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AK-

Infoservice

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Silvesterabend ausschwärmen um möglichst exakt zum Jahreswechsel

die Messgeräte für jedes einzelne Objekt ablesen zu können.

Abrechnungseinheit

Prinzipiell bildet

die Liegenschaft

– die gesamte darauf errichtete Wohn-

hausanlage –

eine Abrechnungseinheit

. Alle für die Liegenschaft anfal-

lenden Aufwendungen sind von allen Miteigentümern der Liegenschaft

anteilig zu tragen.

Vereinbarte abweichende Abrechnungseinheit

Es kann aber durch einstimmige schriftliche Vereinbarung aller Wohnungs-

eigentümer eine (oder mehrere) abweichende Abrechnungseinheit(en)

vereinbart werden. Einstimmige Vereinbarungen werden frühestens für die

dem Zeitpunkt der Vereinbarung nachfolgende Abrechnungsperiode wirk-

sam. Wenn etwa die Abrechnungsperiode das Kalenderjahr ist, wird eine

Vereinbarung vom 12.01.2007, in der eine abweichende Abrechnungsein-

heit festgelegt wird, erst für das Kalenderjahr 2008 wirksam.

Eine Vereinbarung abweichender Abrechnungseinheiten ist für alle Auf-

wendungen möglich, oder auch nur für bestimmte Aufwendungen, zB

etwa für Aufwendungen im Zusammenhang mit bestimmten Anlagen

(Waschküche, Aufzug,...), weil sie nicht allen Wohnungseigentümern zu-

gute kommen.

Auch wenn sich auf einer Liegenschaft mehrere Gebäude befinden, kann

dies durchaus zu Ungerechtigkeiten bei der Aufteilung bestimmter Auf-

wendungen führen.

BEISPIEL:

Auf einer Liegenschaft befinden sich zwei Gebäude mit verschie-

denem Baualter. Die laufenden Erhaltungs(Reparatur-)kosten bei den

Gebäude sind unterschiedlich.

älteres

neueres

Liegenschaft

Gebäude

Gebäude

Erhaltungskosten

im Jahr 2012

€ 48.000,-

€ 2.000,-

= € 50.000,-

Erhaltungskosten

im Jahr 2013

€ 27.000,-

€ 4.000,-

= € 31.000,-