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ten Wohnungseigentumsobjekte eine Rücklage für die Liegenschaft
zu bilden. Durch einstimmige Vereinbarung aller Wohnungseigentü-
mer oder durch Gerichtsbeschluss kann festgesetzt werden, dass
der Aufzug eine abweichende Abrechnungseinheit bildet und alle im
Zusammenhang mit dem Aufzug entstehenden Kosten nur von den
Wohnungseigentümern zu tragen sind, deren Wohnungseigentums-
objekte im Wohnhaus gelegen sind. Hinsichtlich des Aufzuges kann
dann eine eigene Sonderrücklage gebildet werden, um etwa für
eventuell zukünftige Sanierungsarbeiten am Aufzug anzusparen. In
diese Sonderrücklage haben nur die Wohnungseigentümer der im
Wohnhaus situierten Wohnungseigentumsobjekte einzuzahlen.
Abweichende Abstimmungseinheiten
Prinzipiell ist die gesamte Liegenschaft die Abrechnungs- und Abstim-
mungseinheit. Bereits seit einiger Zeit besteht die Möglichkeit, dass – über
einstimmige Vereinbarung der Wohnungseigentümer oder Gerichtsbe-
schluss – auf der Liegenschaft für bestimmte Anlagen oder Teile der Lie-
genschaft abweichende Abrechnungseinheiten geschaffen werden. So
können die Wohnungseigentümer zB vereinbaren, dass nicht die gesamte
Liegenschaft eine Abrechnungseinheit bildet, sondern bestimmte Kosten
getrennt nach Stiegen abgerechnet werden.
Demgegenüber stand bisher, dass über alle Angelegenheiten – auch die-
jenigen Angelegenheiten, welche nur die abweichenden Abrechnungsein-
heiten betrafen – nur alle Wohnungs- und Miteigentümer gemeinsam ab-
stimmen konnten. Damit waren auch Wohnungseigentümer zur Abstim-
mung aufgerufen, die von der konkreten Angelegenheit – weil sie nicht
Mitglied der Abrechnungseinheit waren – gar nicht betroffen waren.
Nunmehr kann die – über Vereinbarung oder Gerichtsbeschluss geschaf-
fene – von der Liegenschaft
abweichende
Abrechnungseinheit auch
als abweichende Abstimmungseinheit
vereinbart bzw. vom Gericht
festgesetzt werden; dies aber nur für die Angelegenheiten, die nur diese
Abrechnungseinheit betreffen. Damit beschließen nur mehr diejenigen
Wohnungseigentümer über Maßnahmen, die von diesen Maßnahmen
auch betroffen sind.