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V

om Pflegegeld über Familienbeihilfe und Kinderbe-

treuungsgeld bis hin zu den Einkommensgrenzen

für die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehge-

bühr: Diese und viele andere Werte ändern sich jährlich.

Damit Tirols Arbeitnehmer gut informiert sind, hat die

AK Tirol den handlichen Falter

„Wichtige Sozialrechtliche

Bestimmungen 2016“

aufgelegt.

Pensionen und Gebühren.

So wurden etwa die Pensi-

onen 2016 um 1,2 Prozent erhöht. Andererseits müssen

die Österreicher für die Rezeptgebühr tiefer in die Tasche

greifen: Sie wurde auf 5,70 Euro angehoben – und

gleichzeitig stieg auch das monatliche Netto-Einkom-

men für die Befreiung auf 882,78 Euro (bzw. 1.323,58

Euro für Ehepaare).

Für die Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

liegen die Richtsätze noch höher: Bei einem Haushalt

mit einer Person betragen sie netto 988,71 Euro, mit

zwei Personen 1.482,41 Euro.

Geringfügigkeitsgrenze.

Die Geringfügigkeitsgrenze

ist auf 415,72 Euro gestiegen. Sie ist jene Grenze, bis

zu der man monatlich verdienen darf, ohne dass

Abgaben wie Pensions-, Kranken- oder Arbeitslo-

senversicherung anfallen. Im Falter erfahren Sie

aber auch Details zumNachkauf von Schul-

und Studienzeiten oder zur Unterstützung

nach demTiroler Mindestsicherungsgesetz.

Besorgen Sie sich den AK Falter

„Wich-

tige sozialrechtliche Bestimmungen

2016“

am besten noch heute! Einfach

kostenlos anfordern unter 0800/22

55 22 – 1631 oder nachlesen auf

ak-tirol.com

AK Falter mit sozialrechtlichen Bestimmungen

Eltern bleibt seit Jahresbeginn etwas

mehr Geld im Börsl: Die Familien-

beihilfe wurde um 1,9 % erhöht. Au-

ßerdem verdoppelte sich durch die

Steuerreform der Kinderfreibetrag.

Mit dem Start ins neue Jahr konnten

sich die Familien über eine finanzielle

Entlastung freuen.

Steuersenkung

Familien mit Kindern werden

durch die Steuerreform stärker

entlastet, im Schnitt um 505

Euro zusätzlich.

So bleiben einer durchschnitt-

lichen Familie mit Kindern pro

Jahr um 1.630 Euro mehr, wäh-

rend sich ein durchschnittlicher

Haushalt ohne Kinder pro Jahr

über zusätzliche 1.125 Euro

freuen kann.

Von der Verdoppelung des Kin-

derfreibetrages von 220 Euro auf

440 Euro pro Kind profitieren rund

1 Million Kinder in Österreich. Wenn

beide Elternteile ein steuerpflichtiges

Einkommen aufweisen und beide den

gesplitteten Kinderfreibetrag beantra-

gen, ist dieser insgesamt höher. Der

gesplittete Kinderfreibetrag wird von

derzeit 132 Euro auf 300 Euro pro El-

ternteil angehoben.

Familienbeihilfe

Zusätzlich wurde die Familienbeihil-

fe mit 1. Jänner 2016 um 1,9 % er-

höht. So steigt sie für ein Kind pro

Monat

• ab Geburt auf 111,80 Euro

(+ 2,10 Euro)

• ab 3 Jahren auf 119,60 Euro

(+ 2,30 Euro)

• ab 10 Jahren auf 138,80 Euro

(+ 2,60 Euro)

• ab 19 Jahren auf 162,00 Euro

(+ 3,10 Euro).

Bei mehr Kindern steigt der Gesamt-

betrag an Familienbeihilfe zusätzlich

durch eine höhere Geschwisterstaffe-

lung. Sie beträgt 2016 pro Kind

• bei 2 Kindern 6,90 Euro

(+ 0,20 Euro)

• bei 3 Kindern 17 Euro (+ 0,40 Euro)

• bei 4 Kindern 26 Euro (+ 0,50 Euro)

• bei 5 Kindern 31,40 Euro

(+ 0,60 Euro)

• bei 6 Kindern 35 Euro (+ 0,70 Euro)

• ab 7 Kindern 51 Euro (+ 1 Euro)

Der Zuschlag für ein erheblich be-

hindertes Kind steigt auf 152,90 Euro

(+ 2,90 Euro). Und mit Jänner 2018

wird die Familienbeihilfe erneut um

1,9 % angehoben.

Kindergeld-Konto

Derzeit stehen vier Pauschalvarian-

ten und die einkommensabhängige

Variante zur Wahl. Künftig sollen die

vier Pauschalvarianten in einem fle-

xiblen Konto verschmelzen.

Details dazu siehe links

.

6

Nr. 82, Februar 2016

Arbeitsrecht & Finanzen.

Änderungen brach

So wurden von der Regierung im Rahme

langjährige AK Forderungen im Arbeitsre

in Kraft sind. Das Wichtigste dazu finde

Etwas mehr Geld gibt es dank Ste

der Familienbeihilfe. Mehr d

K

IND

&

F

AMILIE

2016 bringt viele Verbes

Foto: peshkov/Fotolia.com

INFOS

KINDERGELD

2017 löst Konto

Pauschalen ab

B

eim Kinderbetreuungsgeld stehen

derzeit vier Pauschalvarianten zur

Wahl sowie das einkommensabhängige

Modell für 12 Monate. EinWechsel ist

nur ein Mal binnen 14 Tagen ab Antrag

möglich:

Pauschalvarianten nach Bezugsdauer:

30 Monate (+ 6 Monate bei Teilung mit

Partner): monatlich ca. ...................

436

20 Monate (+ 4 Monate bei Teilung mit

Partner): monatlich ca. ...................

624

15 Monate (+ 3 Monate bei Teilung mit

Partner): monatlich ca. ...................

800

12 Monate (+ 2 Monate bei Teilung mit

Partner): monatlich ca. ................

1.000

Einkommensabhängiges

Kinderbetreuungsgeld:

12 Monate ( + 2 Monate bei Teilung mit

Partner): 80 % des Wochengeldes (max.

2.000 monatlich)

Zuverdienstgrenzen und Beihilfen auf

Anfrage!

Ab 2017 soll das neue Kindergeld-Konto

mehr Transparenz und Fairness bringen

und auch einen flexiblerenWechsel zwi-

schen den Bezugsvarianten ermöglichen.

Das einkommensabhängige Kindergeld

bleibt daneben weiter bestehen. Eltern

können dann selbst entscheiden, wie

lange sie Kinderbetreuungsgeld beziehen

möchten: 365 bis 851 Tage (für eine

Person) bzw. 456 bis 1.063 Tage (für beide

Elternteile). Auch die gewählte Dauer

kann ein Mal geändert werden.

Foto: kolinko_tanya/Fotolia.com