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Infoservice
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Silvesterabend ausschwärmen um möglichst exakt zum Jahreswechsel
die Messgeräte für jedes einzelne Objekt ablesen zu können.
Abrechnungseinheit
Prinzipiell bildet
die Liegenschaft
– die gesamte darauf errichtete Wohn-
hausanlage –
eine Abrechnungseinheit
. Alle für die Liegenschaft anfal-
lenden Aufwendungen sind von allen Miteigentümern der Liegenschaft
anteilig zu tragen.
Vereinbarte abweichende Abrechnungseinheit
Es kann aber durch einstimmige schriftliche Vereinbarung aller Wohnungs-
eigentümer eine (oder mehrere) abweichende Abrechnungseinheit(en)
vereinbart werden. Einstimmige Vereinbarungen werden frühestens für die
dem Zeitpunkt der Vereinbarung nachfolgende Abrechnungsperiode wirk-
sam. Wenn etwa die Abrechnungsperiode das Kalenderjahr ist, wird eine
Vereinbarung vom 12.01.2007, in der eine abweichende Abrechnungsein-
heit festgelegt wird, erst für das Kalenderjahr 2008 wirksam.
Eine Vereinbarung abweichender Abrechnungseinheiten ist für alle Auf-
wendungen möglich, oder auch nur für bestimmte Aufwendungen, zB
etwa für Aufwendungen im Zusammenhang mit bestimmten Anlagen
(Waschküche, Aufzug,...), weil sie nicht allen Wohnungseigentümern zu-
gute kommen.
Auch wenn sich auf einer Liegenschaft mehrere Gebäude befinden, kann
dies durchaus zu Ungerechtigkeiten bei der Aufteilung bestimmter Auf-
wendungen führen.
BEISPIEL:
Auf einer Liegenschaft befinden sich zwei Gebäude mit verschie-
denem Baualter. Die laufenden Erhaltungs(Reparatur-)kosten bei den
Gebäude sind unterschiedlich.
älteres
neueres
Liegenschaft
Gebäude
Gebäude
Erhaltungskosten
im Jahr 2012
€ 48.000,-
€ 2.000,-
= € 50.000,-
Erhaltungskosten
im Jahr 2013
€ 27.000,-
€ 4.000,-
= € 31.000,-