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DIE VERTEILUNG VON HEIZKOSTEN
Wer mehr verbraucht, soll auch mehr zahlen – dieses einfache Prinzip
steht hinter dem
Heizkostenabrechnungsgesetz
(HeizKG). Die Kosten,
die durch den Betrieb einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage an-
fallen, sollen zum überwiegenden Teil verbrauchsabhängig auf die einzel-
nen Wärmeabnehmer (Wohnungseigentümer, Mieter) aufgeteilt werden.
Ziel des Gesetzes ist es, mit dieser Aufteilung einen Anreiz zur spar-
sameren Energieverwendung zu schaffen.
Das HeizKG gilt in gleicher Weise für Miet- wie für Eigentumswohnhaus-
anlagen, bzw. generell für alle Gebäude mit mindestens vier „Nutzungsob-
jekten“. Unter Nutzungsobjekten sind neben den Wohnungen und Ge-
schäftsräumlichkeiten zum Beispiel auch – beheizte – Gemeinschafts-
räume zu verstehen. Voraussetzung ist, dass eine
gemeinsame Wärme-
versorgungsanlage
(für Raumheizung und/oder Warmwasser) besteht,
wobei auch eine Versorgung des Hauses mit
Fernwärme
unter diesen
Begriff fällt, und es müssen auch bereits Vorrichtungen zur Ermittlung der
jeweiligen Verbrauchsanteile (zum Beispiel die bekannten „Verdunstungs-
zähler“ auf Heizkörpern) vorhanden sein, oder es muss zumindest eine
Verpflichtung bestehen, dass solche Messeinrichtungen anzubringen
sind.
Pflicht zur Ausstattung der Nutzungsobjekte mit Messvorrichtungen
Diese Verpflichtung kann sich zum Beispiel aus Auflagen ergeben, die ein
Bauträger zur Erlangung von Wohnbauförderungsmitteln zu erfüllen hat.
Das HeizKG selbst sieht aber auch vor, dass jeder Bewohner eines Hauses
mit gemeinsamer Wärmeversorgungsanlage die Ausstattung mit Mess-
vorrichtungen und somit eine verbrauchsabhängige Abrechnung verlan-
gen kann. Weil natürlich kein unsinniger Aufwand getrieben werden soll,
ist dieses Verlangen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
1. Beeinflussbarkeit des Wärmeverbrauchs.
Um Energiekosten nach dem Verbrauch verteilen zu können, ist es na-
türlich wesentlich, dass der einzelne Wärmeabnehmer überhaupt einen
entsprechenden Einfluss auf den Energieverbrauch hat.
Bei oberflächlicher Betrachtung wird man meinen, dass jeder, der die
Heizkörper in seiner Wohnung mehr oder weniger stark aufdrehen kann,