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LAUFENDE AUFWENDUNGEN DER

WOHNUNGSEIGENTÜMER

Die Kosten, die bei der Nutzung und Bewirtschaftung der Liegenschaft

anfallen, sind primär von der Eigentümergemeinschaft zu tragen. In der

Regel werden ja Versorgungs-, Liefer-, Werk- und sonstige Verträge von

der Eigentümergemeinschaft mit den entsprechenden Unternehmen ge-

schlossen. Die der Eigentümerge-meinschaft entstehenden Kosten wer-

den auf die einzelnen Wohnungseigentümer überwälzt.

Zur Bestreitung der Aufwendungen, die die Eigentümergemeinschaft zu

bezahlen hat, werden in praktisch allen Eigentümergemeinschaften

Vo-

rauszahlungen der Wohnungseigentümer

eingehoben. Der Verwalter

kalkuliert in der Regel mit den Kosten des abgelaufenen Jahres, schlägt

etwa zwei bis drei Prozent dazu und errechnet so die Vorauszahlungen für

das laufende Jahr. Dieser Betrag durch 12 dividiert ergibt die monatliche

Gesamtvorschreibung für alle Wohnungseigentümer. Der einzelne hat

dann seinen Anteil (entsprechend dem Aufteilungsschlüssel) an der Ge-

samtvorschreibung zu tragen.

Mangels anders lautender Vereinbarung sind die den Wohnungseigentü-

mern vorgeschriebenen Vorauszahlungen auf die Aufwendungen für die

Liegenschaft

am

5. eines jeden Kalendermonats fällig

.

Wohnungseigentümer haben – als logische Konsequenz ihrer Rolle als

Wohnungseigentümer und Mitglieder der Eigentümergemeinschaft – alle

Aufwendungen für die Liegenschaft anteilig zu tragen.

Aufwendungen für die Liegenschaft können sein

Betriebskosten und sonstige Bewirtschaftungskosten

Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen

Verwaltungskosten

Kosten von Erhaltungsarbeiten

Beiträge zur Rücklage

Annuitäten