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Nr. 71, Februar 2015

THEMA:

JUNGE & AUSBILDUNG

E

ndlich das erste eigene Geld zu

verdienen ist für junge Menschen

oft ein ganz dringender Wunsch.

Um neben der Schule zu arbeiten und

Geld zu verdienen, muss man aller-

dings das 15. Lebensjahr vollendet und

die neunjährige Schulp icht beendet

haben. Lediglich Ferial- bzw. P icht-

praktika sowie Lehrverhältnisse können

schon vor dem 15. Geburtstag begon-

nen werden.

Ferialjob.

Ein Ferialjob ist meist ein

kurzfristiges, befristetes Arbeitsverhält-

nis während der Schulferien. Hier gelten

die üblichen gesetzlichen bzw. kollektiv-

vertraglichen Bestimmungen sowie bis

zum 18. Geburtstag die Bestimmungen

des Kinder- und Jugendlichen-Beschäf-

tigungsgesetzes betre end Arbeitszeit,

Entlohnung, etc. Es steht die Arbeits-

leistung im Betrieb und nicht die Aus-

bildung im Vordergrund. Für die An-

meldung zur Sozialversicherung bei der

Krankenkasse ist der Betrieb zuständig.

Um eventuelle arbeitsrechtliche Pro-

bleme zu vermeiden ist es sehr wichtig,

alle Vereinbarungen über Arbeitszeit,

Entlohnung, Dauer des Arbeitsverhält-

nisses etc. imVoraus schriftlich mit dem

Betrieb zu vereinbaren.

Pflichtpraktikum.

Schüler be-

stimmter berufsbildender Schulen

müssen im Rahmen des Lehrplans

ein P ichtpraktikum in einem Be-

trieb absolvieren. Es steht der Lehr-

und Ausbildungszweck und nicht

die Arbeitsleistung im Vordergrund.

Grundsätzlich besteht kein Anspruch

auf Entlohnung und die Arbeitszeit

orientiert sich am Ausbildungszweck.

Dies muss im Einzelfall mit dem Be-

trieb vereinbart werden. Nur weni-

ge Kollektivverträge (Gastgewerbe,

Metallgewerbe) sehen verp ichtende

Regelungen vor. P ichtpraktikanten,

die für ihre Tätigkeit ein Taschengeld

erhalten, müssen vom Betrieb bei der

Krankenkasse zur Sozialversicherung

angemeldet werden. Je nach Höhe

des Taschengeldes tritt eine Voll- oder

Teilversicherung (Geringfügigkeits-

grenze: € 405,98, Stand. 1.1.2015)

ein. P ichtpraktikanten, die für ihre

Tätigkeit kein Taschengeld erhalten,

müssen vom Betrieb nicht bei der

Krankenkasse zur Sozialversicherung

angemeldet werden. Unfallversiche-

rungsschutz besteht ohne Beitrags-

leistung des Dienstgebers durch die

gesetzliche Schülerversicherung nach

dem ASVG bei der AUVA. Sollte

Viele Schüler

wollen sich das Taschengeld aufbessern oder benötigen im Rahmen des Lehrplans ein Pflichtpraktikum.

Erster Lohn,

erster Beruf

Arbeiten neben der Schule:

Wer sich ausreichend informiert, dem bleiben Enttäu-

schungen erspart. Deshalb rechtzeitig Rat bei den AK-Experten einholen!

Hilfreiche Informationen zum

Thema Ferialjob und Pflichtprakti-

kum gibts von den AK Profis beim

Infoabend am

Di, 24. Februar,

18.30 Uhr

, in der

AK Tirol in

Innsbruck

. Dabei verraten Exper-

ten interessante Tipps rund um

Arbeitszeit, Bezahlung, Haftung,

Urlaub und vieles mehr. Anmel-

den unter Tel 0800/22 55 22 –

1566 oder

jugend@ak-tirol.com

Marco ist 16 Jahre alt und lernt

den Beruf des Augenoptikers. Er

befindet sich im 1. Lehrjahr beim

Ausbildungsbetrieb Miller Optik in

Innsbruck. Der Aufgabenbereich

eines Augenoptikers ist vielfäl-

tig und die Tätigkeiten sind ab-

wechslungsreich. Sie umfassen

die Beratung der Kunden bei der

Auswahl von Brillen und anderen

Sehbehelfen sowie die Prüfung der

Sehstärke. Weiters werden die Bril-

lengläser für die Kunden individuell

angepasst, in die Fassungen ein-

gearbeitet und nach einer Beschä-

digung auch wieder fachgerecht

repariert. Darüber hinaus werden

die Kunden bei der Auswahl der

richtigen Kontaktlinsen beraten.

Man muss für diesen Beruf einer-

seits handwerkliches Geschick,

eine gute Fingerfertigkeit, mathe-

matisch-rechnerische Fähigkeiten

sowie technisches Verständnis,

andererseits aber auch Modekom-

petenz und gestalterische Fähig-

keiten mitbringen. Außerdem ist

ein offener Umgang mit den Kun-

den notwendig, um deren individu-

elle Bedürfnisse zu erfüllen. Eine

laufende Weiterbildung ist hierfür

wichtig. Marco erhält firmeninter-

ne Schulungen zu verschiedens-

ten Themen, wie z. B. zu Farblehre

oder Design.

Marco hat sich für diesen Beruf

entschieden, da ihm sowohl der

Umgang mit den Kunden, als auch

die handwerkliche Arbeit Freude

bereiten. Nach Absolvieren der

Lehre kann er das Kolleg für Op-

tometrie an der Privaten Höheren

Technischen Lehranstalt des Lan-

des in Hall besuchen. So kann er

nach der Lehre die Meisterprüfung

sowie die Reife- und Diplomprü-

fung ablegen.

AK

REPORTER

Augenoptikerin

Augenoptiker

Lehrzeit: 3,5 Jahre

Berufsschule für Fotografie, Optik und Hörakustik (Hall in Tirol)

In der Werkstatt misst Marco das Brillen-

glas für die weitere Bearbeitung aus ...

... und bereitet es

für das Schleifen vor.

Ausbilder Hannes erklärt Marco

die Bedienung der Maschinen.

Das Bearbeiten der Gläser von

Hand muss auch gelernt werden!

Hier wird die Sehschärfe

der Kundin ermittelt.

Aus der großen Auswahl muss für den Kunden

die passende Brille gefunden werden.

Kleinere Reparaturen

werden sofort erledigt!

Eigenartige

Lehrausbildung

E

in Autohaus in Tirol hat ganz

eigene Auffassungen, wie

eine gute Ausbildung laufen soll.

Im Verkauf sind vier Lehrlinge

beschäftigt und der Chef selbst.

Das heißt, den Hauptteil des Um-

satzes machen eigentlich dieje-

nigen, die lernen sollen, wie das

mit dem Verkaufen funktioniert.

Prämien gibt es dafür willkürlich,

je nach Laune des Chefs. Um

Engpässe in der Werkstatt ab-

zudecken kam der Lehrherr auf

die Idee, eine „Rotation“ durch

die unterschiedlichen Bereiche

des Unternehmens einzuführen.

So wollte er es auch den Lehrlin-

gen positiv anpreisen. Prinzipiell

ist das eine sehr gute Idee, wenn

der Lehrling den gesamten Be-

trieb kennenlernt und eine umfas-

sende Ausbildung bekommt.

Nur was ein Einzelhandels-

und Bürolehrling monatelang in

einer Autowerkstätte verloren

hat, noch dazu wenn er lediglich

Autoreifen wechselt, den Keller

aufräumt und putzt, das haben

die Lehrlinge bis heute nicht ver-

standen. Im Gegenteil, sie haben

wertvolle Lehrzeit im kaufmän-

nischen Bereich verloren. Aber

die haben die Lehrlinge nicht nur

in der Werkstatt verloren, son-

dern auch bei Angelegenheiten,

die sie für den Chef privat erledi-

gen mussten. Mithilfe der AK Tirol

haben zwei Lehrlinge ihr Lehrver-

hältnis bereits gelöst und werden

weiter vertreten.

SACHEN GIBTS

INFOABEND INNSBRUCK

Arbeiten in

den Ferien

das P ichtpraktikum jedoch keinen

Ausbildungszweck erfüllen, sondern

überwiegend produktiver Tätigkeit

dienen, müssen die Bezahlung und

Anmeldung wie im regulären Arbeits-

verhältnis erfolgen. Das ist im Einzel-

fall zu prüfen.

Bei Fragen zu Ferialjob bzw. P icht-

praktikum stehen die Experten der

Jugendabteilung der Arbeiterkam-

mer gerne zur Verfügung: Hotline

0800/22 55 22 – 1566.

<<

Foto: Kaesler Media/Fotolia.com

Die ganze Story als Film auf ak-tirol.com!