AmAbend
zur Matura
S
ie haben Ihre Schulausbildung
irgendwann abgebrochen? Kein Pro-
blem, das Abendgymnasium Innsbruck
bietet individuelle Wege zur Reifeprü-
fung. Wenn Sie mindestens 17 Jahre
alt sind und einen Pflichtschulabschluss
haben, schaffen Sie den Abschluss in
durchschnittlich vier Jahren. Experten
informieren dazu in den Bezirken. Anmel-
dungen zum kostenlosen Infoabend
„Am
Abend zur Matura“
unter 0800/22 55 22
und der jeweiligen Durchwahl (DW).
AK Landeck, Malserstraße 11:
Mo. 9. Okt. 19 Uhr, DW 3450;
AK Telfs, Moritzenstraße 1:
Di. 17. Okt. 19.30 Uhr, DW 3850;
AK Kitzbühel, Rennfeld 13,
Di. 24. Okt. 19 Uhr, DW 3252;
AK Imst, Rathausstraße 1,
Mo. 30. Okt. 19 Uhr, DW 3150;
AK Kufstein, Arkadenplatz 2:
Di. 7. Nov. 19 Uhr, DW 3350.
Schulerfolge aus höheren Schulen
werden angerechnet und können die
Studienzeit entsprechend verkürzen. Das
Abendgymnasium ist keine Privatschule,
deshalb gibt es keine Studiengebühren.
A
RBEIT
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EHRE
4
Nr. 100, Oktober 2017
Einstieg.
Immer wieder kommt es vor, dass die Arbeitszeit von frisch
ausgelernten Lehrlingen während der Behaltezeit gekürzt wird. Dies
ist aber unzulässig. Rat und Hilfe gibt es in der AK Jugendabteilung.
FACTS
Chef will kein Zeugnis ausstellen Nicht zufrieden mit Beurteilung
Achtung,
Wintersaison!
Perfekter Start
ins Berufsleben!
LEHRBEGINN
N
achdem Max seine Aus-
bildung zum Elektroniker
beendet hatte, trat er in
die Behaltezeit ein, die in
seiner Branche sechs Monate dau-
ert. Nach einigen Wochen wurde
ihm seitens des Chefs mitgeteilt,
dass er ihn nunmehr nicht mehr im
vollen Ausmaß benötige, und er für
die restliche Behaltezeit Halbzeit
arbeiten solle. Damit war der jun-
ge Facharbeiter zwar nicht einver-
standen, traute sich aber nichts zu
sagen. Schon bald merkte er aber,
dass die reduzierte Arbeitszeit na-
türlich auch eine empfindliche
Einbuße am Lohnzettel zur Folge
hatte. Das führte ihn in die AK Ju-
gendabteilung. Dort erfuhr er, dass
die Behaltezeit im Berufsausbil-
dungsgesetz geregelt ist und den
Zweck hat, dem ausgelernten Lehr-
ling im erlernten Beruf
erste Erfahrungen als
Fachkraft zu ermög-
lichen.
Selbstverständlich soll dies in
regulärer Vollzeitbeschäftigung
erfolgen. Die Intervention der AK
Jugendabteilung im Betrieb war
erfolgreich: Der Betrieb musste
Max nicht nur ab sofort wieder
38,5 Wochenstunden in Dienst
nehmen, sondern auch rückwir-
kend die Zeit der Minderbeschäfti-
gung auf Basis einer Vollzeittätig-
keit entlohnen.
Dienstzeugnis ist Pflicht
Vorsicht: Geheimcodes.
Nicht selten hängt das Rennen um den freien Job auch von den
Dienstzeugnissen der Bewerber ab. Oft verstecken sich darin negative Beurteilungen.
I
hr Arbeitgeber muss Ihnen am
Ende des Arbeitsverhältnisses
ein einfaches Arbeitszeugnis
ausstellen. Allerdings nur dann,
wenn Sie es verlangen. Es muss
die Dauer des Arbeitsverhältnisses
sowie Art der Tätigkeit enthalten.
Sie haben jedoch keinen Anspruch
auf ein Zeugnis, das Angaben über
die Qualität der Leistungen enthält
(„qualifiziertes
Dienstzeugnis“).
Aber: Ein Dienstzeugnis darf in In-
halt und Form nichts enthalten, das
Arbeitnehmern das Erlangen einer
neuen Stelle erschwert.
Aus der Beschreibung der Tätig-
keit muss sich der Zeugnisleser ein
klares Bild machen können, welche
Arbeiten der Arbeitnehmer erbracht
hat. Eine inner- oder überbetrieb-
liche Funktion als Interessenvertre-
ter (Betriebsrat, Gewerkschaft) darf
im Zeugnis nicht erwähnt werden.
Superlative.
Bei einem qualifi-
zierten Zeugnis sollte die Beurtei-
lung Ihrer Leistung unbedingt und
wo immer möglich im Superlativ
formuliert sein! Denn nur dann ist
es ein sehr gutes Zeugnis. Mitar-
beiter, die stets zur „vollsten Zufrie-
denheit“ gearbeitet haben, sind vom
ehemaligen Dienstgeber mit der
Note 1 bedacht worden.
Geheimcodes.
Gerade in qualifi-
zierten Zeugnissen kann sich aber,
Codes.
Hinter positiven Formulierungen kann sich eine negative Wertung verbergen.
hinter auf den ersten Blick positiven
Formulierungen, eine Botschaft ver-
stecken, die letztendlich eine negati-
ve Wertung bedeutet!
„Herr B. hat sich stets als integra-
tive, kommunikationsstarke Per-
sönlichkeit ins Team eingebracht.“
Klartext:
Vor lauter Plaudern ist er
kaum zum Arbeiten gekommen.
„Frau A. verfügte über Fachwis-
sen und zeigte großes Selbstver-
trauen.“
Klartext:
Große Klappe, wenig da-
hinter.
„Herr R. hat die übertragenen Ar-
beiten ordnungsgemäß erledigt.“
Klartext:
Ordnungsgemäß schon,
aber sonst zeigte er nur wenig Ei-
geninitiative.
„Frau K. setzte sich insbesondere
für die Belange der Belegschaft
ein.“
Klartext:
Eine Mitarbeiterin, die
sich nicht alles gefallen lässt.
Damit es zu keinen Problemen
kommt, sollten Sie die Ausstel-
lung eines Dienstzeugnisses im-
mer sofort nach Beendigung eines
Arbeitsverhältnisses
schriftlich
verlangen. Denn selbst wenn Sie
rechtlich länger dazu Zeit hätten,
ist nicht sicher, ob ein Zeugnis
überhaupt noch ausgestellt werden
kann, etwa weil es die Firma nicht
mehr gibt.
Foto:Yeko Photo Studio
Zu Beginn ist es für den Lehrling wich-
tig, die Lehrlingsfreifahrt zu organisie-
ren. Lehrlinge können die Freifahrt für
Schüler und Lehrlinge zum Selbst-
behalt von 19,60 Euro beantragen.
Darüber hinaus bietet der VVT die
Möglichkeit, mit dem LehrPlus- bzw.
SchulPlus-Ticket ein ganzes Jahr um
96 Euro in ganz Tirol unterwegs zu
sein. Die notwendigen Formulare und
Infos erhältst du bei der Arbeiterkam-
mer oder dem Verkehrsverbund.
Schreibe deine Arbeitszeiten lücken
los und verlässlich auf. Sollte es
einmal Probleme geben, sind deine
Arbeitszeitaufzeichnungen sehr
hilfreich.
Solltest du weitere Fragen zum Be-
ginn deiner Lehre haben, wende dich
an die Expertinnen und Experten
der AK Jugendabteilung unter der
Gratishotline
0800/22 55 22 – 1566
.
Freifahrt für Lehrlinge
Arbeitszeiten
AK hilft weiter
Behaltezeit ist Vollzeit
WEITERBILDUNG
Es ist ratsam, sich zu Beginn des Lehr-
verhältnisses genau über den Beruf
zu informieren, in dem man tätig sein
will. In der Lehrberufsliste ist genau
aufgelistet, welche Fertigkeiten du
während der Lehre erlernen musst.
Die ersten 3 Monate des Lehrverhält-
nisses sind die so genannte Probezeit.
Innerhalb der Probezeit kann sowohl
der Lehrberechtigte als auch der
Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit
ohne Angabe von Gründen lösen. Die
Auflösung muss jedoch schriftlich
erfolgen!
Beruf sorgsam wählen
Drei Monate Probezeit
GASTROLEHRE
INFOS
D
er Fachkräftemangel im Tourismus
führt zu Überstundenleistungen des
Personals. Doch geleistete Überstunden
müssen abgegolten werden, auch jene
von Lehrlingen. Je nach Lehrjahr ist ihr
Wert unterschiedlich, für die kommende
Wintersaison gelten folgende Sätze und
zwar für jede einzelne Überstunde:
unter 18 Jahre:
1. Lehrjahr
6,07 Euro brutto
2. Lehrjahr
6,94 Euro brutto
3. Lehrjahr
7,80 Euro brutto
4. Lehrjahr
8,67 Euro brutto
über 18 Jahre:
mind. 13,18 Euro brutto
Um einen genauen Überblick zu haben,
ob die Abrechnung letztlich auch korrekt
ausbezahlt wird, ist es ratsam, eine
lückenlose Arbeitszeitaufzeichnung zu
führen! Rat und Hilfe gibt es bei den
Experten in der AK Jugendabteilung
unter 0800/22 55 22 – 1566.
Foto:GinaSanders
/Fotolia.comE
ntspricht das Dienstzeugnis inhaltlich und/oder formal nicht den
gesetzlichen Vorschriften, so können Sie ein korrektes Zeugnis
verlangen.Weisen Sie ein qualifiziertes Zeugnis (siehe unten) als
mangelhaft zurück, ist Ihr Chef nicht verpflichtet, die Formulie-
rungen zu ändern, sondern er muss und kann auch nur ein
einfaches Dienstzeugnis ausstellen. Der Haken: Bei Vorlage
eines bloß „gesetzlichen“ Zeugnisses kann der neue Chef den
Eindruck bekommen, dass ein qualifiziertes Zeugnis unterblie-
ben ist, weil der Arbeitgeber mit den Leistungen unzufrieden war.
W
enn sich Ihr (Ex-) Arbeitgeber weigert, ein Zeugnis aus-
zustellen oder zu berichtigen – wenn es inhaltlich oder
formal nicht demGesetz entspricht – sollten Sie Ihren
Anspruch beimArbeitgeber schriftlich einfordern.
Setzen Sie ihm eine Nachfrist und weisen Sie auch
darauf hin, dass Sie ansonsten den Rechtsweg beschreiten.
Weigert sich der Arbeitgeber weiterhin, können Sie Ihren
Anspruch auf ein Dienstzeugnis vor demArbeits- und
Sozialgericht geltend machen.
Foto: Catalin Pop
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