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Selbstbestimmt

handeln

Schenken oder

vererben?

S

ie möchten für Situationen vorsor-

gen, in denen Sie nicht mehr fähig

sind, selbst Entscheidungen zu treffen?

Mit einer Patientenverfügung können

Sie schon vorab bestimmte medizinische

Behandlungen ablehnen – für den Fall,

dass Sie als Patient dazu nicht mehr in

der Lage sind. In einer Vorsorgevoll-

macht legen Sie fest, wer als Bevollmäch-

tigter für Sie entscheidet oder Sie vertritt,

falls es Ihnen nicht mehr möglich ist,

Ihre Angelegenheiten selbst wahrzuneh-

men. Details zu

„Patientenverfügung &

Vorsorgevollmacht“

erfahren Sie von Dr.

Günter Atzl, Direktor der Ärztekammer

Tirol, beim kostenlosen Info-Nachmittag

in der

AK Imst am Do. 19. Oktober um

15 Uhr

. Anmelden unter 0800/22 55 22

– 3150 oder

imst@ak-tirol.com

S

ie wollen für Ihre Nachkommen

vorsorgen und fragen sich, was sich

mit dem neuen Erbrecht verändert hat.

Rechtsanwalt Mag. Martin J. Moser klärt

auf beim kostenlosen AK Infoabend

„Schenken oder vererben?“

Er gibt u. a.

Tipps zu Schenkung, Übergabe, Erbfolge,

Testament, Grunderwerbsteuer und

erklärt, wie Sie teure Fehler vermeiden

können und die optimale Lösung für

Ihre individuellen Anliegen finden. Am

Do. 19. Oktober um 19 Uhr in der AK

Kufstein, Arkadenplatz 2

, und am

Diens-

tag, 7. November, um 19 Uhr in der AK

Kitzbühel, Rennfeld 13

. Anmelden unter

0800/22 55 22 und der jeweiligen DW

oder per eMail.

AK Kufstein:

DW 3450

oder

kufstein@ak-tirol.com

AK Kitzbühel:

DW 3252 oder

kitzbuehel@ak-tirol.com

GUT ZUWISSEN

INFOS

Erleichtert in den

Privat-Konkurs

Ausweg.

Wer als Schuldner

bisher gezwungen war, sich mit

Schwarzarbeit oder wechselnden

Beschäftigungen durchzuschlagen,

bekommt nun eine neue Chance:

Privat-Konkurs lautet die Lösung.

Von ihm waren Schuldner mit

niedrigen Einkommen oder hohen

Verbindlichkeiten bisher ausgeschlossen.

D

ie gute Nachricht gleich

vorweg: Endlich bekom-

men auch Schuldner mit

niedrigem

Einkommen

(etwa Alleinerziehende) oder mit

sehr hohen Schulden (vor allem

gescheiterte Selbstständige) die

Chance auf einen finanziellen Neu-

start. Bisher waren sie vom Privat-

konkurs aufgrund der Mindestquo-

te – 10 % aller Schulden mussten

geleistet werden – ausgeschlossen.

Auch wird der Zeitraum bis zur

„Restschuldbefreiung“ von bisher

7 auf 5 Jahre gekürzt.

Nicht ohne Konsequenzen.

Die

Verbesserungen im Privatkonkurs

können aber nicht als Aufforderung

zum Schulden-Machen verstanden

werden: Wenn jemand Schulden im

Wissen macht, dass er diese nicht

zurückzahlen kann, ist das nach

wie vor ein klarer Fall von Betrug.

Daran ändert auch das neue Insol-

venzrecht nichts: Die klare Grenze

zwischen Straf- und Insolvenzrecht

bleibt bestehen. Auch bedeutet der

Wegfall der Mindestquote nicht,

dass Schuldner plötzlich nichts

mehr zurückzahlen müssen. Das

vorhandene Vermögen wird weiter-

hin verkauft und das Einkommen

auf das sogenannte Existenzmini-

mum reduziert. Das bedeutet z. B.

bei alleinstehenden Schuldnern mit

einem Verdienst von 1.300 Euro

netto schon den Abzug von 290

Euro für die Gläubiger. Bei Schuld-

nern mit einem Kind sind es 140,

mit zwei Kindern noch 28 Euro.

Bei drei Unterhaltspflichtigen gibt

es keinen Abzug mehr – sie konn-

ten bisher sicher keine Schuldenbe-

freiung erlangen.

Beantragen

können

solche

Schuldner einen Privatkonkurs ab

sofort. Und selbst wenn die nächs-

ten fünf Jahre kein pfändbares

Einkommen, trotz Bemühung, er-

reicht werden kann, erhalten sie

die „Restschuldbefreiung“ vom

Gericht. Denn niemand hat etwas

davon, Menschen viele Jahre an

bzw. unter der Armutsgrenze zu

halten. Und niemandem ist gehol-

fen, wenn sich Alleinerzieher oder

gescheiterte Unternehmer nicht

entschulden können und bis an ihr

Lebensende exekutiert werden.

Das gerne vorgebrachte Argu-

ment, dass sich viele durch eine

Erleichterung absichtlich in unbe-

zahlbare Schulden stürzen, geht ins

Leere, denn wer wird wirklich so

handeln, wenn die Konsequenzen

immer noch sind: Verkauf aller

Wertgegenstände und dann fünf

Jahre Existenzminimum?

Vorteile.

Die Schuldenberatungen

fordern die nun kommenden Ver-

besserungen bereits seit dem Jahr

1995. Denn die Vorteile, die ein

erleichterter Zugang zum Privat-

Konkurs bringt, liegen auf der

Hand: Arbeitgeber, Gläubiger und

die gesamte Volkswirtschaft profi-

tieren davon, wenn Menschen neu

durchstarten und als Konsumenten

wieder aktiv sein können. Außer-

dem kann es demWirtschaftsstand-

ort Österreich nur guttun, wenn

weniger Menschen auf ihren Schul-

den sitzen bleiben und gescheiterte

Unternehmer wieder schneller auf

die Beine kommen. Unternehme-

rischer Mut soll schließlich nicht

bestraft werden!

Vorteile bringen die Neuerungen

auch für die Sozialbudgets sowie

für jene des AMS und der Kranken-

kassen: Denn sie werden dadurch

nachhaltig entlastet.

Foto: Christian Horz

/Fotolia.com

Mitmachen & gewinnen.

Wenn Sie Karten für eine der

Veranstaltungen gewinnen

wollen, mailen Sie an ak@

tirol.com,

schicken ein Fax

an 0512/5340 – 1290 oder

schreiben an AK Tirol, Maxi-

milianstraße 7, 6020 Inns-

bruck, Stichwort:

„Gilbert“

,

„Pixner“

bzw.

„Schenk“

(Einsendeschluss 6.11.2017)

.

Name, Adresse und Telefon-

nummer nicht vergessen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen,

keine Barablöse möglich.

G

ilbert-Fans sollten sich den 8.

Dezember schon einmal rot im

Kalender markieren: Denn zu Maria

Empfängnis wird der bekannte Sänger

und Songwriter aus demÖtztal viele

seiner wunderschönen Balladen und

Weihnachtssongs im

SZentrum in

Schwaz

(8.12., 20 Uhr, Einlass ab

19 Uhr)

zum Besten geben. Gilbert

präsentiert dabei Hits wie „Du mein

kleiner Freund”, „Tirol”, „Weih-

nachten tief in meinemHerz“

oder „Durchgebrannt“ in völlig

neuem Soundkleid. Lassen

Sie sich diesen Abend nicht

entgehen und machen Sie

beimAZ Gewinnspiel mit

(siehe rechts). Vielleicht sind Sie unter den

Glücklichen, die mit Gilbert einen Abend

genießen können, der unter die Haut

geht. Bereits am

18.11.

gastiert

Herbert

Pixner

mit seinem Projekt im

Innsbru-

cker Congress (ab 20 Uhr, Einlass 19

Uhr)

. Nach über 1.000 (!) ausverkauften

Konzerten und einem halben Dutzend

vergoldeter Schallplatten zählt dieses au-

ßergewöhnliche Musikprojekt mittlerweile

zu den erfolgreichsten Acts im gesamten

deutschsprachigen Raum. Spielen Sie mit,

es erwartet Sie ein musikalisches Feuer-

werk aus traditioneller alpenländischer

Musik, Flamenco, Gipsy-Jazz, Blues, Rock

undWorldmusic

Weitere Infos unter

lindnermusic.at

D

ie Musik galt schon immer als die

große Leidenschaft von Otto Schenk,

der am

6.1. 2018 ab 20 Uhr im Congress

Innsbruck, Saal Tirol,

das ungewöhn-

lichste Neujahrskonzert präsentieren wird.

Seine Lesungen, seine Parodien und Rezi-

tationen werden umrahmt und untermalt

von musikalischen Gustostückerln, darge-

boten von der Ungarischen Kammerphil-

harmonie unter der Leitung von Konrad

Leitner. AmHöhepunkt des Abends tritt

Otto Schenk selbst ans Dirigentenpult und

dirigiert den „5. Ungarischen Tanz“ von

Brahms, „Donner und Blitz“, die „Tritsch-

Tratsch-Polka“ oder den „Radetzkymarsch“.

Spielen Sie mit (siehe re.) und begrüßen

Sie mit Otto Schenk das Neue Jahr!

GILBERT | HERBERT PIXNER PROJEKT

HUMOR NACH NOTEN

Gefühlvolles vom Schlager-Barden Otto Schenk live

Foto: Manfred Esser

EINFACH GEWINNEN MIT DER AZ

Arbeitgeber, Gläubiger

und die gesamte

Volkswirtschaft

profitieren davon, wenn

Menschen durchstarten

und als Konsumenten

wieder aktiv sein können.

K

ONSUMENT

&

R

ECHT

8

Nr. 100, Oktober 2017

Analyse von Mag. Thomas Pachl, Schuldenberatung Tirol