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Hauses umfangreiche Kredite gewährt hatten, die Kredite fällig.
Nachfolgend wird die Versteigerung der Liegenschaftsanteile der XY
VerwertungsgesmbH eingeleitet. Aus dem Versteigerungserlös wird
vorrangig die Eigentümergemeinschaft hinsichtlich ihrer Klagsbe-
träge befriedigt. Währenddessen hat aber die Gemeinde – ohne sich
weiter an die Eigentümergemeinschaft bzw. den Verwalter als deren
Vertreter zu wenden – im Dezember 2003 die ausständigen Müll-,
Wasser- und Abwassergebühren fällig gestellt und fordert auf Grund
der landesgesetzlichen Abgabenvorschriften und der dort vorgese-
hen Solidarhaftung vom Miteigentümer Herrn Huber den gesamten
Betrag. Um einer Versteigerung seines Wohnungseigentumsobjektes
durch die Abgabenbehörde zuvorzukommen, bezahlt Herr Huber im
Februar 2004 den gesamten Betrag der offenen Gebühren. Im März
2004 bringt Herr Huber wegen seiner Rückgriffsforderung eine ent-
sprechende Klage gegen die XY VerwertungsgesmbH hinsichtlich
ihres Anteiles an den von ihm bezahlten Gebühren ein und lasst diese
Klage an den Anteilen der VerwertungsgesmbH im Grundbuch an-
merken. Im Versteigerungsverfahren erhält nun Herr Huber auch
seine Rückgriffsforderung vorrangig befriedigt, noch vor den Ban-
ken, die der VerwertungsgesmbH die Kredite für den Ankauf des
Hauses gewährt haben. Auch von den beiden weiteren „kleinen“ Mit-
eigentümern muss Herr Huber ihre jeweiligen Anteile an den von ihm
komplett bezahlten Gebühren erhalten.
Vertragliche Solidarhaftung
Manchmal wird im Wohnungseigentumsvertrag vorgesehen, dass jeder
Eigentümer für alle Schulden der Gemeinschaft „solidarisch“ haftet. Dies
bedeutet, dass von jedem einzelnen Miteigentümer der volle offene Be-
trag gefordert werden kann. Dieser betroffene Miteigentümer muss sich
dann damit herumschlagen, ob er von den übrigen Eigentümern seinen
Aufwand – den er ja im Interesse der Gemeinschaft hatte – anteilsmäßig
ersetzt bekommt.
TIPP:
Vermeiden Sie unbedingt derartige Vereinbarungen über eine Soli-
darhaftung!
Jedenfalls sei auch hier wieder daran erinnert, dass man die jährlichen
Abrechnungen genau überprüfen soll, denn manchmal kommt es vor,
dass insolvente Miteigentümer jahrelang „mitgeschleppt“ werden (was