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Nr. 71, Februar 2015
THEMA:
JUNGE & AUSBILDUNG
E
ndlich das erste eigene Geld zu
verdienen ist für junge Menschen
oft ein ganz dringender Wunsch.
Um neben der Schule zu arbeiten und
Geld zu verdienen, muss man aller-
dings das 15. Lebensjahr vollendet und
die neunjährige Schulp icht beendet
haben. Lediglich Ferial- bzw. P icht-
praktika sowie Lehrverhältnisse können
schon vor dem 15. Geburtstag begon-
nen werden.
Ferialjob.
Ein Ferialjob ist meist ein
kurzfristiges, befristetes Arbeitsverhält-
nis während der Schulferien. Hier gelten
die üblichen gesetzlichen bzw. kollektiv-
vertraglichen Bestimmungen sowie bis
zum 18. Geburtstag die Bestimmungen
des Kinder- und Jugendlichen-Beschäf-
tigungsgesetzes betre end Arbeitszeit,
Entlohnung, etc. Es steht die Arbeits-
leistung im Betrieb und nicht die Aus-
bildung im Vordergrund. Für die An-
meldung zur Sozialversicherung bei der
Krankenkasse ist der Betrieb zuständig.
Um eventuelle arbeitsrechtliche Pro-
bleme zu vermeiden ist es sehr wichtig,
alle Vereinbarungen über Arbeitszeit,
Entlohnung, Dauer des Arbeitsverhält-
nisses etc. imVoraus schriftlich mit dem
Betrieb zu vereinbaren.
Pflichtpraktikum.
Schüler be-
stimmter berufsbildender Schulen
müssen im Rahmen des Lehrplans
ein P ichtpraktikum in einem Be-
trieb absolvieren. Es steht der Lehr-
und Ausbildungszweck und nicht
die Arbeitsleistung im Vordergrund.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch
auf Entlohnung und die Arbeitszeit
orientiert sich am Ausbildungszweck.
Dies muss im Einzelfall mit dem Be-
trieb vereinbart werden. Nur weni-
ge Kollektivverträge (Gastgewerbe,
Metallgewerbe) sehen verp ichtende
Regelungen vor. P ichtpraktikanten,
die für ihre Tätigkeit ein Taschengeld
erhalten, müssen vom Betrieb bei der
Krankenkasse zur Sozialversicherung
angemeldet werden. Je nach Höhe
des Taschengeldes tritt eine Voll- oder
Teilversicherung (Geringfügigkeits-
grenze: € 405,98, Stand. 1.1.2015)
ein. P ichtpraktikanten, die für ihre
Tätigkeit kein Taschengeld erhalten,
müssen vom Betrieb nicht bei der
Krankenkasse zur Sozialversicherung
angemeldet werden. Unfallversiche-
rungsschutz besteht ohne Beitrags-
leistung des Dienstgebers durch die
gesetzliche Schülerversicherung nach
dem ASVG bei der AUVA. Sollte
Viele Schüler
wollen sich das Taschengeld aufbessern oder benötigen im Rahmen des Lehrplans ein Pflichtpraktikum.
Erster Lohn,
erster Beruf
Arbeiten neben der Schule:
Wer sich ausreichend informiert, dem bleiben Enttäu-
schungen erspart. Deshalb rechtzeitig Rat bei den AK-Experten einholen!
Hilfreiche Informationen zum
Thema Ferialjob und Pflichtprakti-
kum gibts von den AK Profis beim
Infoabend am
Di, 24. Februar,
18.30 Uhr
, in der
AK Tirol in
Innsbruck
. Dabei verraten Exper-
ten interessante Tipps rund um
Arbeitszeit, Bezahlung, Haftung,
Urlaub und vieles mehr. Anmel-
den unter Tel 0800/22 55 22 –
1566 oder
jugend@ak-tirol.comMarco ist 16 Jahre alt und lernt
den Beruf des Augenoptikers. Er
befindet sich im 1. Lehrjahr beim
Ausbildungsbetrieb Miller Optik in
Innsbruck. Der Aufgabenbereich
eines Augenoptikers ist vielfäl-
tig und die Tätigkeiten sind ab-
wechslungsreich. Sie umfassen
die Beratung der Kunden bei der
Auswahl von Brillen und anderen
Sehbehelfen sowie die Prüfung der
Sehstärke. Weiters werden die Bril-
lengläser für die Kunden individuell
angepasst, in die Fassungen ein-
gearbeitet und nach einer Beschä-
digung auch wieder fachgerecht
repariert. Darüber hinaus werden
die Kunden bei der Auswahl der
richtigen Kontaktlinsen beraten.
Man muss für diesen Beruf einer-
seits handwerkliches Geschick,
eine gute Fingerfertigkeit, mathe-
matisch-rechnerische Fähigkeiten
sowie technisches Verständnis,
andererseits aber auch Modekom-
petenz und gestalterische Fähig-
keiten mitbringen. Außerdem ist
ein offener Umgang mit den Kun-
den notwendig, um deren individu-
elle Bedürfnisse zu erfüllen. Eine
laufende Weiterbildung ist hierfür
wichtig. Marco erhält firmeninter-
ne Schulungen zu verschiedens-
ten Themen, wie z. B. zu Farblehre
oder Design.
Marco hat sich für diesen Beruf
entschieden, da ihm sowohl der
Umgang mit den Kunden, als auch
die handwerkliche Arbeit Freude
bereiten. Nach Absolvieren der
Lehre kann er das Kolleg für Op-
tometrie an der Privaten Höheren
Technischen Lehranstalt des Lan-
des in Hall besuchen. So kann er
nach der Lehre die Meisterprüfung
sowie die Reife- und Diplomprü-
fung ablegen.
AK
REPORTER
Augenoptikerin
Augenoptiker
Lehrzeit: 3,5 Jahre
Berufsschule für Fotografie, Optik und Hörakustik (Hall in Tirol)
In der Werkstatt misst Marco das Brillen-
glas für die weitere Bearbeitung aus ...
... und bereitet es
für das Schleifen vor.
Ausbilder Hannes erklärt Marco
die Bedienung der Maschinen.
Das Bearbeiten der Gläser von
Hand muss auch gelernt werden!
Hier wird die Sehschärfe
der Kundin ermittelt.
Aus der großen Auswahl muss für den Kunden
die passende Brille gefunden werden.
Kleinere Reparaturen
werden sofort erledigt!
Eigenartige
Lehrausbildung
E
in Autohaus in Tirol hat ganz
eigene Auffassungen, wie
eine gute Ausbildung laufen soll.
Im Verkauf sind vier Lehrlinge
beschäftigt und der Chef selbst.
Das heißt, den Hauptteil des Um-
satzes machen eigentlich dieje-
nigen, die lernen sollen, wie das
mit dem Verkaufen funktioniert.
Prämien gibt es dafür willkürlich,
je nach Laune des Chefs. Um
Engpässe in der Werkstatt ab-
zudecken kam der Lehrherr auf
die Idee, eine „Rotation“ durch
die unterschiedlichen Bereiche
des Unternehmens einzuführen.
So wollte er es auch den Lehrlin-
gen positiv anpreisen. Prinzipiell
ist das eine sehr gute Idee, wenn
der Lehrling den gesamten Be-
trieb kennenlernt und eine umfas-
sende Ausbildung bekommt.
Nur was ein Einzelhandels-
und Bürolehrling monatelang in
einer Autowerkstätte verloren
hat, noch dazu wenn er lediglich
Autoreifen wechselt, den Keller
aufräumt und putzt, das haben
die Lehrlinge bis heute nicht ver-
standen. Im Gegenteil, sie haben
wertvolle Lehrzeit im kaufmän-
nischen Bereich verloren. Aber
die haben die Lehrlinge nicht nur
in der Werkstatt verloren, son-
dern auch bei Angelegenheiten,
die sie für den Chef privat erledi-
gen mussten. Mithilfe der AK Tirol
haben zwei Lehrlinge ihr Lehrver-
hältnis bereits gelöst und werden
weiter vertreten.
SACHEN GIBTS
INFOABEND INNSBRUCK
Arbeiten in
den Ferien
das P ichtpraktikum jedoch keinen
Ausbildungszweck erfüllen, sondern
überwiegend produktiver Tätigkeit
dienen, müssen die Bezahlung und
Anmeldung wie im regulären Arbeits-
verhältnis erfolgen. Das ist im Einzel-
fall zu prüfen.
Bei Fragen zu Ferialjob bzw. P icht-
praktikum stehen die Experten der
Jugendabteilung der Arbeiterkam-
mer gerne zur Verfügung: Hotline
0800/22 55 22 – 1566.
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Foto: Kaesler Media/Fotolia.com
Die ganze Story als Film auf ak-tirol.com!