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om Pflegegeld über Familienbeihilfe und Kinderbe-
treuungsgeld bis hin zu den Einkommensgrenzen
für die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehge-
bühr: Diese und viele andere Werte ändern sich jährlich.
Damit Tirols Arbeitnehmer gut informiert sind, hat die
AK Tirol den handlichen Falter
„Wichtige Sozialrechtliche
Bestimmungen 2016“
aufgelegt.
Pensionen und Gebühren.
So wurden etwa die Pensi-
onen 2016 um 1,2 Prozent erhöht. Andererseits müssen
die Österreicher für die Rezeptgebühr tiefer in die Tasche
greifen: Sie wurde auf 5,70 Euro angehoben – und
gleichzeitig stieg auch das monatliche Netto-Einkom-
men für die Befreiung auf 882,78 Euro (bzw. 1.323,58
Euro für Ehepaare).
Für die Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
liegen die Richtsätze noch höher: Bei einem Haushalt
mit einer Person betragen sie netto 988,71 Euro, mit
zwei Personen 1.482,41 Euro.
Geringfügigkeitsgrenze.
Die Geringfügigkeitsgrenze
ist auf 415,72 Euro gestiegen. Sie ist jene Grenze, bis
zu der man monatlich verdienen darf, ohne dass
Abgaben wie Pensions-, Kranken- oder Arbeitslo-
senversicherung anfallen. Im Falter erfahren Sie
aber auch Details zumNachkauf von Schul-
und Studienzeiten oder zur Unterstützung
nach demTiroler Mindestsicherungsgesetz.
Besorgen Sie sich den AK Falter
„Wich-
tige sozialrechtliche Bestimmungen
2016“
am besten noch heute! Einfach
kostenlos anfordern unter 0800/22
55 22 – 1631 oder nachlesen auf
ak-tirol.com
AK Falter mit sozialrechtlichen Bestimmungen
Eltern bleibt seit Jahresbeginn etwas
mehr Geld im Börsl: Die Familien-
beihilfe wurde um 1,9 % erhöht. Au-
ßerdem verdoppelte sich durch die
Steuerreform der Kinderfreibetrag.
Mit dem Start ins neue Jahr konnten
sich die Familien über eine finanzielle
Entlastung freuen.
Steuersenkung
Familien mit Kindern werden
durch die Steuerreform stärker
entlastet, im Schnitt um 505
Euro zusätzlich.
So bleiben einer durchschnitt-
lichen Familie mit Kindern pro
Jahr um 1.630 Euro mehr, wäh-
rend sich ein durchschnittlicher
Haushalt ohne Kinder pro Jahr
über zusätzliche 1.125 Euro
freuen kann.
Von der Verdoppelung des Kin-
derfreibetrages von 220 Euro auf
440 Euro pro Kind profitieren rund
1 Million Kinder in Österreich. Wenn
beide Elternteile ein steuerpflichtiges
Einkommen aufweisen und beide den
gesplitteten Kinderfreibetrag beantra-
gen, ist dieser insgesamt höher. Der
gesplittete Kinderfreibetrag wird von
derzeit 132 Euro auf 300 Euro pro El-
ternteil angehoben.
Familienbeihilfe
Zusätzlich wurde die Familienbeihil-
fe mit 1. Jänner 2016 um 1,9 % er-
höht. So steigt sie für ein Kind pro
Monat
• ab Geburt auf 111,80 Euro
(+ 2,10 Euro)
• ab 3 Jahren auf 119,60 Euro
(+ 2,30 Euro)
• ab 10 Jahren auf 138,80 Euro
(+ 2,60 Euro)
• ab 19 Jahren auf 162,00 Euro
(+ 3,10 Euro).
Bei mehr Kindern steigt der Gesamt-
betrag an Familienbeihilfe zusätzlich
durch eine höhere Geschwisterstaffe-
lung. Sie beträgt 2016 pro Kind
• bei 2 Kindern 6,90 Euro
(+ 0,20 Euro)
• bei 3 Kindern 17 Euro (+ 0,40 Euro)
• bei 4 Kindern 26 Euro (+ 0,50 Euro)
• bei 5 Kindern 31,40 Euro
(+ 0,60 Euro)
• bei 6 Kindern 35 Euro (+ 0,70 Euro)
• ab 7 Kindern 51 Euro (+ 1 Euro)
Der Zuschlag für ein erheblich be-
hindertes Kind steigt auf 152,90 Euro
(+ 2,90 Euro). Und mit Jänner 2018
wird die Familienbeihilfe erneut um
1,9 % angehoben.
Kindergeld-Konto
Derzeit stehen vier Pauschalvarian-
ten und die einkommensabhängige
Variante zur Wahl. Künftig sollen die
vier Pauschalvarianten in einem fle-
xiblen Konto verschmelzen.
Details dazu siehe links
.
6
Nr. 82, Februar 2016
Arbeitsrecht & Finanzen.
Änderungen brach
So wurden von der Regierung im Rahme
langjährige AK Forderungen im Arbeitsre
in Kraft sind. Das Wichtigste dazu finde
Etwas mehr Geld gibt es dank Ste
der Familienbeihilfe. Mehr d
K
IND
&
F
AMILIE
2016 bringt viele Verbes
Foto: peshkov/Fotolia.com
INFOS
KINDERGELD
2017 löst Konto
Pauschalen ab
B
eim Kinderbetreuungsgeld stehen
derzeit vier Pauschalvarianten zur
Wahl sowie das einkommensabhängige
Modell für 12 Monate. EinWechsel ist
nur ein Mal binnen 14 Tagen ab Antrag
möglich:
Pauschalvarianten nach Bezugsdauer:
•
30 Monate (+ 6 Monate bei Teilung mit
Partner): monatlich ca. ...................
€
436
•
20 Monate (+ 4 Monate bei Teilung mit
Partner): monatlich ca. ...................
€
624
•
15 Monate (+ 3 Monate bei Teilung mit
Partner): monatlich ca. ...................
€
800
•
12 Monate (+ 2 Monate bei Teilung mit
Partner): monatlich ca. ................
€
1.000
Einkommensabhängiges
Kinderbetreuungsgeld:
•
12 Monate ( + 2 Monate bei Teilung mit
Partner): 80 % des Wochengeldes (max.
€
2.000 monatlich)
Zuverdienstgrenzen und Beihilfen auf
Anfrage!
Ab 2017 soll das neue Kindergeld-Konto
mehr Transparenz und Fairness bringen
und auch einen flexiblerenWechsel zwi-
schen den Bezugsvarianten ermöglichen.
Das einkommensabhängige Kindergeld
bleibt daneben weiter bestehen. Eltern
können dann selbst entscheiden, wie
lange sie Kinderbetreuungsgeld beziehen
möchten: 365 bis 851 Tage (für eine
Person) bzw. 456 bis 1.063 Tage (für beide
Elternteile). Auch die gewählte Dauer
kann ein Mal geändert werden.
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