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AK-
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Annuitäten
Das sind Zahlungen zur Rückzahlung eines Kredits, bestehend aus einem
Anteil zur Tilgung des aufgenommenen Kapitals und einem Anteil zur Ab-
zahlung der Zinsen.
Oft werden beim Bau einer Eigentumswohnungsanlage vom jeweiligen
Bauträger Kredite für einen Teil der Herstellungskosten aufgenommen,
welche von der Eigentümergemeinschaft übernommen und von den ein-
zelnen Wohnungseigen-tümern anteilig zurückgezahlt werden. Diese Art
der Finanzierung ist vor allem bei von gemeinnützigen Bauvereinigungen
errichteten Eigentumswohnhausanlagen üblich.
Beim Kauf sollte man sich einen genauen Finanzierungsplan geben las-
sen. Daraus sollten die Laufzeit des Kredits, die Höhe der Zinsen, der
Kreditanteil der eigenen Wohnung und die Höhe der voraussichtlichen An-
nuitäten über die gesamte Kreditlaufzeit ersichtlich sein.
Aufteilung der Aufwendungen für die Liegenschaft
Gesetzlicher Aufteilungsschlüssel nach IYEG
Die Aufteilung der anfallenden Aufwendungen für die Liegenschaft richtet
sich nicht wie im Mietrechtsgesetz nach der Nutzfläche, sondern
nach
dem Verhältnis der Eigentumsanteile
der Wohnungseigentümer der Lie-
genschaft. Diese Miteigentumsanteile richten sich nach den jeweiligen
Nutzwerten. Für eine Wohnung mit einem höheren Nutzwert muss man
daher mehr für die Liegenschaftsaufwendungen bezahlen, als bei einer
gleich großen Wohnung mit niedrigerem Nutzwert.
Für sogenannte „Mischhäuser“ (das sind ältere Häuser, in denen Woh-
nungseigentum begründet wurde und wo sowohl neue Wohnungseigen-
tümer wie auch „Altmieter“ – die schon vor Wohnungseigentumsbegrün-
dung ihre Mietverträge abgeschlossen haben – wohnen) besteht – falls die
Wohnungseigentümer keine andere Vereinbarung einstimmig getroffen
haben – eine eigene gesetzliche Regelung für die Aufteilung der „Betriebs-
kosten“ (das sind alle Aufwendungen außer Beiträge zur Rücklage und
Kosten für die Erhaltung und Verbesserung).