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AK Infoservice
4.1 Lockangebote
Auch mit besonders günstigen Angeboten wollen die Händler KundInnen
in das Geschäft locken, etwa mit einem super billigen Fernseher. Die Ware
ist allerdings sehr schnell vergriffen – zum Teil schon innerhalb von Minuten
– weil nur wenige Stücke geliefert wurden. Hintergrund solcher Aktionen:
Sind die KonsumentInnen einmal vor Ort im Geschäft und schon bereit ein
Produkt zu erwerben, kaufen sie vielleicht einen ähnlichen, teureren Artikel.
Trifft dies zu, handelt es sich um unzulässige Lockangebote – die Ware
muss nämlich für eine gewisse Zeit in ausreichender Menge vorhanden
sein. Selbst wenn die Ware mit der Aufschrift „nur so lange der Vorrat reicht“
gekennzeichnet ist, muss der Händler für eine ausreichende Menge sorgen.
4.2 Preise wie am Mond?
In Elektronik-, Sportartikel- oder Möbelgeschäften findet man oft: „Unver-
bindliche Preisempfehlung des Herstellers“. Dieser Preis ist durchgestrichen
und darunter steht der „neue“, billigere Preis. Sind die ursprünglichen Preise
bewusst hoch angesetzt oder veraltet, handelt es sich um sogenannte
Mondpreise,
die eigentlich unzulässig sind.
Psychologisch wirken diese durchgestrichenen Preise dennoch, man
spricht vom sogenannten
Anker-Effekt.
Da es prinzipiell schwierig ist, den