

AK-
Infoservice
171
LAUFENDE AUFWENDUNGEN DER
WOHNUNGSEIGENTÜMER
Die Kosten, die bei der Nutzung und Bewirtschaftung der Liegenschaft
anfallen, sind primär von der Eigentümergemeinschaft zu tragen. In der
Regel werden ja Versorgungs-, Liefer-, Werk- und sonstige Verträge von
der Eigentümergemeinschaft mit den entsprechenden Unternehmen ge-
schlossen. Die der Eigentümerge-meinschaft entstehenden Kosten wer-
den auf die einzelnen Wohnungseigentümer überwälzt.
Zur Bestreitung der Aufwendungen, die die Eigentümergemeinschaft zu
bezahlen hat, werden in praktisch allen Eigentümergemeinschaften
Vo-
rauszahlungen der Wohnungseigentümer
eingehoben. Der Verwalter
kalkuliert in der Regel mit den Kosten des abgelaufenen Jahres, schlägt
etwa zwei bis drei Prozent dazu und errechnet so die Vorauszahlungen für
das laufende Jahr. Dieser Betrag durch 12 dividiert ergibt die monatliche
Gesamtvorschreibung für alle Wohnungseigentümer. Der einzelne hat
dann seinen Anteil (entsprechend dem Aufteilungsschlüssel) an der Ge-
samtvorschreibung zu tragen.
Mangels anders lautender Vereinbarung sind die den Wohnungseigentü-
mern vorgeschriebenen Vorauszahlungen auf die Aufwendungen für die
Liegenschaft
am
5. eines jeden Kalendermonats fällig
.
Wohnungseigentümer haben – als logische Konsequenz ihrer Rolle als
Wohnungseigentümer und Mitglieder der Eigentümergemeinschaft – alle
Aufwendungen für die Liegenschaft anteilig zu tragen.
Aufwendungen für die Liegenschaft können sein
■
■
Betriebskosten und sonstige Bewirtschaftungskosten
■
■
Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen
■
■
Verwaltungskosten
■
■
Kosten von Erhaltungsarbeiten
■
■
Beiträge zur Rücklage
■
■
Annuitäten