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AK-

Infoservice

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Hauses umfangreiche Kredite gewährt hatten, die Kredite fällig.

Nachfolgend wird die Versteigerung der Liegenschaftsanteile der XY

VerwertungsgesmbH eingeleitet. Aus dem Versteigerungserlös wird

vorrangig die Eigentümergemeinschaft hinsichtlich ihrer Klagsbe-

träge befriedigt. Währenddessen hat aber die Gemeinde – ohne sich

weiter an die Eigentümergemeinschaft bzw. den Verwalter als deren

Vertreter zu wenden – im Dezember 2003 die ausständigen Müll-,

Wasser- und Abwassergebühren fällig gestellt und fordert auf Grund

der landesgesetzlichen Abgabenvorschriften und der dort vorgese-

hen Solidarhaftung vom Miteigentümer Herrn Huber den gesamten

Betrag. Um einer Versteigerung seines Wohnungseigentumsobjektes

durch die Abgabenbehörde zuvorzukommen, bezahlt Herr Huber im

Februar 2004 den gesamten Betrag der offenen Gebühren. Im März

2004 bringt Herr Huber wegen seiner Rückgriffsforderung eine ent-

sprechende Klage gegen die XY VerwertungsgesmbH hinsichtlich

ihres Anteiles an den von ihm bezahlten Gebühren ein und lasst diese

Klage an den Anteilen der VerwertungsgesmbH im Grundbuch an-

merken. Im Versteigerungsverfahren erhält nun Herr Huber auch

seine Rückgriffsforderung vorrangig befriedigt, noch vor den Ban-

ken, die der VerwertungsgesmbH die Kredite für den Ankauf des

Hauses gewährt haben. Auch von den beiden weiteren „kleinen“ Mit-

eigentümern muss Herr Huber ihre jeweiligen Anteile an den von ihm

komplett bezahlten Gebühren erhalten.

Vertragliche Solidarhaftung

Manchmal wird im Wohnungseigentumsvertrag vorgesehen, dass jeder

Eigentümer für alle Schulden der Gemeinschaft „solidarisch“ haftet. Dies

bedeutet, dass von jedem einzelnen Miteigentümer der volle offene Be-

trag gefordert werden kann. Dieser betroffene Miteigentümer muss sich

dann damit herumschlagen, ob er von den übrigen Eigentümern seinen

Aufwand – den er ja im Interesse der Gemeinschaft hatte – anteilsmäßig

ersetzt bekommt.

TIPP:

Vermeiden Sie unbedingt derartige Vereinbarungen über eine Soli-

darhaftung!

Jedenfalls sei auch hier wieder daran erinnert, dass man die jährlichen

Abrechnungen genau überprüfen soll, denn manchmal kommt es vor,

dass insolvente Miteigentümer jahrelang „mitgeschleppt“ werden (was