Tiroler Arbeiterzeitung - page 12

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THEMA:
GELD & SPAREN
Karge Nachkriegsjahre
in Tirol
Vom Hunger zum Überfluss.
Es ist keine 70 Jahre her, seit im Nachkriegs-Tirol die Lebensmittel
rationiert wurden. Knapp 1.400 kcal und weniger wurden den Menschen pro Tag zugeteilt.
Nr. 68, November 2014
AK Tiroler Arbeiterzeitung – AK Aktuell
Zeitung für Arbeit und Konsumentenschutz der
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol.
Medieninhaber und Herausgeber:
Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Tirol, 6020
Innsbruck, Maximilianstraße 7 |
Redaktion:
Dr. Elmar Schiffkorn, Mag. Christine Mandl,
Gertraud Walch |
Fotos:
AK,
,
|
Druck:
Intergraphik
GmbH, 6020 Innsbruck, Ing. Etzelstraße 30
Offenlegung gemäß Mediengesetz, § 25
(2): Kammer für Arbeiter und Angestellte für
Tirol, 6020 Innsbruck, Maximilianstraße 7;
Präsident: Erwin Zangerl; Aufgabenstellung:
Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer; Die Blattlinie entspricht
jenen Grundsätzen, die im Arbeiterkam-
mergesetz 19
92 BGBl. Nr. 626/1991 idgF
festgehalten sind.
Die von der AK Tirol angebotenen Leistungen kommen
ausschließlich ihren Mitgliedern zugute. Soweit
personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form
angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer
in gleicher Weise.
Fleischlose Tage.
1947 mussten die Tiroler mit 400 Gramm Fleisch pro Monat auskommen. Heute ist es das 175-Fache.
D
er Krieg geht, der Hunger
bleibt“ lautet ein Sprichwort,
das auch in Tirol leidvoll erlebt
wurde. Bei uns dauerte die Lebensmittel-
bewirtschaftung nach dem 2. Weltkrieg
noch fast acht Jahre bis Frühjahr 1953.
Auch 1952 gab es „Fleischlose Tage“, an
denen es in Metzgereien und Restaurants
Fleisch weder zu kaufen, noch zu essen
gab. Die Kalorienzuteilung pro Tag lag
bis Februar 1948 oft unter 1.400 kcal,
gleich nach dem Krieg sogar für Monate
unter 1.000 kcal. Im Sommer 1947 (Gra-
fik) wurden z. B. pro Kopf und Monat
(vier Wochen) 400 Gramm Fleisch zuge-
teilt. Das entspricht etwa dem Konsum
in Bangladesch. In Tirol dagegen sind es
heute geschätzte 60 bis 70 Kilo (miter-
fasst sind Verzehr vonTouristen, Tiernah-
rung etc.). So radikal änderten sich – still
und leise – die Gewohnheiten. Ob aber
jeder Erdbewohner je so viel Fleisch wird
essen können, darf bezweifelt werden!
I M P R E S S U M
Letzte Chance.
Wer für das Jahr 2009 noch keinen Steuerausgleich gemacht hat, kann das noch
bis Ende Dezember erledigen. Fünf Jahre rückwirkend ist das möglich. So gehts ganz einfach.
Steuertipps
zum Jahresende
D
ie Beschäftigten schenken dem Staat
Jahr für Jahr mehr als 100 Millionen
Euro, weil sie keine Arbeitnehmerver-
anlagung machen. Aber es lohnt sich öfter, als
man glaubt.
Wer die Arbeitnehmerveranlagung noch nicht
online macht, kann natürlich jederzeit die Zu-
gangscodes beim Finanzamt beantragen. Hier-
bei hat man den Vorteil, dass im Voraus die zu
erwartende Gutschrift berechnet wird. Das zu-
sätzliche Berechnungsblatt, welches analog zum
Steuerbescheid die genaue Steuerberechnung
ausweist, wird seit geraumer Zeit vom Finanz-
ministerium nicht mehr zur Verfügung gestellt.
Nach Kritik der Arbeiterkammer wurde jedoch
zugesichert, dass dies im kommenden Jahr wie-
der möglich sein soll.
Für wen es sich lohnt
Schwankende Bezüge.
Sie waren nicht
das ganze Jahr durchgehend berufstätig oder
hatten schwankende Bezüge (Präsenz- oder Zi-
vildienst, Karenz, den Wechsel Voll- oder Teil-
zeit, Ende der Lehre etc.)? Dann tragen Sie im
Formular L1 die persönlichen Daten ein und
unterschreiben Sie.
Niedrigverdiener.
Dazu zählt, wer so we-
nig verdient hat, dass keine Lohnsteuer, jedoch
Sozialversicherung abgezogen worden ist (unter
1.190 Euro brutto/Monat). Das trifft vor allem
auf Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter,
Pflichtpraktikanten zu (nicht für Pensionisten
oder freie Dienstnehmer). Tragen Sie einfach
Ihre persönlichen Daten ein, und unterschreiben
Sie. Sie bekommen bis zu 110 Euro Gutschrift
als Negativsteuer. Im Falle des Anspruchs auf
Pendlerpauschale erhöht sich die Gutschrift auf
bis zu 400 Euro.
Schulungen.
Kosten für Aus-, Fortbildung
oder Umschulung zählen zu den Werbungskos­
ten (Formular L1 Punkt 722). Voraussetzung:
Die Kurse verbessern Ihre Kenntnisse im aus-
geübten Beruf oder sind so umfassend, dass Sie
einen Einstieg in eine neue berufliche Tätig-
keit ermöglichen. Fortbildungen zum Erwerb
grundsätzlicher bürotechnischer oder kaufmän-
nischer Kenntnisse sind immer abzugsfähig
(EDV-Einstiegskurs, Buchhalterkurs,…).
Wohnungskauf, Hausbau.
Die Kosten
für den Hausbau oder den Erwerb einer neuge-
bauten Wohnung (Erstbezug!) sind als Sonder-
ausgaben absetzbar (Randziffer 456 im Formu-
lar L1). Als Höchstbetrag werden 2.920 Euro
anerkannt, als Alleinverdiener oder -erzieherin
5.840 Euro. Man kann jedes Jahr die Rückzah-
lung des Darlehens geltend machen (bei Fremd-
währungsdarlehen nur die Zinszahlungen).
Krankheitsfall.
Zu außergewöhnlichen Be-
lastungen zählen Krankheitskosten einschließ-
lich Kosten für Zahnersätze, Zahnspangen, Bril-
len, Linsen, Kurkosten usw. Diese können für
den Steuerpflichtigen selber, den Ehepartner,
wenn dessen Einkommen 11.000 Euro im Jahr
nicht übersteigt, oder die Kinder berücksichtigt
werden. Allerdings fällt ein steuerlicher Selbst-
behalt an, der überschritten werden muss und
bis zu 12 % des Jahreseinkommens ausmacht
(Faustregel ein Bruttomonatsgehalt).
<<
Robert freut sich.
Er hat den Steuerausgleich gemacht, das
hat ihm ein hübsches Sümmchen gebracht. Gerade vor Weih-
nachten eine willkommene finanzielle Aufbesserung.
Für Alleinerzieher
und Pendler
Alleinerzieher, Alleinverdiener.
Alleinstehende, die für mindestens
ein Kind mehr als 6 Monate im Ka-
lenderjahr Familienbeihilfe bezogen
haben, erhalten den Alleinerzieher­
absetzbetrag. Den Alleinverdiener­
absetzbetrag können Sie geltend
machen, wenn Ihr Ehepartner bzw.
Lebensgefährte nicht mehr als
6.000 Euro Jahreseinkommen hat-
te und mind. für ein Kind mehr als 6
Monate die Familienbeihilfe bezogen
wurde. Diese Absetzbeträge stehen
auch bei geringem oder überhaupt
keinem Einkommen zu und werden
vom Finanzamt nach Abgabe des
Formulars L1 ausbezahlt.
Pendler.
Wer zur Arbeit pendelt,
trägt beim Steuerausgleich entwe-
der die kleine oder die große Pend-
lerpauschale ein, sofern dies noch
nicht – oder nicht in voller Höhe –
durch den Arbeitgeber berücksich-
tigt worden ist. Hinweis: Der neue
Pendlerrechner auf der Homepage
des Finanzministeriums ist erst für
Zeiträume ab 1. Jänner 2014 her-
anzuziehen.
DAS IST ZU BEACHTEN
S
penden sind bis zu 10 % des Vorjahres-
einkommens abzugsfähig und zwar u.a.
Spenden an Einrichtungen, die mildtätige
Zwecke erfüllen, zum Zwecke der Entwick-
lungszusammenarbeit, zur Hilfestellung
in Katastrophenfällen, an Umwelt- und
Naturschutzorganisationen, Tierheime,
freiwillige Feuerwehren. Nicht abzugsfähig
sind Spenden, die an Gemeinden für Hochwasserhilfe gespendet wurden,
da diese nicht in der Liste der begünstigten Spendenempfänger aufschei-
nen (
. Mehr Infos in der AK Broschüre „Steuer sparen“,
anzufordern unter
Tel. 0800/22 55 22 – 1480
.
A
ufwendungen für die Betreuung von
Kindern bis zu dem Jahr, in dem das
Kind das 10. Lebensjahr vollendet, sind jähr-
lich bis 2.300 Euro absetzbar, sofern die
Betreuung durch eine Kinderbetreuungsein-
richtung oder durch eine pädagogisch quali-
fizierte Person erfolgt. Absetzbar sind auch
die Verpflegungskosten, das Bastelgeld und
die Ferienbetreuung; nicht hingegen Schulgeld oder Kosten für Nachhil-
fe. Einzutragen auf dem Zusatzformular L1k, wobei Sie nicht vergessen
sollten, den Kinderfreibetrag für Kinder mit Familienbeihilfe geltend zu
machen. Mehr unter
Gutscheine vom
Arbeitgeber
J
etzt vor Weihnachten noch ein
wichtiger Hinweis für manche
Steuerpflichtigen: Der Arbeitgeber
kann Sachzuwendungen als (Weih-
nachts-)Geschenk bis zu einem
Betrag von jährlich 186 Euro steu-
erfrei den Mitarbeitern zukommen
lassen. Häufig werden beispielswei-
se Warengutscheine oder die Au-
tobahnvignette den Dienstnehmern
geschenkt. Betriebsveranstaltungen
sind zusätzlich bis jährlich 365 Euro
steuerfrei.
GUT ZU WISSEN
STEUERLICHE ERLEICHTERUNG
Spenden jetzt absetzen
Kinderbetreuung berücksichtigen
Foto:RobertKneschke/Fotolia.com
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