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AK-

Infoservice

Annuitäten

Das sind Zahlungen zur Rückzahlung eines Kredits, bestehend aus einem

Anteil zur Tilgung des aufgenommenen Kapitals und einem Anteil zur Ab-

zahlung der Zinsen.

Oft werden beim Bau einer Eigentumswohnungsanlage vom jeweiligen

Bauträger Kredite für einen Teil der Herstellungskosten aufgenommen,

welche von der Eigentümergemeinschaft übernommen und von den ein-

zelnen Wohnungseigen-tümern anteilig zurückgezahlt werden. Diese Art

der Finanzierung ist vor allem bei von gemeinnützigen Bauvereinigungen

errichteten Eigentumswohnhausanlagen üblich.

Beim Kauf sollte man sich einen genauen Finanzierungsplan geben las-

sen. Daraus sollten die Laufzeit des Kredits, die Höhe der Zinsen, der

Kreditanteil der eigenen Wohnung und die Höhe der voraussichtlichen An-

nuitäten über die gesamte Kreditlaufzeit ersichtlich sein.

Aufteilung der Aufwendungen für die Liegenschaft

Gesetzlicher Aufteilungsschlüssel nach IYEG

Die Aufteilung der anfallenden Aufwendungen für die Liegenschaft richtet

sich nicht wie im Mietrechtsgesetz nach der Nutzfläche, sondern

nach

dem Verhältnis der Eigentumsanteile

der Wohnungseigentümer der Lie-

genschaft. Diese Miteigentumsanteile richten sich nach den jeweiligen

Nutzwerten. Für eine Wohnung mit einem höheren Nutzwert muss man

daher mehr für die Liegenschaftsaufwendungen bezahlen, als bei einer

gleich großen Wohnung mit niedrigerem Nutzwert.

Für sogenannte „Mischhäuser“ (das sind ältere Häuser, in denen Woh-

nungseigentum begründet wurde und wo sowohl neue Wohnungseigen-

tümer wie auch „Altmieter“ – die schon vor Wohnungseigentumsbegrün-

dung ihre Mietverträge abgeschlossen haben – wohnen) besteht – falls die

Wohnungseigentümer keine andere Vereinbarung einstimmig getroffen

haben – eine eigene gesetzliche Regelung für die Aufteilung der „Betriebs-

kosten“ (das sind alle Aufwendungen außer Beiträge zur Rücklage und

Kosten für die Erhaltung und Verbesserung).