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THEMA:
KONSUMENT & RECHT
Nr. 71, Februar 2015
Tiroler stöhnen unter
Franken-Krediten
Information.
Betroffene, denen eine rechtliche Einschätzung ihrer Situation am Herzen liegt, erreichen
die AK Konsumentenschützer unter 0800/22 55 22 – 1818. Lesen Sie hier die wichtigsten Tipps.
Infos zu Fremdwährungskre-
diten und Antworten auf die
häufigsten Fragen, finden Sie auf
ak-tirol.com oder Sie rufen an
unter
0800/22 55 22 – 1818
.
AK Erfolg.
Bei einem Haustürgeschäft wurde einem Paar ein 21.500-Euro-Gefährt eingeredet.
Von der zugesagten Rücknahmemöglichkeit wollte die Firma nichts mehr wissen. Die AK half.
Vom Behindertenmobil,
das keiner mehr wollte
V
or Haustürgeschäften und be-
redten Verkaufstalenten kann
gar nicht oft genug gewarnt
werden, wie der Fall eines pensio-
nierten Ehepaares eindringlich belegt:
Ohne Hilfe der AK Tirol wäre es wohl
auf einem unerwünschten 21.500
Euro teuren Behindertenmobil sitzen
geblieben.
Begonnen hatte alles mit einer Zei-
tungsannonce für ein elektronisches
Behindertenmobil. Schließlich be-
schlossen die Tiroler, den Anbieter der
Spezialfahrzeuge zu kontaktieren, um
unverbindlich Informationsmaterial
anzufordern. Und damit nahm das
Unglück seinen Lauf.
Die Preisliste in Händen, sahen die
Eheleute zwar bald darauf den stolzen
Preis von 22.000 Euro – und hakten
das Projekt Behindertenmobil gleich
wieder für sich ab. Nicht so aber der
Anbieter, von dem sie ein halbes Jahr
später kontaktiert wurden. „Dabei hat
man angeboten, dass ein Mitarbeiter
unverbindlich bei uns vorbei schauen
würde, um uns ein neues Fahrzeug vor-
zustellen“, berichteten die Betroffenen
den AK Konsumentenschützern.
Zunächst wurde gemeinsam ein Ter-
min vereinbart, den die Tiroler aber
wieder absagten, weil ein Kauf für sie
gar nicht mehr in Frage kam.
Überrumpelt.
Umso größer war
die Überraschung, als der Mitarbeiter
dann doch an besagtem Tag vor der
Tür stand und den beiden nach allen
Regeln der Kunst ein Behindertenmo-
bil für 21.500 Euro aufschwatzte. Ge-
schickt wischte der Verkäufer alle Ge-
genargumente vomTisch. Auch als die
Ehefrau massive Bedenken äußerte, ob
sie mit dem Fahrzeug überhaupt zu-
recht komme. Betonte sie doch, dass
sie keinen Führerschein besitzt, noch
nie ein zweispuriges Fahrzeug gelenkt
hat und deshalb im Straßenverkehr
sehr unsicher ist.
Leere Versprechen.
Da zer-
streute der Mitarbeiter ihre Zweifel
und beschwichtigte: Er werde mit ihr
üben, versprach er, und das Fahrzeug
gegebenenfalls auch zurückzunehmen.
Nach der Lieferung sollten sich alle
Befürchtungen bewahrheiten. Die
Ehefrau war als Lenkerin vollkommen
überfordert, und bei ihrem Mann
traten durch die Benützung des Fahr-
zeuges massive Rückenschmerzen auf.
Also kontaktierten die Eheleute wie
vereinbart den Anbieter und baten,
das Gefährt doch wieder abzuholen.
Doch dies wurde entgegen aller Zu-
sagen ganz klar abgelehnt. In größter
Verzweiflung wandten sich die Tiroler
an die AK Konsumentenschützer, die
sie bei den weiteren Schritten unter-
stützten.
3.200 Euro „Lehrgeld“.
In
diesem Fall bedurfte es mehrerer In-
terventionen, denn die Firma zeigte
zunächst keinerlei Interesse an einer
konstruktiven außergerichtlichen Lö-
sung. Schließlich konnte dann doch
eine sehr positive und vor allem au-
ßergerichtliche Einigung erzielt wer-
den: Das Unternehmen erklärte sich
dazu bereit, das Fahrzeug gegen Rück-
zahlung eines Betrages von 18.300
Euro zurückzukaufen.
<<
W
ir Konsumenten sind
gefordert: „Lebens“mittel
statt weltweit herumgekarrter
„Industrie“mittel, Klimakiller und
Kilometerfresser; also besser
gesunde Jause, heimische Hand-
werks- und Gewerbeprodukte.
Setzen wir auf den regionalen
Kreislauf. Unter dem Motto „Wer
weiter denkt, kauft gesünder und
näher ein“ informieren Ernäh-
rungsexpertin Mag. Angelika
Kirchmaier und KR Fritz Gurgi-
ser in der AK Landeck und im
Veranstaltungssaal in Weerberg.
Machen Sie sich schlau über
gesunde Lebensmittel und die
Vorteile regionaler Produkte.
AK Landeck:
Di, 24. Februar,
um 19 Uhr. Anmeldung erfor-
derlich unter 0800/22 55 22 -
3450 oder
landeck@ak-tirol.com.
Weerberg, Veranstaltungssaal:
Di, 17. März, um 19 Uhr. Anmel-
dung unter 0800/22 55 22 –
3752 oder
schwaz@ak-tirol.comWer weiter denkt,
kauft näher ein
!
LANDECK UND WEERBERG
VORTRAG AK TELFS
Patentrezept, dafür sind die einzelnen
Vertragskonstellationen viel zu unter-
schiedlich!
• Für eine bestmögliche Entscheidung
wird die Analyse der aktuellen Finanz-
und Risikosituation empfohlen.
• Grundsätzlich darf es keine
Zwangskonvertierungen bzw. Fäl-
ligstellungen bei noch laufenden
Krediten geben. Fälligstellungen
dürften nur unter ganz be-
stimmten
Vorausset-
zungen erfolgen,
etwa wenn der
Kreditnehmer
mit den Zah-
lungen qualifi-
ziert in Verzug
gerät.
Sollten
Banken eine Kon-
vertierung in Euro,
zusätzliche
Sicher-
heiten, zusätzliche Ko-
Schnelles Geld.
Bei Haustürgeschäften lauern viele Gefahren, die Konsumenten
teuer zu stehen kommen können.
S
ie haben doch sicher nichts zu
verschenken. Aber trotzdem
holt sich nur jeder dritte Steuer-
zahler sein Geld von der Finanz
zurück. Dabei kann eine Gutschrift
beim Steuerausgleich mehrere
Hundert Euro bringen! Wer nicht
genau weiß, wie es geht, oder noch
ein paar praktische Tipps braucht,
bekommt Hilfe zur Selbsthilfe beim
Info-Vortrag „Steuer sparen, aber
wie?“ am
Mi. 4. März, 19.30
Uhr, in der AK Telfs
. Sie werden
überrascht sein, was man alles
geltend machen kann. Anmeldung
erforderlich unter der
Hotline
0800/22 55 22 – 3850
oder
telfs@ak-tirol.comD
iese Entscheidung war für
viele ein Schlag ins Gesicht:
Seit die Schweizerische Nati-
onalbank am 15. Jänner bekanntgab,
dass sie den Euro-Mindestkurs von
1,20 Euro aufgehoben hat, laufen die
Telefone heiß.
Für „Stop-Loss“-Geschädigte wird
ein „Sammel-Schlichtungsverfahren“
angeboten. Details un-
ter
www.ak-tirol.comAK Experten-Tipps:
• Vereinbaren Sie
ein
persönliches
Gespräch mit dem
zuständigen Bank-
berater. Dabei kön-
nen weitere Vor-
gangsweisen und
Szenarien hinsicht-
lich der gesamten Finanzierungs-
situation besprochen und berechnet
werden. Bedenken Sie: Es gibt kein
Verunsicherung
herrscht seit der Aufgabe des Euro-Mindestkurses von 1,20 Franken.
AK TIPPS
Manche Unternehmer verspre-
chen Kunden vielerlei, um sie zu
einem Vertragsschluss zu bewe-
gen. Später wollen viele nichts
mehr von ihren Zugeständnissen
wissen. Deshalb:
• Bestehen Sie darauf, Nebenab-
reden schriftlich zu machen.
• Von Haustürgeschäften kann
man seit 13. Juni 2014 jeden-
falls binnen 14 Tagen nach Er-
halt der Ware – ohne Angaben
von Gründen – zurücktreten.
Bei unterbliebener oder unzurei-
chender Belehrung verlängert
sich die Rücktrittsfrist auf läng-
stens 12 Monate und 14 Tage.
Für Verträge, die vor dem 13.
Juni 2014 geschlossen wur-
den, gilt weiter die alte Rechts-
lage. Nach dieser kann man
von Haustürgeschäften binnen
einer Woche zurücktreten, so-
fern man den Vertragsschluss
nicht selbst angebahnt hat. Bei
fehlerhafter oder unterbliebe-
ner Belehrung wird der Lauf der
Rücktrittsfrist gar nicht in Gang
gesetzt.
• Erklären Sie Ihren Rücktritt
schriftlich per Einschreiben mit
Rückschein.
Sie erreichen die AK
Konsumentenschützer unter
0800/22 55 22 – 1818.
sten usw. verlangen, ist eine rechtliche
Abklärung dringend anzuraten. Die
AK Tirol hat bereits einige unzuläs-
sige Vertragsklauseln erfolgreich be-
kämpft!
• Werden von der Bank Vertragsän-
derungen vorgelegt, sollten Sie diese
unbedingt prüfen bzw. von den AK
Experten prüfen lassen. Generell gilt:
Lassen Sie sich nicht unter Druck set-
zen!
• Falls Kreditnehmer nicht ordnungs-
gemäß oder falsch informiert wurden,
müssen mögliche rechtliche Ansprü-
che im Einzelfall im Detail geprüft
werden.
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Foto:Yantra/Fotolia.com
Steuer sparen,
aber wie?