor Übergabe aller Wohnungen
eine Verwaltung braucht. Wichtige Vor-
kehrungen, wie Stromlieferungsverträ-
ge, Versicherungsverträge, Reinigungs-
und Winterdienste etc. sind zu treffen.
Die Lehre allerdings sieht das Pro-
blem schon länger differenziert. Die
Käufer sind mit solchen Vertragsklau-
seln zu wenig geschützt. Man ist defi-
nitiv der Entscheidung des Bauträgers
ausgeliefert und damit fremdbestimmt.
Die Wohnungseigentümer müssen
sich für eine Abberufung des Hausver-
walters wegen grober Pflichtverletzung
an die Gerichte wenden. Viele schreckt
dies natürlich ab. Sinnvoller und prak-
tikabler erscheint es wohl, in diesem
Zusammenhang eine klare Regelung in
das Wohnungseigentumsgesetz aufzu-
nehmen.
Neuregelung.
Die Arbeiter-
kammer Tirol fordert daher dringend
eine Klarstellung bzw. Neuregelung
im Wohnungseigentumsgesetz (§ 21
WEG oder 9. Abschnitt „Schutz des
Wohnungseigentumsbewerbers“):
Die Bestellung der Hausverwaltung
durch den Bauträger ist zeitlich zu be-
fristen, jedoch nicht auf fixe Jahre. Je-
denfalls bis zu dem Zeitpunkt, zu dem
die Wohnungseigentümer selbst durch
Beschluss entscheiden, wer ihr Hausver-
walter sein soll.
Geduld wird man dafür allerdings
aufbringen müssen, vor allem wenn
man beobachtet, wie „zügig“ der Ge-
setzgeber an jahrelangen Baustellen im
Mietrecht arbeitet… Aber die Hoff-
nung stirbt zuletzt!
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