Table of Contents Table of Contents
Previous Page  7 / 12 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 7 / 12 Next Page
Page Background

7

THEMA:

GELD ZURÜCK

W

enn man entweder selber, der Ehepartner (Verdienst

unter € 6.000) oder die Kinder eine Behinderung auf-

weisen, kann man diese Mehrkosten bei der Arbeitnehmer-

veranlagung geltend machen. Voraussetzung ist, dass man

im Jahr mehr als € 12.000 verdient hat und Lohnsteuer

anfällt. Hat eine dieser Personen eine mindestens 25%ige

Behinderung beziehungsweise Erwerbsminderung, fällt bei

den Ausgaben kein steuerlicher Selbstbehalt an. Liegt die

Behinderung unter 25 %, fällt vom Einkommen ein Selbst-

behalt an, der in der Regel einen Monatsgehalt bzw. eine

Monatspension ausmacht, nur darüber liegende Kosten er-

geben eine Steuerersparnis.

Typische behindertenbedingte Ausgaben sind: Arzt- und

Therapiekosten, Medikamente, Ausgaben für Hilfsmittel,

wie Hörgeräte oder Rollstühle. Diese genannten Ausgaben

werden zusätzlich zu den pauschalen Freibeträgen und zu-

sätzlich zu einem allenfalls erhaltenen Pflegegeld gewährt.

Wichtig ist, dass diese Ausgaben in der Zeile 476 einge-

tragen werden und nicht bei den allgemeinen Krankheits-

kosten. Wird für ein Kind die erhöhte Familienbeihilfe ge-

währt, steht ein monatlicher Pauschalbetrag von € 262,- zu

(Formular L1k), dieser vermindert sich um den Bezug des

Pflegegeldes.

W

enn Sie mit der Arbeitnehmerveran-

lagung alleine nicht zurechtkommen

oder speziellere Fragen haben, können AK

Mitglieder zu den Steuer-Spartagen in die

AK Innsbruck oder in eine AK Bezirkskam-

mer kommen.

TIPP 6:

Versicherungen

und Kirchenbeitrag

D

ie Kosten für den Bau eines Hauses oder für den Er-

werb einer neugebauten Wohnung (Erstbezug!) sind

als Sonderausgaben absetzbar (Randziffer 456

im Formular L1). Als Höchstbetrag werden

€ 2.920,- anerkannt, als Alleinverdie-

ner oder -erzieher € 5.840,-. Man

kann in weiterer Folge jedes Jahr

die Rückzahlung des Darlehens

geltend machen so lange das

Darlehen läuft und Rückzah-

lungen getätigt werden (Bei

Fremdwährungsdarlehen

nur die Zinszahlungen, nicht

die laufenden Ansparungen

für die Tilgung am Laufzei-

tende). Zu Beginn der Finan-

zierung kann man die an-

gesparten und für den Kauf

oder Hausbau verwendeten

Eigenmittel absetzen, wiede-

rum nur bis zur Höchstgrenze.

Bei gebrauchten Wohnungen ist

der Kauf nicht absetzbar, jedoch

eine etwaige Sanierung, die ja bei ge-

brauchten Wohnungen

durchaus denkbar ist

(z. B. Wärmedämmung,

neue Heizung, neue Fenster,

neue Wohnungseingangs-

tür, neue Bad- bzw. WC-

Installationen).

Nicht

hingegen: neuer Boden-

belag, neue Küche oder

Einrichtungen generell.

Nur wenn der Vorbe-

sitzer einer Wohnung

diese

abschreiben

konnte und die Darlehen

übernommen werden,

sind diese auch bei einem

Zweitkauf abzugsfähig.

TIPP 5:

Werbungskosten

richtig abschreiben

Z

u den wichtigsten außergewöhnlichen

Belastungen zählen

Krankheitskos-

ten

einschließlich Kosten für Zahner-

satz, Zahnspangen, Brillen, Linsen,

Kurkosten usw. Diese können für

den Steuerpflichtigen selber, für

den Ehepartner, wenn dessen

Einkommen € 11.000,- im Jahr

nicht übersteigt, sowie für Kin-

der berücksichtigt werden. Al-

lerdings muss ein steuerlicher

Selbstbehalt überstiegen wer-

den, der bis zu 12 % des Jahres-

einkommens (Faustregel: ein

Bruttomonatsgehalt) aus-

macht. Ohne Selbst-

behalt sind unter

anderem folgende

außergewöhnliche

Belastungen zu be-

rücksichtigen: Pau-

schale Freibeträge

von € 110,- pro Monat

für auswärtige Berufsausbil-

dung von Kindern und Schäden

durch

Hochwasser

.

Absetzbar sind nicht nur die

Beseitigung der unmittelbaren

Katastrophenschäden

und

die Sanierung beschädigten

Vermögens, sondern auch

die Ersatzbeschaffung zer-

störter Gegenstände (z. B. Mö-

bel, Teppiche, Haushaltsgeräte,

Unterhaltungselektronik,

Spiel-

waren, Werkzeuge, Bekleidung,

Zeitwert eines Pkw)! Als Grundlage

gelten die durch die Gemeinden auf-

genommenen Niederschriften. Das Er-

bringen eigener Arbeitsleistung ist nicht

absetzbar. Sämtliche Zuschüsse, wie Sub-

ventionen, Katastrophenfondszahlungen, Spen-

den oder Versicherungsleistungen kürzen den ab-

setzbaren Aufwand.

Nr. 71, Februar 2015

A

bschreibbar sind nur rei-

ne Personenversiche-

rungen, wie Unfallver-

sicherung,

freiwillige

Krankenzusatzversi-

cherung, Autoinsas-

senversicherung

oder Lebensversi-

cherungen, sofern

für diese eine

entsprechende

Bestätigung der

Versicherung für

das

Finanzamt

vorliegt. Nicht ak-

zeptiert

werden

Sachversicherungen

(wie Haushalts-, Feu-

er-, Kfz- oder Haftpflicht-

versicherungen). Zusam-

men mit den Kosten der

Wohnraumschaffung gilt hier

eine Obergrenze von € 2.920,-, als

Alleinverdiener das Doppelte. Sonderaus-

gaben kann man auch für den Ehegatten oder für

Kinder, für die man die Familienbeihilfe bezieht, absetzen.

Zur Lebensversicherung:

Immer abschreibbar ist sie,

wenn sie vor dem 1.6.1996 abgeschlossen worden oder

eine reine Ablebensversicherung ist (Abschlussdatum

egal), z.B. zur Absicherung für ein Darlehen. Bei Abschluss

ab dem 1.6.1996 nur abschreibbar, wenn man ein Wahl-

recht hat, die Auszahlung in einer Einmalzahlung bzw. in

monatlichen lebenslangen Renten zu erhalten (und auch

tatsächlich die Rentenform dann wählt). Die Versiche-

rungsunternehmungen dürfen nur Bestätigungen für das

Finanzamt ausstellen, wenn sie auch abschreibbar sind.

Der Kirchenbeitrag

ist bis zu € 400,-, seit dem Jahr 2009

sind auch Spenden an mildtätige Organisationen (bis zu

10 % des Vorjahreseinkommens) absetzbar. Spenden an

Umweltorganisationen, Tierheime sowie an freiwillige Feu-

erwehren können erstmalig für das Jahr 2012 geltend

gemacht werden.

Fortbildungs-, Ausbildungs-, Umschulungskosten:

Kosten,

die mit einer ausgeübten oder verwandten Berufstätigkeit

in Zusammenhang stehen (z. B. Aufwendungen für

eine Werkmeisterschule oder Meisterprü-

fung, Aufwendungen eines Elektrikers für

den Besuch der HTL, Kosmetikkurs

für eine Friseurin, Erwerb des C-

Führerscheins, Kosten für Uni-

versität oder Fachhochschule,

sofern Zusammenhang mit

dem Beruf gegeben ist).

Maßnahmen, die grund-

sätzlich kaufmännische

oder

bürotechnische

Kenntnisse vermitteln (z.

B. Einstiegskurse für EDV,

Erwerb des europ. Com-

puterführerscheins, Buch-

haltungskurse), unabhängig

davon, ob ein Zusammenhang

mit der ausgeübten oder ver-

wandten Berufstätigkeit besteht.

• Abzugsfähig sind:

Kurskosten, Litera-

tur, Skripten; zusätzliche Fahrtkosten, so-

fern Ausbildungsort und Arbeitsort nicht ident sind

(z. B. Kilometergelder); Tagesgelder: € 2,20,- für jede an-

gefangene Stunde, max. € 26,40,- pro Tag. Die Entfernung

muss weiter als 25 km sein; jedoch nur die ersten 5 Tage bei

regelmäßigen Besuch, ansonsten 15 Tage im Kalenderjahr;

Nächtigungsgelder: die tatsächl. Kosten, wenn kein Beleg

vorhanden: € 15,- Pauschale.

• Nicht abzugsfähig:

Kurse, die der privaten Lebensführung

zuzuordnen sind (z. B. Rhetorikkurse, NLP-Kurse).

Seit dem Jahr 2013 gibt es den

Pendlereuro

, der immer

dann beantragt werden kann, wenn auch das Pendlerpau-

schale zusteht; er beträgt € 2,- je km der einfachen Weg-

strecke.

DIE TERMINE

AK Innsbruck:

Mi und Do, 4. und 5. März

AK Imst:

Di, 10. März

AK Kitzbühel:

Mi, 11. März

AK Lienz:

Do, 12. März

AK Reutte:

Mo, 16. März

AK Telfs:

Mi, 18. März

AK Landeck:

Do, 19. März

AK Schwaz:

Di, 24. März

AK Kufstein:

Do, 26. März

ANMELDE-HOTLINE

Unter der Gratis-Telefonnummer

0800/22 55 10

kön-

nen Sie ab sofort Ihren ganz persönlichen Steuertermin

vereinbaren. Vergessen Sie nicht, alle notwendigen Unter-

lagen mitzunehmen sowie einen Ausweis für die Pin-Code-

Vergabe, falls die Online-Variante durchgeführt werden soll.

TIPP 7:

Absetzbarkeit bei Hausbau

oder Wohnungskauf

TIPP 9:

Ausgaben

für Behinderungen

TIPP 8:

Außergewöhnliche

Belastungen

TIPP 10:

Anmelden für AK Steuer-

Spartag: 0800/22 55 10

Achtung:

Beratung nur zu nichtselbstständigen Einkünften,

NICHT zu Mieteinkünften bzw. NICHT für Gewerbescheinin-

haber (Mehr dazu finden Sie auf ak-tirol.com).