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THEMA:

KONSUMENT & RECHT

Nr. 71, Februar 2015

Tiroler stöhnen unter

Franken-Krediten

Information.

Betroffene, denen eine rechtliche Einschätzung ihrer Situation am Herzen liegt, erreichen

die AK Konsumentenschützer unter 0800/22 55 22 – 1818. Lesen Sie hier die wichtigsten Tipps.

Infos zu Fremdwährungskre-

diten und Antworten auf die

häufigsten Fragen, finden Sie auf

ak-tirol.com oder Sie rufen an

unter

0800/22 55 22 – 1818

.

AK Erfolg.

Bei einem Haustürgeschäft wurde einem Paar ein 21.500-Euro-Gefährt eingeredet.

Von der zugesagten Rücknahmemöglichkeit wollte die Firma nichts mehr wissen. Die AK half.

Vom Behindertenmobil,

das keiner mehr wollte

V

or Haustürgeschäften und be-

redten Verkaufstalenten kann

gar nicht oft genug gewarnt

werden, wie der Fall eines pensio-

nierten Ehepaares eindringlich belegt:

Ohne Hilfe der AK Tirol wäre es wohl

auf einem unerwünschten 21.500

Euro teuren Behindertenmobil sitzen

geblieben.

Begonnen hatte alles mit einer Zei-

tungsannonce für ein elektronisches

Behindertenmobil. Schließlich be-

schlossen die Tiroler, den Anbieter der

Spezialfahrzeuge zu kontaktieren, um

unverbindlich Informationsmaterial

anzufordern. Und damit nahm das

Unglück seinen Lauf.

Die Preisliste in Händen, sahen die

Eheleute zwar bald darauf den stolzen

Preis von 22.000 Euro – und hakten

das Projekt Behindertenmobil gleich

wieder für sich ab. Nicht so aber der

Anbieter, von dem sie ein halbes Jahr

später kontaktiert wurden. „Dabei hat

man angeboten, dass ein Mitarbeiter

unverbindlich bei uns vorbei schauen

würde, um uns ein neues Fahrzeug vor-

zustellen“, berichteten die Betroffenen

den AK Konsumentenschützern.

Zunächst wurde gemeinsam ein Ter-

min vereinbart, den die Tiroler aber

wieder absagten, weil ein Kauf für sie

gar nicht mehr in Frage kam.

Überrumpelt.

Umso größer war

die Überraschung, als der Mitarbeiter

dann doch an besagtem Tag vor der

Tür stand und den beiden nach allen

Regeln der Kunst ein Behindertenmo-

bil für 21.500 Euro aufschwatzte. Ge-

schickt wischte der Verkäufer alle Ge-

genargumente vomTisch. Auch als die

Ehefrau massive Bedenken äußerte, ob

sie mit dem Fahrzeug überhaupt zu-

recht komme. Betonte sie doch, dass

sie keinen Führerschein besitzt, noch

nie ein zweispuriges Fahrzeug gelenkt

hat und deshalb im Straßenverkehr

sehr unsicher ist.

Leere Versprechen.

Da zer-

streute der Mitarbeiter ihre Zweifel

und beschwichtigte: Er werde mit ihr

üben, versprach er, und das Fahrzeug

gegebenenfalls auch zurückzunehmen.

Nach der Lieferung sollten sich alle

Befürchtungen bewahrheiten. Die

Ehefrau war als Lenkerin vollkommen

überfordert, und bei ihrem Mann

traten durch die Benützung des Fahr-

zeuges massive Rückenschmerzen auf.

Also kontaktierten die Eheleute wie

vereinbart den Anbieter und baten,

das Gefährt doch wieder abzuholen.

Doch dies wurde entgegen aller Zu-

sagen ganz klar abgelehnt. In größter

Verzweiflung wandten sich die Tiroler

an die AK Konsumentenschützer, die

sie bei den weiteren Schritten unter-

stützten.

3.200 Euro „Lehrgeld“.

In

diesem Fall bedurfte es mehrerer In-

terventionen, denn die Firma zeigte

zunächst keinerlei Interesse an einer

konstruktiven außergerichtlichen Lö-

sung. Schließlich konnte dann doch

eine sehr positive und vor allem au-

ßergerichtliche Einigung erzielt wer-

den: Das Unternehmen erklärte sich

dazu bereit, das Fahrzeug gegen Rück-

zahlung eines Betrages von 18.300

Euro zurückzukaufen.

<<

W

ir Konsumenten sind

gefordert: „Lebens“mittel

statt weltweit herumgekarrter

„Industrie“mittel, Klimakiller und

Kilometerfresser; also besser

gesunde Jause, heimische Hand-

werks- und Gewerbeprodukte.

Setzen wir auf den regionalen

Kreislauf. Unter dem Motto „Wer

weiter denkt, kauft gesünder und

näher ein“ informieren Ernäh-

rungsexpertin Mag. Angelika

Kirchmaier und KR Fritz Gurgi-

ser in der AK Landeck und im

Veranstaltungssaal in Weerberg.

Machen Sie sich schlau über

gesunde Lebensmittel und die

Vorteile regionaler Produkte.

AK Landeck:

Di, 24. Februar,

um 19 Uhr. Anmeldung erfor-

derlich unter 0800/22 55 22 -

3450 oder

landeck@ak-tirol.com

.

Weerberg, Veranstaltungssaal:

Di, 17. März, um 19 Uhr. Anmel-

dung unter 0800/22 55 22 –

3752 oder

schwaz@ak-tirol.com

Wer weiter denkt,

kauft näher ein

!

LANDECK UND WEERBERG

VORTRAG AK TELFS

Patentrezept, dafür sind die einzelnen

Vertragskonstellationen viel zu unter-

schiedlich!

• Für eine bestmögliche Entscheidung

wird die Analyse der aktuellen Finanz-

und Risikosituation empfohlen.

• Grundsätzlich darf es keine

Zwangskonvertierungen bzw. Fäl-

ligstellungen bei noch laufenden

Krediten geben. Fälligstellungen

dürften nur unter ganz be-

stimmten

Vorausset-

zungen erfolgen,

etwa wenn der

Kreditnehmer

mit den Zah-

lungen qualifi-

ziert in Verzug

gerät.

Sollten

Banken eine Kon-

vertierung in Euro,

zusätzliche

Sicher-

heiten, zusätzliche Ko-

Schnelles Geld.

Bei Haustürgeschäften lauern viele Gefahren, die Konsumenten

teuer zu stehen kommen können.

S

ie haben doch sicher nichts zu

verschenken. Aber trotzdem

holt sich nur jeder dritte Steuer-

zahler sein Geld von der Finanz

zurück. Dabei kann eine Gutschrift

beim Steuerausgleich mehrere

Hundert Euro bringen! Wer nicht

genau weiß, wie es geht, oder noch

ein paar praktische Tipps braucht,

bekommt Hilfe zur Selbsthilfe beim

Info-Vortrag „Steuer sparen, aber

wie?“ am

Mi. 4. März, 19.30

Uhr, in der AK Telfs

. Sie werden

überrascht sein, was man alles

geltend machen kann. Anmeldung

erforderlich unter der

Hotline

0800/22 55 22 – 3850

oder

telfs@ak-tirol.com

D

iese Entscheidung war für

viele ein Schlag ins Gesicht:

Seit die Schweizerische Nati-

onalbank am 15. Jänner bekanntgab,

dass sie den Euro-Mindestkurs von

1,20 Euro aufgehoben hat, laufen die

Telefone heiß.

Für „Stop-Loss“-Geschädigte wird

ein „Sammel-Schlichtungsverfahren“

angeboten. Details un-

ter

www.ak-tirol.com

AK Experten-Tipps:

• Vereinbaren Sie

ein

persönliches

Gespräch mit dem

zuständigen Bank-

berater. Dabei kön-

nen weitere Vor-

gangsweisen und

Szenarien hinsicht-

lich der gesamten Finanzierungs-

situation besprochen und berechnet

werden. Bedenken Sie: Es gibt kein

Verunsicherung

herrscht seit der Aufgabe des Euro-Mindestkurses von 1,20 Franken.

AK TIPPS

Manche Unternehmer verspre-

chen Kunden vielerlei, um sie zu

einem Vertragsschluss zu bewe-

gen. Später wollen viele nichts

mehr von ihren Zugeständnissen

wissen. Deshalb:

• Bestehen Sie darauf, Nebenab-

reden schriftlich zu machen.

• Von Haustürgeschäften kann

man seit 13. Juni 2014 jeden-

falls binnen 14 Tagen nach Er-

halt der Ware – ohne Angaben

von Gründen – zurücktreten.

Bei unterbliebener oder unzurei-

chender Belehrung verlängert

sich die Rücktrittsfrist auf läng-

stens 12 Monate und 14 Tage.

Für Verträge, die vor dem 13.

Juni 2014 geschlossen wur-

den, gilt weiter die alte Rechts-

lage. Nach dieser kann man

von Haustürgeschäften binnen

einer Woche zurücktreten, so-

fern man den Vertragsschluss

nicht selbst angebahnt hat. Bei

fehlerhafter oder unterbliebe-

ner Belehrung wird der Lauf der

Rücktrittsfrist gar nicht in Gang

gesetzt.

• Erklären Sie Ihren Rücktritt

schriftlich per Einschreiben mit

Rückschein.

Sie erreichen die AK

Konsumentenschützer unter

0800/22 55 22 – 1818.

sten usw. verlangen, ist eine rechtliche

Abklärung dringend anzuraten. Die

AK Tirol hat bereits einige unzuläs-

sige Vertragsklauseln erfolgreich be-

kämpft!

• Werden von der Bank Vertragsän-

derungen vorgelegt, sollten Sie diese

unbedingt prüfen bzw. von den AK

Experten prüfen lassen. Generell gilt:

Lassen Sie sich nicht unter Druck set-

zen!

• Falls Kreditnehmer nicht ordnungs-

gemäß oder falsch informiert wurden,

müssen mögliche rechtliche Ansprü-

che im Einzelfall im Detail geprüft

werden.

<<

Foto:Yantra/Fotolia.com

Steuer sparen,

aber wie?